Baugutachter von der Stadt bestellt, will in die Wohnung?
Hallo,
vielleicht weiss das zufällig jemand. Ich hatte einen Brief eines Baugutachters, mit falscher Anschrift in meinem Briefkasten. Kurz stand drin, wie ich von der Stadt informiert worden sei, wollen sie nun die Wohnung besichtigen. Es ging diesem Schreiben kein Schreiben der Stadt voraus. Nach telefonischer Rückfrage bei diesem Gutachter stellte sich heraus, dass sie einfach Briefkästen fotografiert hatten und dazugehörige Adressen geraten hatten (???) Scheinbar finden Bauarbeiten in der Strasse statt und die Stadt möchte gerne Vorschäden an Häusern und Wohnungen wissen um hinterher nicht belangt werden zu können. So weit so gut.
Nun bin ich aber Mieter in dieser Wohnung und Zutritt muss ich nur mein Vermieter oder von ihm beauftragte Personen (Mietrecht) erteilen. Mein Vermieter und die Hausverwaltung sind beide über diese Aktion nicht informmiert gewesen. Da ich aber keine Probleme machen wollte habe ich eine Uhrzeit mit diesem Gutachter vereinbart und war auch anwesend. Nur erschienen ist er nicht. Es gab einen allgemeinen Termin zwischen 15 und 17:30Uhr (ich war sogar um 17Uhr anwesend obwohl der persönlich ausgemachte Termin erst um 18Uhr war) auch hier habe ich keinen Gutachter angetroffen.
Jetzt die Frage, kann man mich nun Haftbar machen, wenn Schäden auftreten und vorher kein Gutachter in der Wohnung war?
Danke
Silke
2 Antworten
Richtig ist, dass die Stadt eine Beweissicherung machen muss, wenn sie Bauarbeiten durchführt bei denen Schäden an Gebäuden nicht ausgeschlossen werden können.
Nur wer bitte hat denn den einfachsten Weg um Meldeanschriften und Eigentumsverhältnisse korrekt zu prüfen? ohne sich vor die Tür zu bewegen? Die Stadt. ( die aber auch für diese Dinge gerne mal einen Dienstleister beauftragt)
Du haftest nicht für Schäden, das ist und bleibt ein Problem des Bauausführenden und des Eigentümers.
Ich würde mich mit dem Schreiben sowie der Information der Unterredung direkt an die Stadt wenden. Sie sollen dir die Richtigkeit bestätigen. Als Eigentümer wäre es auch ein Termin der mit mir abgestimmt werden muss (und ich dann mit Mieter) . Denn der Eigentümer muss evtl. Schäden später auch geltend machen.
Das kommt mir vor wie ein Betrugsversuch. Ich würde in Absprache mit dem Vermieter Anzeige bei der Polizei einreichen.