Kündigungsgrund vom Vermieter wegen unaufgeräumter Wohnung?
Also mein Vermieter kommt bald um nach den Rauchmeldern zu schauen, ein Schornsteinfeger wird anwesend sein.
- Bei mir ist nichts schimmelig in der Wohnung, aber manchmal ist die Wohnung hat unaufgeräumt und das sieht man deutlich, aber trotzdem nicht "Messiehaft", man kann über rumlaufen und da stehen auch keine Säcke oder Müll rum.
Es riecht auch ganz normal.
Meine Fragen: -Kann der Vermieter mir kündigen, wenn meine Zimmer unordentlich (also nicht aufgeräumt)sind?
10 Antworten
Unordnung ist kein Kündigungsgrund. Wenn allerdings Schäden am Gebäude durch deine Unordnung zu erwarten sind oder Schädlingsbefall, dann darf er dich abmahnen. Das ist natürlich nicht bei rumliegenden Kleidungsstücken der Fall, aber bei rumstehenden Essensresten. Räum doch einfach auf, bevor der Vermieter kommt. So bist du einfach auf der sicheren Seite und vermeidest, dass dich dein Vermieter "im Auge hat"
Das ist kein Kündigungsgrund.
Als Mieter könnte man mal aufräumen, zumal dann, wenn sich berechtigter Besuch ordnungsgemäß vorher ankündigt.
Was hindert dich aufzuräumen, wenn der Vermieter Besuch angekündigt hat?
kein Kündigungsgrund