Baugerüst, Bauarbeiten ohne Vorankündigung?

5 Antworten

Entscheidend ist hier zunächst einmal, ob es sich um Erhaltungsmaßnahmen oder um Modernisierungsmaßnahmen handelt!

Erhaltung muss RECHTZEITIG (gibt keine Frist) angekündigt werden, Modernisierung muss mind. 3 Monate vorher angekündigt werden.

Lese auch mal hier:

http://www.mietrecht.org/modernisierung/10-tipps-ankuendigung-modernisierung/

JuliaLeah 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 02:20

Es fand aber keinerlei Ankündigung stattfand. Das Gerüst war bereits aufgestellt als ich von der Arbeit kam ohne irgendwelche Infos weder vorher noch im Nachhinein. Liegt hier denn dann ein Mietminderungsgrund vor ? Ich habe da echt Bedenken die Mitte zu kürzen, wenn ich kein Recht dazu hätte.

Ihr solltet als Mieter einen Brief an den Vermieter schreiben:

Sehr geehrter Herr XXX, durch das Aufstellen eines Baugerüstes und den nachfolgenden Lärm wurden wir Mieter darüber informiert, dass hier Baumaßnahmen oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Wir als Mieter hätten von Ihnen gerne Auskünft darüber, wie lange diese Arbeiten dauern und welche Renovierungen durchgeführt werden. Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, wie die Verrechung von Strom und Wasser, die wir den Bauarbeitern zur Verfügung stellen, verrechnet werden.

Bei der Gelegenheit könnte auch sicher der Schimmel in meiner Wohnung beseitigt werden.

Mit besten Grüßen (und hier sollten alle Mieter unterschreiben)

Hier noch ein Link dazu

https://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/modernisierung_durch_den_vermieter.jsp

bwhoch2  12.10.2015, 08:48

An der Formulierung kann man noch etwas feilen und der ganz persönliche Wunsch einer Vermieterin ist sicher nicht etwas, was von allen unterschrieben werden sollte.

youarewelcome  12.10.2015, 13:08
@bwhoch2

mit 1000% Sicherheit

Als Auftraggeber hat der Vermieter Kenntnis von dem Geschehen. Dieses berechtigt dich zur Mietminderung und das von Beginn an bist zum Abschluss. Gerüst und Lärm zusammen ergeben eine Minderungsquote von bis zu 50% der Bruttomiete, je nach Intensität und Umfang. Mach dir dazu Aufzeichnungen zwecks Beweis und sichere Zeugen. Nach Abschluss der Arbeiten berechne die Mietminderungssumme taggenau und teile dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du im Folgemonat diesen Betrag von deiner Miete in Abzug bringen wirst. Das ist dein gutes Recht. Wasser und Strom würde ich nicht herausgeben oder anschließen lassen bei der Vorgehensweise des Vermieters.

Vanelle  16.10.2015, 09:08

Wenn die Baumaßnahmen der Bestandssicherung dienen, müssen sie nicht angekündigt werden noch berechtigen sie zwangsläufig zu einer Mietminderung.

Solche Maßnahmen hat als Mieter im Regelfall für einen Zeitraum von bis drei Monaten (?) zu dulden.

albatros  16.10.2015, 09:26
@Vanelle müssen sie nicht angekündigt werden noch berechtigen sie zwangsläufig zu einer Mietminderung.

Solche Maßnahmen hat als Mieter im Regelfall für einen Zeitraum von bis drei Monaten (?) zu dulden.

Wo hast du das denn her? Die minderungsfreie Dreimonatsfrist gilt lediglich für energetische Sanierungen.

Die Frage der Duldung ist ein anderes Paar Schuhe.

Du bringst da was durcheinander, oder?

JuliaLeah 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 02:12

Ein ganz großes Dankeschön für die Infos!!! Wie kommen Sie auf die 50 %? Ich hatte mal was von höchstens 20 % gelesen. Ich muss dies dann tageweise berechnen von der Bruttomiete? Dass der Baulärm ein Minderungsgrund darstellt kann ich nachvollziehen, aber das Baugerüst inwiefern?

albatros  16.10.2015, 09:48
@JuliaLeah

Hier ein Urteil des BGH: BGH WuM 2013, 174 zum Nachlesen.

Ruf doch den Eigentümer oder die Hausverwaltung mal an und frage nach, was da gemacht wird und wie lange das dauern wird. Erkläre denen auch, dass Du nicht bereit bist, dauernd Strom oder Wasser zu liefern, sofern nicht absehbar ist, wieviel da im Lauf der Zeit zusammen kommt.

Möglicherweise kommt ein Vollwärmeschutz an die Fassade. Das würde helfen, das künftig kein Schimmel mehr auftritt (neben ordentlichem und ausreichendem Lüften der Wohnung).

JuliaLeah 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 02:16

Ihrer Meinung nach wäre das hier aber kein Mietminderungsgrund? Vollwärmeschutz wäre toll, aber bislang sind die Arbeiten nur am Dachbereich.

bwhoch2  16.10.2015, 08:56
@JuliaLeah

Mietminderung ist immer so eine Sache. In Deinem Fall würde ich es als Mietminderungsgrund sehen, wenn der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung nichts darüber sagt, was eigentlich gemacht wird und wie lange das dauern wird.

Erzählt sie aber offen, welcher Art die Arbeiten sind, kann man das immer noch davon abhängig machen. Hast Du schon gefragt?

albatros  16.10.2015, 09:47
@JuliaLeah

Vollwärmeschutz wäre toll,

Das würde für den Zeitraum von drei Monaten ein Mietminderungsrecht ausschließen, da energetische Sanierung.

Du beschwerst dich über Schimmel, hast aber etwas dagegen, wenn die Fassade erneuert wird. Wie soll denn der Baumangel abgestellt werden?