Baugerüst, Bauarbeiten ohne Vorankündigung?
Hallo! Es betrifft, dass Haus in dem ich zur Miete wohne. Bei uns wurde ein Baugerüst um einen großen Teil des Hauses aufgestellt und seit Tagen ist hier extremer Lärm. Ich habe keine Ahnung was gemacht wird, keine Info von dem Vermieter bekommen. Aber die Arbeiter klingeln nonstop bei mir und anderen im Haus, da sie Strom oder Wasser brauchen und wir Mieter sollen dann also kooperieren? Das Baugerüst wurde auf einmal aufgebaut und seitdem haben die Arbeiter freien Blick in alle (Schlafzimmer, Bad, etc.) meiner Zimmer, fühle mich sehr beobachtet. Die Arbeiter habe ich gefragt was gemacht wird, aber die können kein deutsch nur ein paar wenige Worte. Also, ich weiß gar nichts. Muss momentan viel lernen, brauche Ruhe und weiß nicht wie lange und wie laut es in der nächsten Zeit wird. Dazu kommt, dass bei mir und im Haus schon Schimmel aufgetreten ist, habe das umgehend meinem Vermieter gesagt, aber es wurde nur ganz oberflächlich (Anti Schimmel Spray darauf gesprüht...) behandelt. Ich weiß nicht weiter. Über Hilfe wäre ich dankbar! Danke schon mal für eure Antworten!
5 Antworten
Entscheidend ist hier zunächst einmal, ob es sich um Erhaltungsmaßnahmen oder um Modernisierungsmaßnahmen handelt!
Erhaltung muss RECHTZEITIG (gibt keine Frist) angekündigt werden, Modernisierung muss mind. 3 Monate vorher angekündigt werden.
Lese auch mal hier:
http://www.mietrecht.org/modernisierung/10-tipps-ankuendigung-modernisierung/
Es fand aber keinerlei Ankündigung stattfand. Das Gerüst war bereits aufgestellt als ich von der Arbeit kam ohne irgendwelche Infos weder vorher noch im Nachhinein. Liegt hier denn dann ein Mietminderungsgrund vor ? Ich habe da echt Bedenken die Mitte zu kürzen, wenn ich kein Recht dazu hätte.
Ihr solltet als Mieter einen Brief an den Vermieter schreiben:
Sehr geehrter Herr XXX, durch das Aufstellen eines Baugerüstes und den nachfolgenden Lärm wurden wir Mieter darüber informiert, dass hier Baumaßnahmen oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Wir als Mieter hätten von Ihnen gerne Auskünft darüber, wie lange diese Arbeiten dauern und welche Renovierungen durchgeführt werden. Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, wie die Verrechung von Strom und Wasser, die wir den Bauarbeitern zur Verfügung stellen, verrechnet werden.
Bei der Gelegenheit könnte auch sicher der Schimmel in meiner Wohnung beseitigt werden.
Mit besten Grüßen (und hier sollten alle Mieter unterschreiben)
Hier noch ein Link dazu
https://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/modernisierung_durch_den_vermieter.jsp
mit 1000% Sicherheit
Als Auftraggeber hat der Vermieter Kenntnis von dem Geschehen. Dieses berechtigt dich zur Mietminderung und das von Beginn an bist zum Abschluss. Gerüst und Lärm zusammen ergeben eine Minderungsquote von bis zu 50% der Bruttomiete, je nach Intensität und Umfang. Mach dir dazu Aufzeichnungen zwecks Beweis und sichere Zeugen. Nach Abschluss der Arbeiten berechne die Mietminderungssumme taggenau und teile dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du im Folgemonat diesen Betrag von deiner Miete in Abzug bringen wirst. Das ist dein gutes Recht. Wasser und Strom würde ich nicht herausgeben oder anschließen lassen bei der Vorgehensweise des Vermieters.
Wenn die Baumaßnahmen der Bestandssicherung dienen, müssen sie nicht angekündigt werden noch berechtigen sie zwangsläufig zu einer Mietminderung.
Solche Maßnahmen hat als Mieter im Regelfall für einen Zeitraum von bis drei Monaten (?) zu dulden.
Solche Maßnahmen hat als Mieter im Regelfall für einen Zeitraum von bis drei Monaten (?) zu dulden.
Wo hast du das denn her? Die minderungsfreie Dreimonatsfrist gilt lediglich für energetische Sanierungen.
Die Frage der Duldung ist ein anderes Paar Schuhe.
Du bringst da was durcheinander, oder?
Ein ganz großes Dankeschön für die Infos!!! Wie kommen Sie auf die 50 %? Ich hatte mal was von höchstens 20 % gelesen. Ich muss dies dann tageweise berechnen von der Bruttomiete? Dass der Baulärm ein Minderungsgrund darstellt kann ich nachvollziehen, aber das Baugerüst inwiefern?
Hier ein Urteil des BGH: BGH WuM 2013, 174 zum Nachlesen.
Ruf doch den Eigentümer oder die Hausverwaltung mal an und frage nach, was da gemacht wird und wie lange das dauern wird. Erkläre denen auch, dass Du nicht bereit bist, dauernd Strom oder Wasser zu liefern, sofern nicht absehbar ist, wieviel da im Lauf der Zeit zusammen kommt.
Möglicherweise kommt ein Vollwärmeschutz an die Fassade. Das würde helfen, das künftig kein Schimmel mehr auftritt (neben ordentlichem und ausreichendem Lüften der Wohnung).
Ihrer Meinung nach wäre das hier aber kein Mietminderungsgrund? Vollwärmeschutz wäre toll, aber bislang sind die Arbeiten nur am Dachbereich.
Mietminderung ist immer so eine Sache. In Deinem Fall würde ich es als Mietminderungsgrund sehen, wenn der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung nichts darüber sagt, was eigentlich gemacht wird und wie lange das dauern wird.
Erzählt sie aber offen, welcher Art die Arbeiten sind, kann man das immer noch davon abhängig machen. Hast Du schon gefragt?
Vollwärmeschutz wäre toll,
Das würde für den Zeitraum von drei Monaten ein Mietminderungsrecht ausschließen, da energetische Sanierung.
Du beschwerst dich über Schimmel, hast aber etwas dagegen, wenn die Fassade erneuert wird. Wie soll denn der Baumangel abgestellt werden?
An der Formulierung kann man noch etwas feilen und der ganz persönliche Wunsch einer Vermieterin ist sicher nicht etwas, was von allen unterschrieben werden sollte.