Schäden an einer Mietwohnung durch Bauarbeiten von außen: Wer haftet?

9 Antworten

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zu 1. - Das Unternehmen (!), welches dort tätig ist, muß bzw. sollte eine Betriebshaftpflicht- versicherung haben. Hierüber sind dann alle sein "Erfüllungsgehilfen" (Angestellten, Arbeiter usw.) versichert

zu 3. - Ihr solltet Eurer Hausratversicherung (!) Bescheid geben, daß ein Gerüst am Haus steht. Darüber wurde dann die Versicherung über ein erhöhtes (Einbruchs-) Risiko informiert. Somit übernimmt diese dann auch den entstandenen Schaden.

Gegen Schäden an euren Sachen durch Einbruchdiebstahl könnte Eure Hausratversicherung aufkommen. Der Baubetrieb muss dafür nicht geradestehen.

Ich möchte mich korrigieren: Natürlich meinte unser Vermieter die HAUSRATversicherung. Und eine solche haben wir eben nicht. Also so oder so Pech, wenn jdn einbricht....

Wer sich zu schade ist im Monat 5,- € für eine Haftpflicht auszugeben um sich davor zu schützen im schlimmsten Fall sein Leben lang Schulden abzutragen, der braucht hier auch nicht auf großartige Hilfe hoffen.

kleinerfreund 
Beitragsersteller
 03.01.2013, 11:50

Ich habe nicht um Hilfe gebeten, sondern lediglich ein paar Fragen klären bzw. nur bestätigen, was ich ohnehin vermutet habe.

Deine Antwort geht auch in keinsterweise auf die Frage ein!

  1. Ja, 2. Nein

Und zu 3. man sollte eine Hausratversicherung haben, die ist nicht teuer.

Übrigens: Eine Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt, ein absolutes MUSS! Allerdings zahlt die nicht, wenn ein Fremdverursacher euer Fenster kaputt macht.