Baugenehmigung-Kleingartenverein
Ich habe vor ca.2 Jahren an meiner Gartenlaube einen überdachten Freisitz ca.2x2m angebaut. Da ich bei weitem die gesamte überdachte Fläche von 24m" nicht überschreite wie im Bundeskleingartengesetz festgelegt bin ich davon ausgegangen das ein Bauantrag nicht nötig sei.Somit habe ich auch keinen gestellt.Seit nunmehr 2 Jahren habe habe ich ich diesen überdachten Freisitz,und der Vorstand hat dieses bei Gartenbegehungen auch nie beanstandet.Heute habe ich eine schriftliche Aufforderung von meinem Vorstand erhalten diesen wieder abzubauen.Auf meine Bitte diesen Bauantrag jetzt nachzureichen zu können teilt man mir mit das der Vorstand dieses nicht akzeptiere.Bei Nichtabriss drohe mir die Kündigung meines Kleingartenpachtvertrages.Wenn die Bauordnung dieses nunmal so vorsieht muss es doch möglich sein dem Pächter dieses zu gewähren. Danke für viele hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Baurecht gilt auch im Kleingartengelände nach Bundeskleingartengesetz, zusätzlich ist dort aber immer dieses Gesetz und die Vereinsregelungen zu beachten. D.H. selbst wenn die Höchstmasse nach Baurecht nicht überschritten werden kann ein Verstoß gegen die Vereinssatzung und das Bundeskleingartengesetz vorliegen.
Beides ist öffentliches Recht, bei dem eine Genehmigung nicht durch Zeitablauf erworben werden kann. Aber immer die Rechtsgrundlagen für die Forderungen schriftlich vorlegen lassen und nachprüfen!
Wir hatten früher auch einen Kleingarten mit eine fertigteil Laube von 24qm und einen überdachten Freisitz (Genemigung beim Vorstand einholen).
Wenn der Garten min. 300 qm vorweist und in der (Gartensatzung der Anlage) eine Bebauung von max. 24 qm vorsieht sehe ich da keine Probleme.
Immer daran denken, es zählt der umbaute Raum nicht die Dachfläche. Also der Sockel bzw. die Stützen dürfen die 24qm nicht überschreiten.
Die Situation kann ich als langjährige Vereinsvorsitzende eigentlich nicht nachvollziehen. Wenn die Laube einschließlich des überdachten Freisitzes wirklich nicht mehr als 24 m² ausmacht, dann sollte die nachträgliche Baugenehmigung nicht das Problem sein. Warum hat es im Übrigen zwei Jahre keine Beanstandungen gegeben? Als Vorstand sollte man von den Vereinsmitgliedern nicht erwarten, dass sie immer an sämtliche Regelungen denken. Wir Kleingärtner müssen für unsere günstige Pacht Regeln einhalten, das ist klar. Aber es geht auch um ein angenehmes Klima im Verein und in der Anlage im Sinn aller Mitglieder. Wenn die Situation tatsächlich so wie geschildert ist und es nicht noch irgendwelche „Leichen im Keller“ gibt, ist das Verhalten des Vorstandes nicht nachzuvollziehen. Die Vorstände verdienen den Respekt ihrer Mitglieder für die viele Freizeit, die sie für den Verein aufbringen. Aber sie dürfen ihre Funktion nicht dazu missbrauchen, die Vereinsmitglieder zu gängeln usw. Wichtig ist immer der gute Wille von beiden Seiten. Bitte, noch einmal mit dem Vorstand sprechen, unbedingt in ruhiger und sachlicher Form. Vielleicht vorhandene Beispiele im Verein anführen (Unterschied nur die Baugenehmigung) und evtl. ein Angebot machen für einige freiwillige zusätzliche Pflichtstunden. Und wenn alles nichts hilft, den Verband um Hilfe bitten und darüber auch den Vorstand informieren. Viel Erfolg und ein schönes Osterfest Monika Dorsch
Also im Kleingartenverein gilt unter anderem die Kleingartenordnung. Diese sagt was Du darfst und was nicht unabhängig von einer evtl. Baugenehmigung
Rechtlich ist nur die Frage, ist dies bei den letzten Besichtigungen ohne Beanstandung abgenommen worden hast Du Glück gehabt, dann gilt das als Stillschweigende Annahme.
Gruß
Dazu kann ich nur sagen dass ich mich wieder einmal bestätigt fühle auf keinen Fall in so einen Kleingärtnerverein eingetreten zu sein sondern was Eigenes gekauft zu haben. Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, ich denke auch dass Du der Forderung wirklich nachkommen musst. Selbst wenn Du rechtlich vorgehst und gegen den Verein gewinnst, da willst Du hinterher bestimmt nicht mehr Mitglied sein. Tut mir leid nichts positiveres sagen zu können.