Terrassenüberdachung wurde 2004 eingemessen, benötige ich nachträglich eine Baugenehmigung ?
Meine Terassenüberdachung mit den Maßen B= 6m x T= 4m ist mit Kunststoff Wellendach eingedeckt und soll durch ein Glasdach ersetzt werden.
Die Überdachung wurde 2001 errichtet und 2004 vom Katasteramt eingetragen.
Benötige ich jetzt nachträglich eine Baugenehmigung obwohl die Überdachung eingetragen wurde?
2 Antworten
Bauen und Vermessen sind Ländersache. Die Angabe des Bundeslandes ist daher notwendig.
Die katasteramtliche Eintragung hat aber überall in Deutschland keinen Bezug zur Legalität der Baumaßnahme. Das Katasteramt hat das Ziel einer aktuellen und vollständigen Karte und nicht die Aufdeckung von Schwarzbauten. Wenn die Überdachung 2001 nach damaliger Landesbauordnung genehmigungsfrei war, dürfte es sich bei einer neuen Eindeckung um eine Veräderung handeln, welche auch nach aktueller Landesbauordnung genehmigungsfrei ist (was zu überprüfen wäre).
Wenn die Baumaßnahme bereits 2001 illegal war, ist sie das auch heute noch. Daran ändert auch die Darstellung in der Katasterkarte nichts, sondern nur ein Antrag auf nachträgliche Legalisierung. Sollte das Vorhaben allerdings nicht genehmigungsfähig sein, droht eine Rückbauverfügung.
Korrekt
Für alle Überdachungen die tiefer als 3 m sind, benötigt man eine Baugenehmigung. Wie es sich mit bereits vorhandenen Überdachungen verhält, kann ich nicht sagen. Ich würde beim zuständigen Bauamt nachfragen.