Gartenverkauf Betrug oder nicht ?
Hallo :)
Folgendes Problem, wir haben am 9.03.19 einen Kleingarten gekauft. Der Kaufpreis betrug 1000Euro. Bei Besichtigung wurden keine weitern Mägel genannt. Auch bei Übergabe mit dem Vorstand wurde nichts weiter angegeben. Nun hat es geregnet und nun kommt von allen Seiten des Gartenhauses Wasser von außen nach innen. Auch als wir sauber machten entdeckten wir bei einer innenliegenden Wand enorme Feuchtigkeit und Schimmel (siehe Bild keine Außenwand). Vorher hatte man das nicht gesehen da Schränke davor standen. Hätte der Vorpächter dies angeben müssen? Denn so hätten wir niemals den Kaufpreis von 1000Euro akzeptiert. Was können wir nun tun? Rechtliche Schritte möglich?
7 Antworten
Was erwartest du bei einem Kaufpreis von 1.000.- Euro?
Du hast bestimmt mit 1.000.- das Grundstück bezahlt und das Gartenhaus war sicher ein Zugabe.
Mein Blockhaus-Gartenhäuschen Bausatz hat über 6.000.- Euro, der Bausatz für die Dachrinnen ca. 1.000.- Euro gekostet - den Aufbau machte ich selbst.
Um 1.000.- Euro kann man heute höchstens noch ein Stoffzelt erwarten.
Sorry, aber genau diese Informationen die du hier im Kommentar dazu gegeben hast, fehlen in der Frage ganz, oder?
Dementsprechend wäre meine Antwort darauf auch sicherlich nicht in dieser Form nicht abgesendet worden.
Wenn du der Meinung bist, dass dir das verschwiegend wurde, musst du eben die Sache wieder rückgängig machen.
Geht das? Ich habe noch nie so einen Fall gehabt 🧐
Du kannst es versuchen, Grundsätzlich ist jeder Hausverkäufer verpflichtet, eine Immobilie ohne versteckte Mängel zu übergeben.
Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer zum Beispiel einen wesentlichen Mangel arglistig verschwiegen hat. Mit einer Rücktrittserklärung nach § 349 BGB wird dann die Rückabwicklung des Kaufvertrags angestoßen.
Was ist eine arglistige Täuschung?
Eine arglistige Täuschung liegt immer dann vor, wenn ein Verkäufer dem Käufer wichtige Informationen zur Beschaffenheit der Immobilie verschweigt. In einem solchen Fall liegt die Beweislast allerdings beim Käufer: Er muss nachweisen, dass der Mangel dem Verkäufer bereits vor Unterzeichnung des Kaufvertrags bekannt war.
Quelle: /www.lecturio.de/magazin/verjaehrung-sonstige-ausschlussgruende-gewaehrleistungsrechte-kaufvertrag/
Na mit nachweisen haben wir gottseidank nicht so schwer weil wir ihn gott sei dank erst seit dem 09.03 haben. Anhand der Schäden ist erkennbar das diese schon länger existieren. Nachbarn können bezeugen das er von den Schäden wusste und auch das der Verkaufsgrund war. Danke für deine ausführliche Informationen 😉😊
Was erwartest Du für 1000 Euro?
So einen Garten zu haben bedeutet auch, dass Du immer Arbeit haben wirst. Suche die Ursache und behebe sie. Das gehört ab sofort zu Deinen Aufgaben.
Das hat damit nichts zutun Arbeit ist mir klar aber nicht bei einem Wasserschaden den man verschweigt!
Dann solltest Du sofort einen Rechtsanwalt, die GSG9 und die UNO einschalten. Viel Erfolg.
Ich lass mich ungern Abzocken ! Sowas macht man einfach nicht. Ich kann ihn nicht mal abgeben, denn ein Fundament trocken zulegen oder den Schaden zu beheben müssen Fachleute machen oder die sich damit auskennen! Das wird teuer!
Hallo,
Betrug setzt Vorsatz voraus, der zu beweisen wäre. Kannst du das? Warst du ggf. zu unbedarft? OK, wegen 1000 € schleppe ich keinen Gutachter an, sondern verlasse mich auf mein Gefühl.
Ich darf mich rechtlich als geschäftsfähig bezeichnen, dessen Vertrag etwas gilt.
Wie groß ist eigentlich die Hütte und das Grundstück?
Grüße
Ulf
Hallo,
meiner Ansicht nach kannst Du das sehr wohl reklamieren oder vom Kauf zurück treten denn es ist ja noch nicht lange her. Der Kaufpreis ist ja für die Gartenlaube weil das Grundstück in einer Gartenanlage nur gepachtet wird.
Ich würde auf alle Fälle mit dem Vorstand und dem ehemaligen Pächter reden.
Sie sollen Dir mit dem Kaufpreis entgegen kommen, so das Du die Schäden selbst ausbessern kannst.
Oder lass es ganz sein und suche etwas anderes.
Ich weiß ja nicht aus welcher Gegend Du kommst aber bei uns werden diese Häuschen nicht so hoch gehandelt.
lG aus Thüringen
Hallo,
keiner hat dir diese Hütte aufgedrängt, es war deine eigene Entscheidung.
Wie du bereits gelesen hast, was verlangst du für 1000.-€.
Du hättest ja genau schauen können.
Aber, ich verstehe dich, meist ist es so, man will einen Garten, das Grundstück gefällt, dazu vielleicht noch die Lage und der Preis erscheint günstig.
Hake es unter "Erfahrungswerte" ab. Lerne daraus und mach nun das Beste draus.
Alles ist machbar.
Belangen kannst du niemanden.
Gruß
Man kann doch was machen der Kaufvertrag ist damit ungültig! Habe ihn Kontaktiert und um eine Einigung gebeten und eine Stellungsnahme zu den Schäden. Gelesen hat er es, aber eine Antwort werde ich bestimmt nicht erhalten. Da sich um eine arglistige Täuschung handelt in diesem Fall und dies ist eine Straftat. In wie weit da andere Paragraphen in Frage kommen wird man sehen hoffe doch das man sich außergerichtlich einigen kann liegt ja auch in seinem Interesse.
Nun ja,
die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich bin der festen Überzeugung, das wird nicht`s.
Kostet nur Zeit und Nerven.
Gruß
Das der Preis immer derart eine Rolle spielt 🤦♀️ ich hätte ihn mit den Wasserschäden, die bis ins Fundament reichen nicht genommen. Der Kaufpreis ist für Gartenhaus und Inventar und das Grundstück ist gepachtet 😂 aber das ist eigentlich in einem Kleingartenverein so üblich... und hilfreich war die Aufstellung der Preise ihres Gartenhauses auch nicht 😉