Wieviel Quadratmeter darf man an ein Haus anbauen, sofern man ein Haus hat?
Servus, wenn ich beispielsweise ein 200 Quadratmeter Haus besitze, und noch relativ viel Grundstück am Haus besitze, kann man dann auch nochmal 200 Quadratmeter anbauen ? - ich frage, ob man dann einfach die Anschlüsse des "alten Hauses" benutzen kann oder gibt es da gewisse grenzen ?
Hoffentlich kann man meine frage verstehen :)
Also ist es egal, ob ich auf einem Grundstück 800 Quadratmeter an Wohnfläche habe, oder ob es 200 Quadratmeter sind ? - beispielsweise wegen Wasser und Strom.
5 Antworten
Bauliche Veränderungen gehen nur über das Bauamt und die sagen dir, was du darfst. So einfach anbauen oder aufstocken geht nicht. Anders wäre es mit einer Gartenlaube bis 16 m2, da sind die Vorschriften einfacher, aber alles in jeder Gemeinde evt. anders.
Jein.
Zum einen gibt es eine Regelung der bebaubaren Fläche. In der Regel ist die 0,4. Also 40% vom Grundstück dürfen bebaut werden, aber Achtung, dazu gehören ALLE versiegelten Flächen! Also der befestigte Weg zur Garage, zur Haustüre, Terrassen, usw... Weiterhin muss man die Abstandsflächen beachten und falls es keinen Bebauungsplan gibt, muss man sich der örtlichen Bebauung anpassen. Wenn da also nur rundherum Häuser stehen 9 x 9 m, kannst du keines planen mit 20 x 20 m.
Wenn 2 Hauseingänge geplant werden, muss auch das Grundstück parzellenmäßig getrennt werden und jeweils eigene Anschlüsse haben.
Du darfst so bauen wie es Baurecht zulässt - das heißt Du darfst nicht einfach mal so anbauen, sondern Du musst Dir erst eine Genehmigung holen - ist alles ausgeschöpft was im Bebauungplan als zulässig bezeichnet ist, geht es eben nicht
Du weißt schon, dass man jeglichen Anbau von Bauamt genehmigen lassen muss? Damit erledigt sich auch die Frage nach dem Maximum. Das ist eh vom s. g. Bebauungsplan abhängig.
was an "jeglicher Anbau" ist für dich unverständlich?
Das Thema "Wasser und Strom" ist absolut unwichtig, entscheidend ist der Bebauungsplan der örtlichen Gemeinde: dort ist festgelegt, wie viel qm eines Grundstückes bebaut werden darf ........
ah okay, gilt es auch, wenn man einfach ein Stockwerk oben drauf setzt, anstatt in die Länge und breite zu bauen ?
aber natürlich: im Bebauungsplan der Gemeinde ist auch die erlaubte "Geschoßhöhe" festgelegt .......
Es gibt auch Gemeinden bzw. bebaute Gebiete für die es keinen Bebauungsplan gibt. Hier greift der §34 BauGB. Hier hat man sich im Grunde nach der Bebauung/Ausnutzung der Nachbarschaft zu richten.
Gilt es auch, wenn man ein Stockwerk drauf setzt, anstatt in länge und breite zu bauen ?