Wieviel Quadratmeter darf man an ein Haus anbauen, sofern man ein Haus hat?

5 Antworten

Bauliche Veränderungen gehen nur über das Bauamt und die sagen dir, was du darfst. So einfach anbauen oder aufstocken geht nicht. Anders wäre es mit einer Gartenlaube bis 16 m2, da sind die Vorschriften einfacher, aber alles in jeder Gemeinde evt. anders.

Jein.

Zum einen gibt es eine Regelung der bebaubaren Fläche. In der Regel ist die 0,4. Also 40% vom Grundstück dürfen bebaut werden, aber Achtung, dazu gehören ALLE versiegelten Flächen! Also der befestigte Weg zur Garage, zur Haustüre, Terrassen, usw... Weiterhin muss man die Abstandsflächen beachten und falls es keinen Bebauungsplan gibt, muss man sich der örtlichen Bebauung anpassen. Wenn da also nur rundherum Häuser stehen 9 x 9 m, kannst du keines planen mit 20 x 20 m.

Wenn 2 Hauseingänge geplant werden, muss auch das Grundstück parzellenmäßig getrennt werden und jeweils eigene Anschlüsse haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du darfst so bauen wie es Baurecht zulässt - das heißt Du darfst nicht einfach mal so anbauen, sondern Du musst Dir erst eine Genehmigung holen - ist alles ausgeschöpft was im Bebauungplan als zulässig bezeichnet ist, geht es eben nicht

Du weißt schon, dass man jeglichen Anbau von Bauamt genehmigen lassen muss? Damit erledigt sich auch die Frage nach dem Maximum. Das ist eh vom s. g. Bebauungsplan abhängig.

DavidWayne99 
Beitragsersteller
 02.03.2019, 22:17

Gilt es auch, wenn man ein Stockwerk drauf setzt, anstatt in länge und breite zu bauen ?

wurzlsepp668  02.03.2019, 22:22
@DavidWayne99

was an "jeglicher Anbau" ist für dich unverständlich?

Das Thema "Wasser und Strom" ist absolut unwichtig, entscheidend ist der Bebauungsplan der örtlichen Gemeinde: dort ist festgelegt, wie viel qm eines Grundstückes bebaut werden darf ........

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DavidWayne99 
Beitragsersteller
 02.03.2019, 22:16

ah okay, gilt es auch, wenn man einfach ein Stockwerk oben drauf setzt, anstatt in die Länge und breite zu bauen ?

snowshoe  03.03.2019, 11:14
@DavidWayne99

aber natürlich: im Bebauungsplan der Gemeinde ist auch die erlaubte "Geschoßhöhe" festgelegt .......

blumenauer  04.03.2019, 12:44
@snowshoe

Es gibt auch Gemeinden bzw. bebaute Gebiete für die es keinen Bebauungsplan gibt. Hier greift der §34 BauGB. Hier hat man sich im Grunde nach der Bebauung/Ausnutzung der Nachbarschaft zu richten.