Bauarbeiten in der Wohnung, Mietminderung/Entschädigung gerechtfertigt?

4 Antworten

Sei froh, dass Du einen  Vermieter hast der was macht, da gibt es auch Andere.

Hier dürfte die Minderung ausgeschlossen sein.

Kein Grund für eine Mietminderung. Arbeiten am Haus müssen sein, um es bewohnbar zu halten und gehört zu den Pflichten eines Vermieters. Die Reinigung allerdings obliegt eigentlich dem Handwerker, der den Dreck gemacht hat. Und wenn der nicht ordentlich abdichtet und gegen Verunreinigungen vorsorgt... Tja... Pech gehabt. Der Vermieter ist daran auf jeden Fall nicht schuld. Eigentlich kann da nur der Mieterschutzbund wirklich was zu sagen. Den würde ich mal fragen.

Mieter2211 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 14:05

Es kann ja wohl nicht sein, dass ich meine Wohnung eine Woche kaum nutzen kann und trotzdem die volle Miete zahlen muss.

sunnymarx1977  29.01.2017, 08:23
@Mieter2211

Kaum nutzen? Ich dachte, es wäre immer nur in einem Zimmer gearbeitet worden. Und davon mal ab, wem nutzt die Arbeit in der Wohnung? Dem Vermieter wohl eher weniger, oder? Renovierungsarbeiten nerven generell. Ist ist überall dreckig, der Lärm geht einem auf den Zeiger, aber eines ist Fakt. Die Arbeit muss gemacht werden. Also sei froh, dass es vorbei ist, beseitige den Dreck und erfreu Dich an der gemachten Arbeit.

Der Handwerker war 6 Tage da, nicht 5

Mietminderung:

Du hast einen Mangel, gibst dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung und er kommt der Sache nicht rechtzeitig nach.

Hier ist doch alles so abgelaufen wie es sollte. Ein neuer Boden in 5 Tagen ist nicht unnötig langsam und ihr habt jetzt was davon.

Das beste finde ich das Argument mit dem Radio, kannst ja bei den Handwerkern fragen, ob sie die 37 Cent Strom dafür freiwillig bezahlen ;)

Mieter2211 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 14:05

Es kann ja wohl nicht sein, dass ich meine Wohnung eine Woche kaum nutzen kann und trotzdem die volle Miete zahlen muss.

AnglerAut  28.01.2017, 14:21
@Mieter2211

Wenn es deine eigene Wohnung wäre, hättest du doch die selbe Situation ...

Mieter2211 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 14:27
@AnglerAut

Man kann ja wohl ne Mietwohnung und Wohneigentum nicht vergleichen. Ich zahlen Betrag x um die Fläche y nutzen zu dürfen. Das ist in diesem Fall aber nicht möglich. Beim Eigentum kann ich ja machen was ich will, kann ich jetzt schlecht tun da würde ich gekündigt werden. 

AnglerAut  28.01.2017, 14:33
@Mieter2211

Wenn du es schriftlich brauchst ...

Soweit der Vermieter erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache durchführt, muss der Mieter diese dulden. Als erforderlich gelten nur solche Maßnahmen, die für die Erhaltung notwendig sind und unnötige Erschwernisse für den Vermieter vermeiden. Dabei steht dem Vermieter ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Soweit die Duldungspflicht des Mieters besteht, ist ein Minderungsrecht des Mieters weitgehend ausgeschlossen

albatros  28.01.2017, 16:30
@AnglerAut

ist es aber nicht. es wird miete gezahlt. hat die mietsache einen mangel, ist die miete kraft gesetz automatisch gemindert (s. BGB).

albatros  28.01.2017, 16:36
@AnglerAut

völlig verquere Argumentation. der vermieter ist verpflichtet, die mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen gebrauch geeigneten zustand zu erhalten. dazu gehört auch ein fußbodenbelag. dessen kosten bei erneuerung gehen zu lasten des vermieters. während der Instandsetzung auftretende beeinträchtigungen im gebrauch der mietsache sind natürlich ein zur mietminderung berechtigter grund.

AnglerAut  28.01.2017, 18:23
@albatros

Eben nicht, solche Arbeiten müssen eben geduldet werden ...