bareinzahlung aufs falsche konto

8 Antworten

Hast Du Dein Konto bei der Postbank? Und hat der Käufer das Geld auch bei einer Postbankfiliale bar eingezahlt?
Wenn die Antwort zweimal "ja"lautet ist Folgendes passiert: Das Konto mit der falschen Nummer existiert und das Geld wurde dort gutgeschrieben.
Ob man das Geld in diesem Fall wieder zurückholen kann weiß ich nicht, aber einen Versuch wäre auf jeden Fall wert, evtl müsste man das über eine Nachforschung machen. Falls Du kein Postbankkonto hast und der Käufer das Geld bei einer Postbank bar eingezahlt hat, kann es sein, dass die Kontonummer, die du ihm versehentlich mitgeteilt hast, nicht existiert und er das Geld wieder zurückholen kann.
Dafür müsste er aber (auch) eine Nachforschung veranlassen, da der Postbank in diesem Fall nur der Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort der Einzahlers bekannt ist, nicht aber seine Anschrift. Das eingezahlte Geld wird in einem solchen Fall auf einem Zwischenkonto gelagert und auf einen Nachforschungsauftrag gewartet, um dem Absender das Geld wieder zukommen zu lassen.

Du hast einen Herausgabeanspruch gegen den Kontoinhaber nach § 812 BGB. Nimm Kontakt zu der Bank auf und bitte Sie, den Kontoinhaber zu kontaktieren und um Überweisung auf dein Konto zu bitten.

Wenn er das nicht tut, wird es aber schwierig. Du kennst seine Identität nicht, und die Bank darf die auch nicht einfach so herausrücken. Damit gibt es niemanden, an den du deine Forderung offiziell richten kannst.

Der Käufer hat seine Leistung jedenfalls erbracht und hat Anspruch auf die Ware, falls nicht bereits übersandt.

BurgN  17.04.2013, 21:08

Irrtum in der Angabe. Den Herausgabeanspruch hat der Einzahler. Dieser müsste zur Bank gehen wo er eingezahlt hat und um die Daten bitten.

Ratirat  17.04.2013, 23:11
@BurgN

Lies §§ 812, 931, 398 BGB.

Woher soll die Bank, bei der eingezahlt wurde, den Kontoinhaber kennen?

Wenn du ihm eine falsche KOntonummer angibst, ist das erst mal deine Schuld. Wenn es offensichtlich an jemand falschen gegangen ist, kann die Bank das natürlich nachverfolgen. Aber wenn der andere das Geld bereits ausgegeben hat, hast du ein Problem, es zurück zu bekommen.

Naja ist ja klar wenn du die falsche Kontonummer angegeben hast, dass das Geld nicht bei dir ankommt.. Da freut sich nun jemand über geschenktes Geld... Wenn du das Geld falsch überwiesen hättest, hätte man einfach den Betrag stornieren können. Kannst ja mal den Käufer anschreiben ob er das macht...

Ratirat  17.04.2013, 12:29

Naja ist ja klar wenn du die falsche Kontonummer angegeben hast, dass das Geld nicht bei dir ankommt..

Die Bank hätte durchaus anhand des angegebenen Namens den Zahlendreher erkennen und richtig zuordnen können.

Man kann eine Bareinzahlung nicht einfach stornieren, ebensowenig eine Überweisung.

Ist mir auch schon mal passiert. Da Kontonummer und Empfängername nicht zusammengepasst haben( und BLZ) war das Geld am nächsten Tag wieder da. Mit einer Benachrichtigung das Empfänger und Nummer nicht zusammenpassen.

Ratirat  17.04.2013, 12:27

Da hast du Glück gehabt. Eine Verpflichtung, dies zu prüfen, gibt es nämlich erst ab 15.000 €.