Bank oder Kreditart ändern nach Notarvertrag
Guten Abend, ausführlich geschrieben wird es zu lang. Deswegen in Kurzform: 1. Beratung bei Bank gehabt inkl. Kreditzusage 2. Danach Notarvertrag unterschrieben sobald Grundschuld der Bank vorlag 3. Festgestellt, dass Bank total miserabel beraten hat und die Krefitkonditionen sehr schlecht sind (wohnriester wurde über diese Bank bereits abgeschlossen, erste Rate ist gezahlt) 4. Jetzt steht eigentlich an den Kreditvertrag fest zu machen da 5.in 2 Wochen die Zahlung des Kaufpreises fällig ist
jetzt die Frage: Was kann ich jetzt noch machen? Ich bin sowohl mit dem Wohnriester als auch mit den Konditionen des restlichen Kredites sehr unglücklich und würde gerne ein anderes Darlehensmodell haben. Habe ich noch irgendeine Möglichkeit etwas zu ändern oder muss ich weiterhin mit diesem Bankberater und seinen Konditionen leben?
An alle Antwortenden im Voraus: Danke!!!!
3 Antworten
Hallo Pandahorn85,
für mich ist es erstmals wichtig zu wissen, ob der Darlehensvertrag bereits unterschrieben wurde. Sollte dies der Fall sein, kannst Du innerhalb der Widerrufsfrist von, im Normalfall, zwei Wochen den Darlehensvertrag widerrufen.
Wenn Du noch nicht unterschrieben hast, musst Du grundsätzlich den Vertrag nicht eingehen.
Leider ist es nicht so einfach in der Kürze der Zeit einen neuen Darlehensgeber zu finden, denn vom Kaufvertrag kannst Du erst mal nicht zurücktreten. (Außerdem können durch eine Finanzierung einer neuen Bank zusätzliche Kosten auf Dich zukommen).
Ich empfehle Dir Rat bei einem Anwalt oder einem Rechtsbeistand zu suchen und wünsche Dir alles Gute.
Cedric Fuchs, Interhyp AG
Wichtig ist das Datum des Darlehensvertrages. Da muss die 14-Tages-Frist gewahrt werden. Auch mit eingetragener Grundschuld kann man dem Darlehensvertrag in der gesetzlichen Frist widersprechen. Wurde die Grundschuld schon beurkundet? Dies ist wichtig für die entstehenden Zusatzkosten für die möglicherweise notwendige neue Grundschuld. Bei einem Wechsel der Bank muss auch der Verkäufer informiert werden, damit es keinen Ärger gibt, wenn die Zahlung eine Woche zu spät erfolgt. Es ist genau so zu prüfen, ob ihr von einer anderen Bank eine Zusage bekommt. Auch wenn Ihr in der gesetzlichen Frist zum Rücktritt seid, solltet ihr mit Eurer Bank nochmals sprechen und möglicherweise dort die Finanzierung neu aufstellen. Ist auf jeden Fall günstiger.
Hallo,http://www.gutefrage.net/antwort-bearbeiten/136197277/answer
Notavertrag ist unterschrieben. Wie sieht es mit dem Darlehensvertrag aus ? Wenn der unterschrieben ist und die Widerrufsfrist verstrichen ist, ist der Käs gegessen. Die Grundschuld kann nicht vorliegen, bevor der Darlehensvertrag unterschrieben wurde.
Wenn der Darlehensvertrag noch nicht unterschrieben wurde, kann man noch zu einer anderen Bank gehen. Aber Vorsicht: Wenn der Notarvertrag unterschrieben wurde, gibt es einen Zahlungstermin und den sollte man einhalten, sonst kann es teuer werden.
Gruß
dervagabund