Arbeitslos Konto eröffnen?

9 Antworten

In deiner Situation wäre es bestimmt am besten, du würdest bei deiner seitherigen Bank bleiben, wenn es nicht außerordentliche Gründe für einen Wechsel gibt.

Solange du aber über Einkünfte oder Geldvermögen verfügst kannst du auch bei jeder Bank - auch als Arbeitsloser - ein Konto eröffnen. - Allerdings musst du deine regelmäßigen Einkünfte offenbaren bzw. nachweisen, wenn du dein Konto auch überziehen willst. - Ohne das kannst du nur über dein Guthaben verfügen und hast eine Dispokredit-Sperre.

Wenn du wieder Arbeit hast, dürfte es in deinem eigenen Interesse liegen deine Einkünfte zu belegen, damit dir auch der Dispokredit genehmigt wird.

Die Banken haben sich verpflichtet, grundsätzlich dafür zu sorgen, dass jeder zumindest ein Guthabenkonto führen kann. Bei einem Wechsel der Bank wird die neue Bank, dir sicher keinen Dispo einräumen, so lange du arbeitslos bist. Das hat auch seine Vorteile.

Sparkasse und Volksbank MÜSSEN dir ein Konto geben.Ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Sie sträuben sich zwar gerne und versuchen sich rauszureden z.b. bei Arbeitslosen oder bei negativer Schufa,aber auf ein Konto kannst du bestehen.

Im Notfall einfach mit dem Ombudsmann drohen.Der ist zuständig wenn sich ne Bank nicht an die Regeln hält.Drohst du mit dem wirst du schnell ein Konto bekommen.

ABER:

Sie können dir auch nur ein Guthabenkonto geben.Damit kannst du nicht ins Minus gehen und eben wie bei ner Prepaidhandykarte nur über das Guthaben verfügen das du eben drauf hast.Außerdem sind die monatlichen Kosten und z.b. Überweißungskosten höher als bei einem normalen Girokonto.

helmutgerke  19.10.2011, 17:44

@Lucky8Bastard

MÜSSEN dir ein Konto geben.Ist gesetzlich so vorgeschrieben

Wo steht das? Kannst du mir die Gesetzestexte benennen?

Lucky8Bastard  20.10.2011, 01:44
@helmutgerke

Gesetzlich wat blöd ausgedrückt.Sie haben sich aber dazu verpflichtet jedem ein Konto zu geben um ihren "Öffentlichen Auftrag" zu erfüllen.

Ist nicht nur die Sparkasse sondern auch z.b. Volksbank und Deutsche Bank die sich dazu verpflichtet haben.Da sie sich dazu verpflichtet haben,kann man dies auch einfordern.

Sollten sie dich trotzdem "ablehnen" erinnert der Ombudsmann sie immer wieder gerne an ihre Verpflichtung und somit kriegst du dein Konto ganz sicher.

Hallo PruneCart,

selbstverständlich kannst Du auch als Arbeitsloser die Bank wechseln, also ein neues Konto eröffnen. Leider ist man dabei, wie bereits an dieser Stelle angemerkt, immer auf das Wohlwollen des Kreditinstitutes angewiesen. Schließlich kann keine Bank gezwungen werden, Dich als Kunden aufzunehmen.

Wenn Du aber, wie Du schreibst, mit Deinem jetzigen Institut unzfrieden bist, spricht nichts gegen einen Wechsel. Ich halte dies sogar für einen logischer Schritt.

Wenn ich eine persönliche Empfehlung geben darf: DKB

  • kostenfreie Kontoführung inkl. Maestro-C und Visa CC;
  • kostenfrei weltweit Bargeld an allen Visa-Bankautomaten (sind eigentlich alle, auch in Deutschland!)
  • die niedrigsten Dispozinsen bundesweit (7,9%)
  • sehr guter Service (kurze Antwortzeiten; Erreichbarkeit)
  • aufgeräumte HP und Bankinganwendungen
  • online Speicherplatz (z.B., für den Zugriff auf Kopien wichtiger Dokumente Pässe, etc.)
  • uvm.

siehe dazu gerne auch: http://testsiegergirokonto.de

Ich kann nicht versprechen, dass sie Dich als Kunden akzeptieren, und erlange auch selbst keinen Vorteil daraus. Ich befinde mich aber ebenfalls in einer angespannten Situation und habe nun über einige Jahre nur gute, vor allem aber, preiswerte Erfahrungen mit der DKB gemacht.

Bitte prüfe trotzdem selbst nach Deinen Maßgaben!

Alles Gute!

hsb

Ja, musst du. Es hängt immer von der Bank ab ob du Kontoführungsgebühren zahlen musst oder nicht. Manche erheben sie, manche nicht. Es ist unerheblich ob du Einkommen hast oder nicht, es liegt alleine an der Bank. Man wird nicht automatisch von vertraglichen Verpflichtungen frei nur weil man arbeitslos ist / wird. Wäre ja noch schöner, dann könnte man sich ja im Falle von Arbeitslosigkeit von Handyverträgen, Mietverträgen, usw. einseitig lösen ohne das der Vertragspartner was machen kann.