Kann Vermieter die Esse vom Kamin einfach still legen?

7 Antworten

Die Sperrung obliegt dem Bezirksschornsteinfeger. Er darf bei Mängeln den Zug stilllegen bzw, den Anschluss des Kamins sperren. Sprecht mit diesem, ob tatsächlich ein Riss besteht und die Sperre notwendig ist.

Viele gute Antworten sind schon da. Hier noch meine Vorschläge:

Wenn der Vermieter den Kamin stilllegt habt ihr folgende Möglichkeiten:

  1. Den Vermieter notfalls verklagen. (Die Aussichten sind allerdings nicht besonders gut.)
  2. Eine andere Wohnung oder Haus suchen, wo ihr Euer Holz wieder verheizen könnt.
  3. Euer Holz verkaufen, um damit wenigstens einen Teil der erhöhten Heizkosten zu decken.

Also, ein Kamin wird ja vor dem Betrieb vom Schornsteinfegermeister abgenommen und somit genehmigt und die Esse regelmäßug kontrolliert und somit ist er zuständig für eine Sprerrung. Alles eigentlich ganz einfach, oder? Trotzdem müssen natürlich die Bewohner die angefallenen Kosten und Lasten für Wärme bezahlen, aber darum geht es ja in der Frage nicht. Viel Glück.

Ist die Nutzung des Kaminofens im Mietvertrag vereinbart? Dann muss er die Esse reparieren lassen, da Ofen und Esse somit Teil der Mietsache sind. Und wie bei der normalen Heizung ist die Instandhaltung Sache des Vermieters.

katja381 
Beitragsersteller
 04.09.2014, 21:59

nee is nicht im Mietvertrag vereinbart, Muss er die dann trotzdem reparieren lassen? Ihm passt es nicht das wir mit dem kamin heizen, deshalb will er ihn still legen lassen. Kann er doch nicht so einfach oder?

bwhoch2  05.09.2014, 09:54
@katja381

Kann er schon in Zusammenarbeit mit dem Kaminkehrer.

bmke2012  06.09.2014, 15:52
@bwhoch2

Er verlangt nicht von Dir, dass Du die Arbeit schwänzt (hat er nirgends geschrieben) sondern dass jemand anwesend ist, wenn die Handwerker kommen. Da wirst Du wohl mal einen Tag Urlaub oder Gleitzeit nehmen müssen. Ist das so schwer??

Wenn die Kaminnutzung vertraglich zugesichert sein sollte, kann man auf der Raparatur bestehen (z.b mit zusatz Kachelofen im Wohnzimmer etc.) .... wenn nicht , dann nicht ...

über die Stillegung entscheidet im übirigen nicht der Vermieter, sondern der Schornsteinfeger ....