RECHTE - Mitmieter schmeißt ihren Müll auf mein Balkon!

10 Antworten

Wenn ein Gespräch mit der feinen Dame nicht fruchtet, dann solltest du dich als nächstes beim Vermieter beschweren. Immerhin ist das ja eine Beeinträchtigung deiner Wohnqualität, da du den Balkon ja nicht so nutzen kannst wie es eigentlich sein sollte.
Wird der Vermieter nicht aktiv, dann kündige ihm eine Mietminderung an, deren Höhe du vorher mit dem Mieterbund besprechen solltest. Für Nichtmitglieder kostet die Beratung zwar ein wenig, aber nicht die Welt. Oder du wirst da Mitglied und bekommst dort dann die Rechtsberatung von einem Anwalt kostenlos.

Die Mieterin, die über dir wohnt, entsorgt ihren Müll nicht direkt auf deinen Balkon sondern aus dem Fenster des Dachgeschosses nach außen auf die Straße oder den Hof des Grundstückes. Dass dabei Teile des Mülls auf deinem Balkon landen, kann nur bedeuten, dass dein Balkon im Obergeschoss nach oben offen ist, und die Flugbahn des Mülls unterbricht. Aus deiner wörtlichen Rede ist zu entnehmen, dass die Müllentsorgerin nicht im gleichen Haus wie du wohnst. Deshalb könnte es sein, dass es unterschiedliche Vermieter gibt. Aus der Antwort muss gefolgert werden, das diesem Haus keine Abfallbehälter zur Verfügung stehen. Überprüfe das bitte. Sammele unanfechtbare Beweise für Zeit und die Herkunft des Mülls und teile dann der Verursacherin mit, dass im Wiederholungsfall mit einer Zivilklage vor dem Amtsgericht auf Unterlassung durch dich zu rechnen ist. Weiterhin weise die Verursacherin auf die Möglichkeit der einstweiligen richterlichen Verfügung vor der Eröffnung des Zivilverfahrens hin mit dem Ziel, die ungehörigen Handlungen der Mieterin nachhaltig und sofort abzubrechen. Der Richter droht der Müllwerferin 250.000,00 EURO Geldstrafe an, wenn sie seine Verfügung nicht beachtet. Das könnte den Handlungsstrang durchschneiden. Es gäbe dann noch die Aufforderung zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung als vorletztes Mittel ohne gerichtliche Hilfe, wobei die Geldstrafe dann durch die Müllwerferin an dich flösse. Zahlt sie nicht, dann kannst du den Betrag einklagen für den Fall, das Müllwerfen wird nicht abgebrochen.

Na sicher hast Du da Rechte ! Wenn sie ihren Dreck aus dem Fenster schmeisst anstatt in den Mülleimer, würde ich schleunigst den Vermieter kontaktieren !

Wenn ein Gespräch mit ihr nichts bringt, dann gibt es keinen anderen Weg mehr !

Was sind denn das für Zustände bei Euch ???

geh doch zum vermieter der wird das hoffentlcih regeln

Hallo,

es gibt immer wieder Menschen die kein Benehmen haben und diese Person gehört ganz klar dazu!!! Es ärgert mich maßlos, was sich einige Mieter herausnehmen.

Schreiben Sie Ihrem Vermieter einen eingeschriebenen Brief, teilen Sie ihm mit, was Sie uns auch mitgeteilt haben. Mindern Sie die Miete mit sofortiger Wirkung um 10% und fordern Sie ihn auf, diesen Zustand unverzüglich abzustellen. Verbieten Sie dieser Frau ausdrücklich ihren Müll aus dem Fenster zu entsorgen und versuchen Sie beim Ordnungsamt eine Anzeige wegen Umweltverschmutzung zu erwirken, (auch wenn es sich hier um ein Privatgrundstück handelt).

Ich persönlich würde diese Person an den Haaren herausziehen und meinen Balkon schrubben lassen, von eventueller Wäsche, die dort zu Trocknen steht oder dass ich dort vielleicht gerade zu Mittag esse, wärend sie den Dreck entsorgt mal ganz zu schweigen!!!