Bahngleise drüber gelaufen Polizeistrafe?
Hi Leute,
Ich bin vor einiger Zeit ca. 2-4Monate über die Bahngleise gelaufen und habe nicht gewusst das das verboten ist xD( dachte das wär wie bei einer Ampel das man wenn man links rechts schaut einfach drüber gehen kann). Ich war sehr aufgeregt weil ich zu nem Vorstellungsgespräch musste(bei Aufregung muss ich Sport treiben). Nunja heute sind dann die Polizisten zu mir gekommen und haben meine Eltern angemotzt das man das ned darf usw. und das ich noch Post bekomme.
Mit was muss ich rechnen?
Das ist momentan mein erstes Strafvergehen ich bin 16 Jahre alt und wohne in der nähe von Stuttgart. Muss ich mit Bußgeld rechnen und etc. ?
Danke schonmal im Vorraus
8 Antworten
Gemäß § 62 I, II EBO (Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung) ist das Betreten der Gleise verboten. § 64b EBO in Verbindung mit § 28 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) lässt sich feststellen, dass es einen mehrere Tausend Euro kosten kann. Dass es schweinegefährlich ist muss man eigentlich nicht extra erwähnen.
Ganz so teuer wird es für dich aber wohl doch nicht werden. Lass es dir aber eine Warnung sein. Du wärst nicht der Erste, der bei dem Versuch die Gleise zu überqueren stirbt.
Das Überschreiten der Gleise ist eine Owi, die mit Bußgld belegt werden kann.
Die Polizei reagiert aber bei solchen Verstößen durch Kinder/Jugendliche meist anders. Statt einer Verwarnung/eines Bußgeldes wird mit der Schule/den Eltern Kontakt aufgenommen und versucht, ein Gespräch über die Gefährlichkeit des Gleisüberschreitens zu führen. Man setzt hier mehr auf Aufklärung als auf Strafe. Kaum einer weiss wirklich um die Gefährlichkeit der Bahnanlagen und wie schnell ein Zug sein kann.
Deshalb haben die Polizisten wohl weniger die "Eltern angemotzt" sondern versucht, ihnen klarzumachen, dass sie auf ihren Sprössling einwirken sollen, damit er sich zukünftig von den Bahnanlagen frn hält.
Sicher musst du mit Bußgeld rechnen und mit Recht.
Und mit 16 Jahren sollte man schon wissen, dass es gefährlich ist und verboten.
rechne mal mit 25 Euro.
Das ist ein Eingriff in den Bahnverkehr (§315 Stgb) und kann mit Freiheitstrafe geahndet werden
Der §315 StGB kommt nur dann in Betracht, wenn sich auch tatsächlich ein Zug genähert hätte. Das war hier vermutlich nicht der Fall. Bleibt also keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit (siehe mein Beitrag).
Das Betreten und Überqueren von Gleisanlagen ist nicht zu vergleichen mit dem Überqueren einer normalen Straße. Es ist aus vielen Gründen viel gefährlicher. Deshalb ist es auch verboten (entsprechende Hinweisschilder stehen fast überall!).
Das Überqueren eines Bahnübergangs mit dem Auto bei rotem Signal kostet bereis mehrere hunder Euro .. zu Fuß ist es billiger, sofern keine konkrete Gefährdung vorgelegen hat (dann kann der Tatbestand des §315 StGB erfüllt sein, es wäre also keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat).
Für die Ordnungswidrigkeit des einfachen Überquerens, ohne Gefährdung, gibt es ein Bußgeld von unter 100,-EUR .. ich glaube 75,-EUR .. bin mir aber nicht sicher.
Wie viel denn?