Schwarzfahren- Betrug oder EvL?

3 Antworten

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Wie die Tür verschlossen ist, ist unwichtig, in beiden Fällen gilt das als Erschleichen von Leistungen.

Zu Betrug wird es dann, wenn man gefälschte Fahrkarten verwendet oder beispielsweise Entwerterstempel radiert.

Auf jeden fall ist es betrug. ein guter schaffner kennt die pappenheimer.

Erschleichung von Leistungen ist ja quasi auch Betrug. Das Strafmaß dürfte ähnlich sein, ob nun Tür angelehnt oder zugezogen.
Der Staatsanwalt könnte Dir auch kaum nachweisen, dass Du nicht auch einfach im Tran vergessen hast ranzuziehen.

baobob  15.08.2020, 17:41
Erschleichung von Leistungen ist ja quasi auch Betrug.

Aber eben nur "quasi" im umgangssprachlichen Sinn. Juristisch sind das zwei unterschiedliche Tatbestände, und nicht jeder Schwarzfahrer begeht einen Betrug.