Schwarzfahren- Betrug oder EvL?
Eine Person betritt ohne Fahrkarte absichtlich einen Zug und versteckt sich auf der Toilette, um nicht gesehen zu werden vom Schaffner.
Ich habe mal gehört, dass, wenn die Tür angelehnt wird (also offensichtlich nicht belegt) und der Schaffner vergisst, dort zu kontrollieren, ein Betrug vorliegt?
Wenn die Tür richtig geschlossen wird, dann liegt nur ein EvL vor, da der Schaffner weiß, dass dort eine Person ohne Fahrschein drin sein könnte.
Durch das verstecken und absichtlich nicht abschließen wird eben die Leere der Toilette vorgetäuscht, was den Betrug begründet... richtig?
3 Antworten
Wie die Tür verschlossen ist, ist unwichtig, in beiden Fällen gilt das als Erschleichen von Leistungen.
Zu Betrug wird es dann, wenn man gefälschte Fahrkarten verwendet oder beispielsweise Entwerterstempel radiert.
Auf jeden fall ist es betrug. ein guter schaffner kennt die pappenheimer.
Erschleichung von Leistungen ist ja quasi auch Betrug. Das Strafmaß dürfte ähnlich sein, ob nun Tür angelehnt oder zugezogen.
Der Staatsanwalt könnte Dir auch kaum nachweisen, dass Du nicht auch einfach im Tran vergessen hast ranzuziehen.
Erschleichung von Leistungen ist ja quasi auch Betrug.
Aber eben nur "quasi" im umgangssprachlichen Sinn. Juristisch sind das zwei unterschiedliche Tatbestände, und nicht jeder Schwarzfahrer begeht einen Betrug.