S-Bahn Fahrkarte für falsche Richtung benutzt

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Einzeltickets aus dem Automaten sind im VVS zum sofortigen Fahrtantritt gültig und brauchen nicht mehr entwertet zu werden (worauf beim Kauf auch auf dem Bildschirm des Automaten hingewiesen wird), einen Fahrschein im voraus zu kaufen ist deswegen nicht möglich.

Du hast sozusagen die Fahrt von Bad Cannstatt in die Innenstadt zweimal bezahlt, hattest aber für die Rückfahrt keinen gültigen Fahrschein. Und wenn du das Ticket der Hinfahrt weggeworfen hast, kannst du auch nicht mehr beweisen, dass du tatsächlich zwei Fahrscheine gekauft hast.

Ehrlich gesagt sehe ich da keine realistische Möglichkeit, um die Zahlung von 40 Euro herumzukommen

ere0210 
Beitragsersteller
 30.05.2012, 22:31

Seid wann ist das denn?? Habe auf dem Bildschirm nichts dazu gesehen und es hängen doch auch überall noch den Stempelautomaten und Hinweise dass der Fahrschein abzustempeln ist. Ich habe sogar in Januar noch 40 Euro zahlen müssen, weil ich zwar ein Fahrschein hatte, in meine Eile und Dummheit aber eingestiegen bin ohne sie zu entwerten. (tatsächlich, ich fahre in 2012 2x mit der Bahn und habe 2x Probleme mit der Fahrkarte. Das in Januar war aber einfach dumm, habe ich eingesehen und die 40 Euro bezahlt.)

Rolf42  31.05.2012, 07:54
@ere0210

Und zur Frage, seit wann das so ist:

Weiß ich nicht genau, aber mindestens seit 20 Jahren. Jedenfalls kenne ich es aus Stuttgart nicht anders.

Okay, beim Kauf einer Fahrkarte am Automaten versehen... Irren ist Menschlich...

Du hattest ja eine Karte... nur mit der falschen Richtung... Ich würde Rat beim Rechtsanwalt holen; immerhin bist Du nicht "schwarz gefahren"; wenn ein Rechtsanwalt ein Schreiben aufsetzt, ist es meistens besser, als wenn Du Dich selber "verteidigen" würdest... ein Versuch wäre es wert!

ere0210 
Beitragsersteller
 30.05.2012, 22:34

Danke. Ich habe gestern Abend noch festgestellt dass es auch eine Möglichkeit gibt online zu reklamieren und das habe ich jetzt erst mal versucht. Anfang der Woche habe ich dann etwas Zeit mit meinem Anwalt zu reden. Mal sehen, was dabei raus kommt.

Einzel-Verbundfahrkarten sind im VVS immer nur one-way A nach B!. Müssen nicht abgestempelt werden (im Gegensatz zu den 4-er Fahrkarten). Ist seit 1978 so im VVS geregelt. Von Bad-Cannstatt zum Hbf gilt sein kurzem auch wieder der Kurzstreckentarif.

Fazit. Du hast 2 Einzelfahrscheine von Cannstatt nach S gekauft. 2. die 40€ sind weg. 3. Durch Einschaltung eines RA kannst Du die Sache finanziell noch mal toppen. Sieh es einfach als Lebenserfahrung....

Die Verbünde sind in D leider viel zu unterschiedlich gestrickt und verwirren die Kunden. Mit bestimmten Absichten..................!

Gruß aus Stuggi