Bafög Nachzahlung bei Harz 4?
Hallo ich wohne in einer eigenen Wohnung, welche vom Jobcenter bezahlt wird. Ich bekomme harz 4 aber mache mein Fach-abi und bin deshalb Bafög berechtigt. Habe den Antrag vor 3 Monaten gestellt und das wäre ne dicke Nachzahlung. Ich bin wenn ich Bafög bekomme immer noch Harz 4 Empfänger, da ich weiterhin für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Kriege ich die Nachzahlung oder das Amt?
6 Antworten
Es kommt darauf an was du an Bafög - bekommst, was du an ALG - 2 als Vorleistung bekommen hast und was nach Abzug von Freibeträgen bzw.nachweisbaren tatsächlich notwendigen Aufwendungen für deine Ausbildung an anrechenbarem Bafög - bleiben würde.
Bliebe also noch ein anrechenbarer Teil vom Bafög - übrig, dann ginge dieser entweder durch Erstattungsanspruch vom Jobcenter direkt ans Jobcenter oder du müsstest ihnen den Zufluss deines Bafög - mitteilen und nachweisen und es käme dann dementsprechend eine Rückzahlung auf dich zu.
Das Amt hat Anspruch auf die Nachzahlung, da ALG 2 eine nachrangige Leistung ist. Wenn Du schon zu Anfang des ALG II Bezuges Bafög bekommen hättest, wäre es ja auch angerechnet worden. So ist es jetzt nichts anderes, nur dass es sozusagen verspätet angerechnet wird.
nach abzug der freibeträge bekommt das jobcenter die nachzahlung, da sie in vorleistungen gegangen sind
Wahrscheinlich bekomm das JC das Geld. Das ist praktischer für dich, sonst musst DU das selbst überweisen.
Wie immer, kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich dürfen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II monatliche BAföG-Zuwendungen nicht berücksichtigt werden, wenn dieser Betrag vollständig für das Schulgeld und die Fahrkosten verbraucht wird. Das hat das Sozialgericht Chemnitz in einem Gerichtsbescheid (Az. S 29 AS 1100/05) entschieden.
SG Chemnitz S 29 AS 1100/05