Bafög Bescheid und Wohngeld

2 Antworten

Wenn sie studieren möchte und dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - hat,dann wird der Antrag auf Wohngeld eh abgelehnt !

Nun ist es dem Amt bekannt,dass sie studieren möchte und da das Wohngeld in der Regel für 12 Monate bewilligt wird,möchte die Dame einen Bescheid haben und zwar einen Ablehnungsbescheid,auf Grund dessen,weil dem Grunde nach kein Anspruch auf Bafög - besteht,hat sie nämlich dem Grunde nach Anspruch,dann hat sie keinen Anspruch auf Wohngeld.

Was hat sie denn jetzt für Einkommen,denn um Wohngeld beziehen zu können,muss man erst mal Mieter von eigens bewohnten Wohnraum sein und dazu ein Mindesteinkommen von 80 % des Bedarfes nach dem SGB - ll ( Hartz - 4 ) haben.

Das würde bei ihr dann min.als Single derzeit 399 € Regelsatz sein + ihre KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also der Warmmiete und davon min.80 %.

DY100 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 17:45

Ich mein Wohngeld 😂

DY100 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 17:42

Sie wohnt mit Ihren Sohn allein zur Miete. Sie will jetzt Studieren, hat einen Nebenjob gehabt wo sie halt 60Std im Monat gearbeitet hat den habe ich auch dort abgegeben. Sie arbeitet dort aber nicht mehr weil sie es sonst zeitlich nicht schafft wegen Uni und Kindergarten.. Ich meine sie hat Alg 2 erhalten aufstockend. Ich bin mir da aber nicht sicher. Ich weiss nur das sie jetzt momentan kein einkommen mehr hat sie hat halt nur bafög und wohnungsgeld beantragt.

isomatte  25.03.2015, 17:52
@DY100

Wenn du jetzt tatsächlich das Wohngeld meinst,dass nicht vom Jobcenter kommt,dann hat sie derzeit ohne Einkommen eh keinen Anspruch auf Leistungen,weil sie über kein Mindesteinkommen verfügt,wie zahlt sie denn dann ihre Miete,wenn sie jetzt nichts mehr bekommt ?

Durch ihr Kind hätte sie dann wieder einen Anspruch auf Wohngeld,weil das Kind dem Grunde nach ja keinen Anspruch auf Bafög - hat,dann könnte es durch das Bafög - Kindergeld und Unterhalt für die Anspruchsvoraussetzung reichen.

Wenn nicht,dann hätte sie weiterhin ALG - 2 beantragen müssen,dass hätte sie dann zumindest bis zum Beginn des Studiums bekommen.

Sie hat dann zwar nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leitungsanspruch mehr ( ALG - 2 ) aber das Kind ( Sozialgeld ) und ihr stünde Alleinerziehenden Mehrbedarf zu,der ist vom Ausschluss ausgenommen.

Die Antwort von Isomatte ist ganz richtig. Daher noch einmal meine Nachfrage, wovon lebt sie denn momentan? Um überhaupt Wohngeld erhalten zu können, muss sie über das nötige Mindesteinkommen verfügen. Bekommt der Sohn Unterhalt? Falls nicht, sollte sie schnellstmöglich Leistungen nach dem SGB II beantragen. Meines Wissens nach würden ihr der Mehrbedarf für Alleinerziehende und dem Kind Sozialgeld zustehen.

Alsdann soll sie sich rechtzeitig vor Fristablauf eine Terminverlängerung in der Wohngeldbehörde holen, damit verhindert sie eine Versagung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung.

DY100 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 21:39

So habe jetzt eben mit ihr telefoniert. Sie hat einen Job 60 Std im Monat und hat aufstockend ALG 2 erhalten und wohngeld. Nun ist der Arbeitsvertrag abgelaufen. Jetzt hat sie ALG2 für die Überbrückung beantragt bis ihr Bafög kommt und hat halt Wohngeld beantragt. Momentan zahlt das Jobcenter ihre Miete was sie natürlich zurückzahlen muss wenn Ihre Leistungen vom BAFÖG gezahlt werden. Ich habe der Dame vom Wohnamt gebeten die Frist zu verlängern das hat sie zwar getan aber nur 1 Woche und laut Bafögamt dauert die Bearbeitung halt 6-7 Wochen.