Bafög Ablehnungsbescheid
Hallo, also bei mir ist es so, dass ich nicht aufgrund der Berechnung keinen Bafög-Anspruch hätte, sondern aufgrund der Rahmenbedingungen (schon mal studiert, zu viele Semester bevor festgestellt wurde, dass es nicht das Wahre ist, abgebrochen, pausiert, vier Jahre später was anderes angefangen ...). Jedenfalls habe ich jetzt überall gelesen, dass man, nun wieder einen ganz normalen Antrag einsenden müsse, mit allen Nachweisen von Eltern und co. und halleluja, das ist sowas von nervig, weswegen ich froh war, nichts mehr mit den zu tun haben zu müssen. Muss ich nun - obwohl ich offensichtlich nichtmal mehr die Bedingungen für Bafög erfülle - wirklich so einen Antrag stellen, um eine Ablehnung zu bekommen oder kann ich direkt, mit konkreter Nennung der fehlenden Voraussetzungen, auf einen Ablehnungsbescheid hoffen?
2 Antworten
oder kann ich direkt, mit konkreter Nennung der fehlenden Voraussetzungen, auf einen Ablehnungsbescheid hoffen?
Jupp, geht. Formblatt 1 ausfüllen und dann einen Brief dazulegen, dass du nur eine Ablehnung willst und eh keine Chance mehr auf Bafög hast. Die Ablehnung kommt dann relativ schnell.
Hab ich selbst so gemacht, hat keine 3 Wochen gedauert, dann hatte ich eine Ablehnung à la "Leider müssen wir Ihren Antrag ablehnen". Die tun also dann so als hättest du einen normalen Antrag gestellt, den sie ablehnen.
Ich hatte zu Formblatt 1 einfach handschriftlich dazu geschrieben, dass ich nur eine Ablehnung will. Hab auch keine Nachweise zu Vermögen etc. dazugelegt (war auch so mit Bearbeiter abgesprochen)
In solchen Fällen einfach mit dem Amt quatschen.
Ja da kommst du leider nicht dran vorbei. Der Staat verschenkt ja kein Geld. Selbst wenn du einen Folgeantrag szellst, wollen die ja alles von dir sehen und da sogar mehr. Deine Situation kann sich ja verändert haben. Vielleicht geheiratet oder Kinder... oder deine Eltern verdienen anders. Oder Geschwister sind jetzt aus der Schule raus.
Hallo...es geht NICHT um die Kalkulation! Ich habe schonmal Bafög bekommen und es gibt da ganz konkret die Regel, dass man nach dem 3.Semester den Anspruch verliert, sofern man keinen begründeten Fachrichtungswechsel vollzieht. Und ich habe vier Semester gemacht, dann drei Jahre gar nichts an der Uni und erst jetzt was Neues. Dh ich bin, wie gesagt, von den Rahmenbedingungen schon "raus".