Was muss ich beim BAföG antrag angeben, wenn mein leiblicher Vater unbekanntist und mein Stiefvater mich nicht adoptiert hat?

4 Antworten

Das ist  ja nicht weiter schwer - Du schreibst einfach hin wie es eben ist:

Formblatt 1, Z. 30 - 33 - Vater unbekannt

Formblatt 1, Z. 37 -  Nein

Formblatt 3 Deiner Mutter - wenn da nirgendwo steht, wo man die Einkünfte des Lebensgefährten eintragen muss, muss sie auch nichts hinschreiben.

Der Lebensgefährte Deiner Mutter hat Dir gegenüber keine rechtlichen Vepflichtungen,  insofern sind seine Einkünfte auch nicht wichtig bei der Beurteilung ob Dir Bafög zusteht oder nicht.



Lizzle94 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 16:36

Vielen Dank für deine Antwort :) !!

Vielleicht hilft dir dieser Link bei der Beantwortung deiner Frage:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php

Lizzle94 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 16:31

Danke für den Link :)

BarbaraAndree  29.01.2017, 16:34
@Lizzle94

Du musst dem Bafög-Amt gegenüber selbstbewußt auftreten, denn der Sachbearbeiter wird intensiv nachhaken, ob dein leiblicher Vater nicht doch noch gefunden werden kann: Du weißt weder wer dein Vater ist, noch kennst du seinen Aufenthaltsort!" Es könnte sein, dass deine Mutter eine entsprechende Erkärung abgeben muss.

Lizzle94 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 16:35
@BarbaraAndree

Vielen Dank! Ich wollte am Dienstag hin und noch paar Fragen stellen. Hoffentlich überfordern die mich nicht :O :D 

dandy100  29.01.2017, 16:37
@BarbaraAndree

Nö, muss sie nicht. Die Angaben, die sie bei der Geburt gemacht hat, reichen aus. Wenn in der Geburtsurkunde steht "Vater unbekannt" dann ist das auch so anerkannt.

BarbaraAndree  29.01.2017, 16:40
@Lizzle94

Hier noch ein Link zu deiner Information. Beachte den Absatz: "Spezielle Vordrucke für erklärungsbedürftige Details", wobei der erste Punkt auf dich zutrifft. Fülle ihn aus und füge ihn gleich deinem Antrag bei.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/antragstellung.php

... beantrage bitte gleich von Beginn an elternunabhängige Vorausleistungen.

Du bekommst sofort den vollen Bedarf, und ob die Eltern zugeben müssen/können oder nicht, wird dann später vom Land, nicht vom Studentenwerk geprüft.

Beachte: Die vom Studentenwerk sitzen auf der Gegenseite, sie sind nicht zwingend da um Dir zu helfen.

Prüfe bitte auch ein Stipendium. Ich denke an das ev. Studienwerk in Villigst für die ehrenamtlich Tätigen. Deren Leistungen sind doch üppiger, komplett geschenkt, und werden auch länger bewilligt.

Viel Glück.

Axolotl358  20.08.2019, 22:04

zu mir waren die früher in den 80 er jahren und 90 er jahren immer nett und eben nicht wie auf der gegenseite, die berater von dem bafög-amt.

schleudermaxe  21.08.2019, 06:12
@Axolotl358

.... hattest Du das gut!

Die in Rostock, Bielefeld, Bremen und Leipzig waren eben nicht so.

Beispiel Unterkunft im damaligen Studetenheim.

Nutzungsvertrag nur, wenn Einkommen nachgewiesen wird, BaföG wird nicht bearbeitet, weil noch der Nutzungsvertrag fehlt.

Auszahlung immer Ende Februar im Folgejahr.

zu 2: dauernd getrennt lebend ist da die einzig sinnvolle antwort.

zu 3: der stiefvater wird wahrscheinlich gar nicht angegeben. formal ist ja dein leiblicher vater unterhaltspflichtig.

zu 1: da sehe ich den knackpunkt. das formblatt kennt deinen fall nicht. im normalfall gibt es einen mann, der als leiblicher vater gilt und bekannt ist.

du wirst das mit der person, die dein bafög bearbeitet, abklären müssen.

annokrat