Badewannenfaltwand nicht entsprechend der Vorgaben eingebaut - Konsequenzen (Mieter)?
Hallo,
habe eine neue Wohnung mit Badewanne. Wollte wie in der alten Wohnung eine Faltwand einbauen, damit das Wasser beim Duschen nicht durch's Bad spritzt. Ich hatte vorsorglich um eine Genehmigung gebeten, was ich im Nachhinein gar nicht mehr gemacht hätte.
Wir haben die in der Zwischenzeit einfach eingebaut. Zwar kam mittlerweile die Genehmigung, allerdings mit der Auflage, dass die Badewannenfaltwand von einer Fachfirma eingebaut werden soll und ich die Rechnung dann einreichen soll (wahrscheinlich als Nachweis, denn die Kosten sind durch mich zu tragen). Jetzt hat das aber ein Bekannter kostenlos eingebaut, keine Firma.
Denkt ihr, da fragt noch jemand nach oder noch schlimmer, da kommt jemand vorbei und sieht sich das an? Die einzige Rechnung, die ich hätte, ist von dem Lieferanten. Oder kräht da kein Hahn mehr nach? Könnte ich dafür rausgeworfen werden?
2 Antworten
Hier meine rein private Ansicht als (ehemaliger) Vermieter einer Wohnung:
Daß du vorher um eine Genehmigung ersucht hast war richtig, denn i. d. R. wird bei einem derartigen Einbau eine Wand mit Fliesen durch Dübel "verletzt", was im Gegensatz zu einer "normalen" Wand nicht mehr so einfach zu beseitigen ist.
Vermutlich wird das auch der Grund sein, weshalb nach einem Einbau durch eine Fachfirma verlangt wurde. Das geht aber meines Erachtens zu weit, da das kein derartiges "Hexenwerk" ist, daß es nicht auch von einem begabten Laien ausgeführt werden könnte.
Das gilt vor allem auch dann, wenn du die Kosten selbst tragen sollst. Ich frage mich allerdings, weshalb du dann die Rechnung einreichen solltest.
Da es dann dein Eigentum ist, könntest du es beim Auszug aus der Wohnung wieder mitnehmen, musst aber den vorherigen Zustand wieder herstellen, was hinsichtlich der Dübellöcher etwas Unsicherheit birgt. Bleibt die Duschwand, wäre es ja eine "Werterhöhung", die nicht beanstandet werden kann (war ja auch genehmigt).
Gibt es wegen der eventuell verbleibenden Dübellöcher Beanstandungen, wären diese m. E. nur dann begründet, wenn wirklich "wild und kreuz und quer'" herumgebohrt worden wäre. Sachgerecht ausgeführte Bohrungen sind kein Problem, da diese durch die Genehmigung ja abgesichert sind. Und wenn der Nachmieter ebenfalls wieder eine Faltwand will, hat sich das Problem von selbst erledigt.
- Könnte ich dafür rausgeworfen werden?
Nein.
Wird die Faltwand fest mit der Wanne verschraubt? Solange du die Wanne selber nicht beschädigst brauchst du keine Genehmigung für den Einbau von so etwas. Und die Auflage, dass durch eine "Fachfirma" machen zu lassen ist nicht gültig. Es kann maximal ein fachgerechter Einbau gefordert werden. Das erlaubt aber regelmäßig auch den EInbau durch versierte Heimwerker.
Ebensowenig kann das einreichen einer Rechnung verlangt werden.
Du haftest im Zweifel für Schäden durch unsachgemäßen Einbau oder Beschädigunen an der Wanne, die über die normale Nutzung hinaus gehen. Ob solch ein Spritzschutz zum normalen Gebrauch gehört, wird im zweifel ein Gericht klären.
Generell, überleg mal in den Mieterschutzbund einzutreten. Die beraten dich bei solchen Themen, und du hast automatisch ne Rehctsschutzversicherung für Mietsachen.