Muss ich Änderungen zu meinen Gunsten beim BAB angeben?

4 Antworten

Du musst das natürlich angeben.

Du hast das auf dem Antrag unterschrieben. schau mal auf deine kopien von der antragsstellung.

Die oder der Auszubildende ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit ohne Aufforderung unverzüglich jede Änderung mitzuteilen, die für den Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe oder für deren Höhe von Bedeutung ist

Dein Einkommen ist eine Grundlage für die Errechnung von BAB. Bekommst du Zb 1000€ netto, bekommst du gar kein BAB. also hat jede Änderung deines eigenen Gehalts auch auswirkungen auf deinen BAB-Bedarf.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Mitwirkungspflichten.html

RonnyRhababer 
Beitragsersteller
 15.09.2013, 12:21

Danke, ich habe mal zwei Sätze weiter gelesen und dort steht:

Solange der oder dem Auszubildenden noch kein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid zugegangen ist, hat sie oder er darüber hinaus auch jede Änderung in seinen Einkommensverhältnissen unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen.

Der Bewilligungsbescheid ist mir bereits zugegangen, demnach müsste ich, dieser Aussage zufolge, die Änderung meines Einkommens nicht mehr mitteilen, sehe ich das richtig?

comedyla  15.09.2013, 12:24
@RonnyRhababer

nein, da dein einkommen sich ja nicht direkt verändert hat, sondern du was "falsches" angegeben hast.

gibs lieber an, 65€ brutto mehr werden vermutlich keine änderung nachsichziehen und du bist aus dem schneider, was den betrug angeht.

RonnyRhababer 
Beitragsersteller
 15.09.2013, 12:30
@comedyla

Okay, ich werde am Besten einfach ein Anschreiben fertigmachen, in dem ich die Situation schildere.

Dennoch, nur um eines richtig zu stellen: "Betrug" kann man hier nicht sagen, denn ich wusste zum Zeitpunkt der Antragstellung (Januar 2013) wie gesagt nicht, dass mein Chef sich entschließen wird mir mehr zu bezahlen und habe daher die vertraglich festgelegte Ausbildungsvergütung angegeben. (Das Wort "Betrug" schlägt mir irgendwie schwer auf den Magen ;) ) Von der Erhöhung weiß ich exakt seit dem 27.08., denn da habe ich meinen Kontoauszug gezogen und mich gefreut ;)

Vielen Dank jedenfalls für diese sachliche und begründete Antwort, ich werde dann hier schreiben, wie die Sache ausgegangen ist.

comedyla  15.09.2013, 12:35
@RonnyRhababer

Naja das Wort "Betrug" steht bei solchen Sachen schneller im Raum als einem lieb ist. Egal ob man selbst "schuld" ist oder nicht. Es heißt noch lange nicht, dass es dann auch als Betrug gesehen wird, aber sowas steht bei BAB und Bafög extrem schnell im Raum. Das fiel mir auch auf den Magen, Mir wurde auch schon Betrug unterstellt, was echt der Hammer war und ich wirklich alles recherchiere und alle angeben, was sich ändert... manchmal ist man davor nicht geschützt. Liegt einfach daran, dass Betrugsfälle mehr werden und die gleich mal vom schlimmsten ausgehen. War also nicht meine Meinung, sondern nur ein guter Rat.

Bei solchen Sachen einfach alles angeben, denn dann bist du immer auf der sichereren Seite und kannst "Betrugsvorwürfe" schnell wieder vom Tisch bringen,

Inzwischen sollte es allen Lesern klar sein, das Änderungen jeder Art dem Geldgeber [ BaB ] mit zu teilen sind.Zwar dann wenn sie anfallen, umgehend. Die Folge bei Mehrbezug , ist dann die Rückforderung - da fällt dann das Wort vom vers. Betrug . Bei Minderbezug wollt Ihr ja auch Nachzahlungen, oder ?

Das wird bestimmt auf deinem BAB Bescheid stehen. Alle Änderungen bezüglich deiner Verhältnisse, ob Wohnort, Familienstand oder Einkommen usw. musst du unverzüglich angeben. Wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, kann es zu einer Rückerstattungspflicht kommen.

RonnyRhababer 
Beitragsersteller
 15.09.2013, 12:01

Änderungen die persönliche Situation und das Ausbildungsverhältnis betreffend müssen angegeben werden, aber beim Einkommen bin ich mir nicht sicher, denn dazu finde ich keine Informationen. Es gibt ein gesondertes Formblatt für Änderungen, da gibt es eine Menge verschiedener Fälle zum ankreuzen, was sich geändert hat, aber das Einkommen betreffend steht da überhaupt nichts. Kannst du mir die Gesetzesgrundlage nennen, auf der ich Änderungen das Einkommen betreffend mitteilen muss?

Natürlich musst du Änderungen angeben, die deinen BAB Bezug verändern könnten.

Und dazu gehört auch eine Erhöhung des eigenen Lohns...

RonnyRhababer 
Beitragsersteller
 15.09.2013, 12:02

Kannst du mir eine Gesetzesgrundlage nennen? Wie gesagt, ich finde dazu leider nichts.