BAB Antrag Nachzahlung
Hi Ich bin jetzt seid 1.10.14 in einer Ausbildung und hab mir im auch im Oktober den BAB Antrag beim Arbeitsamt geholt, konnte ihn aber noch nicht abgeben auf Grund fehlender Unterlagen. Kann ich jetzt mit einer Nachzahlung ab Oktober rechnen ? Oder gilt das ab Antrags Stellung ?
2 Antworten
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Anspruch auf Zahlungen besteht erst nach Antragstellung
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Wenn Unterlagen fehlen kannst du den Antrag trotzdem stellen und Unterlagen nachreichen.
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Wichtig ist das Datum wann der Antrag angenommen wurde, auch wenn Unterlagen fehlen.
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Wenn du bereits beim Arbeitsamt gewesen bist und man hat den Antrag nicht angenommen weil Unterlagen gefehlt haben müsstest du prüfen inwieweit der Mitarbeiter dich falsch beraten hat.
Kann ich jetzt mit einer Nachzahlung ab Oktober rechnen ?
Nein.
Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.