BAB-Antrag: Arge will Auskünfte zum Vater, obwohl unbekannt

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Wenn Du das Einkommen des Vaters nicht nachweisen kannst , weil der Vater sich weigert oder der Vater keinen Unterhalt zahlt , kannst Du die Agentur für Arbeit um Amtshilfe bitten . Damit ist dann das Amt in der Pflicht zu helfen . Die Behörde ( die Agentur für Arbeit ) hat ganz andere Möglichkeiten als Du , sie kann zB mit Geldstrafen gegen den Vater agieren . Damit Du nicht bis zum Ende der Ermittlungen ohne Leistungen ( BAB ) dastehst , musst Du die Behörde um Vorausleistung nach § 72 SGB III bitten . Die Behörde muss dir dann BAB zahlen , ohne das Einkommen des Vaters zu berücksichtigen .

Dein Vater muss die Angaben machen. Wenn nicht, kann ein Gericht ihn dazu verdonnern.

Gibt es an deinem Wohnort eine Hartz-IV-Beratung (von den LINKEN, der Gewerkschaft, einer Arbeitsloseninitiative oder der Kirche)? Dort erhältst verbindliche Auskunft, auf die du dich auch berufen kannst. Möglicherweise helfen sie dir auch beim schriftlichen Widerspruch gegen die Anordnung, deinen Vater ausfindig zu machen. Viel Glück.

jacqueline89 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 12:55

ich wollte hier erstmal ein paar erfahrungen oder ähnliches anderer einholen.Vorhin habe ich bei der arge angerufen.die dame meinte ich könnte es ja mal wenigstens versuchen und per einschreiben ihm unterlagen schicken (wenn ich die adresse rausbekomme).nun wird die dame das mit einem höherem absprechen und mich montag zurückrufen.ich habe beim letzten termin dort erwähnt das ich allein durch den fahrtweg zu meiner ausbildung einen strengen tagesablauf habe und persönliche termine schwierig sind.nach einsicht meiner unterlagen wurde mir mitgeteilt dass nur noch der nachweis über die eintragung bei der IHK fehlt.dies alles habe ich dann umgehend hingeschickt und nun auf einmal soll mein vater angaben machen...

jacqueline89 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 12:51

ich wollte hier erstmal ein paar erfahrungen oder ähnliches anderer einholen.Vorhin habe ich bei der arge angerufen.die dame meinte ich könnte es ja mal wenigstens versuchen und per einschreiben ihm unterlagen schicken (wenn ich die adresse rausbekomme).nun wird die dame das mit einem höherem absprechen und mich montag zurückrufen.ich habe beim letzten termin dort erwähnt das ich allein durch den fahrtweg zu meiner ausbildung einen strengen tagesablauf habe und persönliche termine schwierig sind.nach einsicht meiner unterlagen wurde mir mitgeteilt dass nur noch der nachweis über die eintragung bei der IHK fehlt.dies alles habe ich dann umgehend hingeschickt und nun auf einmal soll mein vater angaben machen...

Hey,

Also eigentlich musst du das nicht. Normal kümmern sich die Ämter selbst drum und schreiben ihn dann an.

Habe auch keinen Kontakt zu meinem Vater und wusste nur ungefähr wo er wohnt. Das hab ich auch der Dame gesagt für den Antrag auf Bafög und sie hat dann von sich aus, alles rausgesucht und ihn angeschrieben.

Liebe Grüße, Flupp

jacqueline89 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 12:43

danke für die schnelle antwort.Laut SGB III ist das wohl auch so üblich und meine arge wollte es sich einfacher machen.

helmutgerke  21.10.2011, 13:07
@jacqueline89

die dir bekannten Angaben dem Jobcenter mitteilen und auf deren Amtsermittlungsmöglichkeiten hinweisen.