Welche Förderungen gibts bei der Zweitausbildung?
Ich stehe kurz vor einer zweiten Ausbildung. Habe bereits eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen, danach 6 Jahre in dem Beruf gearbeitet und bin jetzt in einer komplett anderen Branche untergekommen. Bin 27 Jahre alt und habe eine eigene Wohnung. Da mein zukünftiges Ausbildungsgehalt weniger als 700 Euro brutto beträgt, setze ich mich gerade mit Möglichkeiten einer Ausbildungsförderung auseinander.
Ich war beim Wohngeldamt. Die haben mir zuerst gesagt, dass meine Miete zu hoch sei um da was zu fördern, außerdem könnten die erst ihren Rechner anschmeißen, wenn denen der Ablehnungsbescheid meines BAB-Antrags vorliegt.
Also bin ich zum Arbeitsamt gegangen um übers BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu reden. Die haben mir von vornerein schon gesagt, dass ich da nichts bekomme, da ich in meinem ersten gelernten Beruf in ganz Deutschland arbeiten könnte. Dort gab man mir aber den Tipp, dass ich mal beim Jobcenter nach "Aufstockenden Leistungen" fragen könnte. Den Antrag fürs BAB habe ich auch erhalten, da ich den ja sowieso fürs Wohngeldamt ausfüllen muss. Hier waren nun auch Formulare für meine Eltern dabei.
Ich bin alt genug, habe selber schon lange Geld verdient und wohne auch weit weg. Ich möchte nicht dass meine Eltern da herangezogen werden und möchte auch keine Angaben dazu machen. Kann ich mich dagegen wehren?
Und sollte da nicht irgendwie auch die Grundsicherung greifen? Liege ich nicht darunter mit meinem Azubigehalt?
Also meine mir bekannten Möglichkeiten:
- BAB fülle ich gerade aus (Arbeitsamt meint "gibt nix"
- Wohngeld (Miete zu hoch), stelle den Antrag dennoch
- Aufstockende Leistungen frage ich nächste Woche an
Habt ihr sonst noch Anhaltspunkte für mich oder irgendeinen Ratschlag? Das wichtigste ist mir eigentlich erstmal zu wissen, dass meine Eltern da außen vor bleiben...
5 Antworten
Wenn deine weitere Ausbildung nicht notwendig ist wirst du nicht viele Möglichkeiten einer Unterstützung haben !
Da du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und auch schon so viele Jahre in deinem Beruf gearbeitet hast,sind dir deine Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Ich würde nur im BAB - Antrag deine Daten eintragen und dazu schreibst du dann ( formlos ) das du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und da auch schon 6 Jahre gearbeitet hast und nur einen Ablehnungsbescheid für das Wohngeld brauchst.
Für das Wohngeld selber musst du dann,vorausgesetzt du bist schon Mieter / Eigentümer von selber bewohnten Wohnraum,auch ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) erreichen.
Das sind dann derzeit min.404 € Regelsatz für einen Single und dazu deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min. 80 %.
In der Regel bist du nach § 7 Abs. 5 SGB - ll - von ALG - 2 Leistungen ausgeschlossen,du kannst dir nur mal die Ausnahmen im § 7 Abs. 6 SGB - ll - durchlesen und wenn dann kein Anspruch bestehen sollte bleibt wohl nur ein Nebenjob,dass du dann zumindest das Mindesteinkommen für das Wohngeld erreichst.
Nein !
Es gibt viele die nicht nur Monate,sondern Jahre auf der Suche sind,dass mag dann verschiedene Gründe haben,aber solange es Möglichkeiten für dich gibt,in deinem erlernten Beruf zu arbeiten,sieht man keine Notwendigkeit für einen Zweitberuf,dass ist das Privatsache und das muss man sich dann leisten können.
Würde es deinen erlernten Beruf nicht mehr geben oder du diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können,dann würde die Sache natürlich anders aussehen.
Vom JC hast du max. einen Mietzuschuss zu erwarten.
Das läuft aber unter "Übernahme der ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung".
Ein regulärer Aufstocker wirst du nicht werden (wie kein anderer Azubi auch nicht), weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Wenn allerdings das Wohngeldamt schon sagt, dass deine Wohnung zu teuer ist bzw. zu groß ... dann wird dir das JC u.U. auch sagen, dass sie deine realen Mietkosten anerkennen für die Dauer von 6 Monaten. So lange hast du Zeit, deine Miete zu senken oder dir eine andere Wohnung zu suchen.
Danach wird dann die Miete in der Höhe der (kommunalen) Obergrenze für eine Person angenommen, unabhängig davon, ob du viel mehr bezahlst.
Dein "Dilemma" ist, dass du ohne arbeitsmark- oder gesundheitsbedingte Notwendigkeit aus dem Berufsleben rausgehst. Da du von Jobangeboten und deiner persönlichen Leistungsfähigkeit in der Lage wärst, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dass du vielleicht durch eine andere Ausbildung später mal mehr verdienst (und damit auch mehr Steuern zahlst oder eine eventuelle spätere Familie besser absichern kannst, zählt eben nicht als Grund, jetzt noch mal auf staatliche Unterstützung zurückzugreifen.
Meines Wissens gibt es beim Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB - ll - keine Übergangszeit von 6 Monaten,da wird gleich nur die angemessene KDU - anerkannt !
Danke für die Antwort!
Ich bin aus dem Berufsleben "rausgegangen geworden" und schon mehrere Monate arbeitslos. Die zweite Ausbildung ist also (auch) ein Weg aus der Arbeitslosigkeit. Meinst du hab ich dann etwas bessere Karten?
Wenn diese Zweitausbildung nicht wegen der Arbeitsmarktlage oder deinem Gesundheitszustand NOTWENDIG war, gibt es da gar nichts. Das ist dann dein reines Privatvergnügen.
Danke für die Antwort. Ich bin derzeit arbeitslos. Seit mehreren Monaten schon. Die zweite Ausbildung ist also ein Weg aus der Arbeitslosigkeit. Ändert das was deiner Meinung nach?
Das beurteilt einzig und alleine die Arbeitsagentur, ob eine Umschulung deine Wiedereingliederung verbessert oder nicht.
Frag mal beim Rentenamt, ob du Anspruch auf Übergangsgeld während der Ausbildungszeit hast. Das wäre vielleicht noch eine Idee wo du fragen könntest.
Bildungsgutschein vielleicht.
Frag mal nach.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Gut zu wissen, dass meine Eltern raus sind.
Was die notwendige Ausbildung angeht. Ich bin derzeit arbeitslos. Seit mehreren Monaten schon. Die zweite Ausbildung ist also ein Weg aus der Arbeitslosigkeit. Ändert das was deiner Meinung nach?