BaB? Muss ich es dem Jobcenter abgeben?
Hallo Ich bin 16 und mache eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und erhalte dafür BAB . Meine Mutter meint dass das vom Jobcenter angerechnet wird und mir kein Geld davon zusteht.Stimmt das?
5 Antworten
BAB ist ebenso eine Transferleistung wie Leistungen nach SGB II. Sie dienen dazu Deinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Also gibt es nur eine Leistung - heißt für Dich das was Du an BAB bekommst wird bei Hartz IV gegengerechnet.
Nach den Neuregelungen die es seit dem 01.08.2016 im SGB - ll gibt verbleiben dir von deinem BAB - ein Freibetrag von 100 € die nicht auf deinen Leistungsanspruch angerechnet werden,vorausgesetzt du erzielst nebenbei nicht auch noch Erwerbseinkommen,denn dann würde das BAB - voll angerechnet,dann stünden dir aber auf dein Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu !
Demnach sollten dann deiner Mutter von deinen Leistungen die sie für dich bekommt alles was dann über 100 € liegt gekürzt werden,du musst dann diesen Differenzbetrag von deinem BAB - an deine Mutter zahlen.
Wenn deine Mutter und du HartzIV beziehen und ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, dann hat sie Recht. Das Geld ist ja nicht als Taschengeld gedacht, sondern um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
das wird angerechnet und ist anzugeben. das geld geht an deine mutter, wenn du mit ihr zusammen wohnst. davon zahlt sie deinen anteil miete, strom, lebensmittel etc.
Du musst es nicht abgeben, aber deine Mom bekommt jetzt weniger Alg2 ausgezahlt.