Bvb, bab, nebenjob?
Hallo leute,
Ich befinde mich zur Zeit in einer berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, dort bekomme ich 340€ bab (230€+110€ fahrkosten) jetzt möchte ich noch am Wochenende arbeiten als aushilfe für ca. 200€ im monat. Muss ich der agentur für arbeit bescheid geben?? Wird was abgezogen vom gehalt? Was muss ich machen?
3 Antworten
Angeben und nachweisen musst du deine Beschäftigung vor Antritt, wenn deine Eltern keine Sozialleistungen wie ALG - 2 ( Hartz - lV ) oder Wohngeld beziehen, dann musst du es außer der Agentur für Arbeit auch nirgends weiter melden, zu deinem BAB - kannst du ohne Probleme monatlich 450 € Brutto = Netto verdienen, musst dann nur auf deine gesamte Arbeitszeit achten.
Also entweder dich ans Jugendarbeitsschutzgesetz halten, solltes du noch nicht volljährig sein oder dann nicht mehr als insgesamt 48 Stunden bei Volljährigkeit arbeiten, hier gilt dann die Woche von Montag bis Samstag.
Könntest dann also ab 18 dann angenommen Vollzeit arbeiten 5 x 8 Stunden und am Samstag angenommen nochmal 1 x 8 Stunden.
Weil du eine Mitwirkungspflicht hast, einfach mal dein Info Material durchlesen was du ganz sicher bekommen hast !
Einen Minijob annehmen darfst Du wohl schon. Allerdings solltest / musst Du dies dem AA in jedem Fall mitteilen.
Warum und was wenn ich das der AA nicht mitteile ??
warum? Den OS intersiert es weniger
Wovon lebst du sonst? Von 320 E kann man ja nicht allein leben.
Bekommt deine Familie ALG2?
Wohne bei eltern, und meine Familie bekommt kein alg2
Dann kannst du ohne Probleme bis zu 450 E dazu verdienen. Steht so im Gesetz
Trotzdem muss er es vorher melden und Nachweise erbringen, auch wenn ein Nebenverdienst bis monatlich 450 € Brutto keine Auswirkung auf der BAB - hat.
Wenn der Minijob nach Beginn des BAB aufgenommen wird, will unsere BAB Stelle keinen Nachweis sehen.
Nicht umsonst gibt es auch für der BAB - eine geeignete Veränderungsmitteilung.
Warum muss ich der agentur für arbeit weiter melden? Und was wenn ich es nicht melde?