Antrag ALGI verspätet abgeben - Sanktionen fällig?

6 Antworten

Beim Arbeitslosengeld 1 gibt es soweit ich weiss gar keine Sanktionen.

DerHans  16.12.2013, 20:21

Bei einer Terminversäumung kann der Sachbearbeiter die Zahlung "vorsichtshalber aussetzen" um zu vermeiden, dass du zurück zahlen musst.

Atzec  16.12.2013, 13:08

Doch, natürlich gibt es da auch Sanktionen. Nur eben nicht in dem fall.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 12:57

Aber Abgabefristen für den Antrag oder ähnliches?

Das war bei mir auch, mein ehemaliger Arbeitgeber hat drei Monate dafür gebraucht. Bis das Schreiben eingegangen und geprüft war, gab es kein Geld. Aber es wurde nachgezahlt.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 12:58

Solange halte ich nicht durch - ich habe sogut wie kein Geld mehr...

angelcs  16.12.2013, 13:04
@Barmalej22

mach bei deinem Arbeitgeber druck. Bei mir hat sogar meine betreuerin mehrfach angerufen...

Nein, für die Schludrigkeit deines AG kannst du ja nichts. ALG wird ab Antragstellung (hier Rückwirkend gezahlt), tritt deinem AG oder seinem Steuerberater, mal auf die Füße.

ALG I "ist" wenn die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, "vorläufig nach einem fiktiven Einkomnen" zu gewähren". Zuviel gezahltes ALG, "kann" wenn sich eine Überzahlung ergeben hat, zurückgefordert werden.

Das heist auf Deutsch, das Arbeitsamt "muss" ein vorläufiges Leistungsentgelt berechnen

Die Mitarbeiter legen das gerne entgegengesetzt aus, und verdrehen hier gerne mal die Aussagen, indem es heist ALG "kann/darf" vorläufig gewährt werden, "wenn" der Antragsteller alle geforderten Unterlagen vorgelegt hat.

Das ist aber falsch, Wenn der gesetzliche Anspruch durch 12 Monate Versicherungspflicht erreicht wurde, "ist" ALG I nach einer vorläufigen (fiktiven) Berechnungsgrundlage zu gewähren, mach deiner/deinem Sachbearbeiter ruhig mal ein bisschen druck.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 12:55

Danke für die umfangreiche Antwort!

Nein, in dem Fall drohen dir keinerlei Sanktionen. Du hast ja auch nicht irggendwie schuldhaft gehandelt! Allerdings kann natürlich ohne ausgefüllten meldebogen des AGs das Amt auch keine stungen berechnen! Zustehende Gelder werden dir zurückgezahlt. Wenn du aber keine reserven hast, musst du ALO II beantragen. Die gewähren dir ein Darlehen für den lebensunterhalt und verrechnen das dann mit deiner nachzahlungsforderung an die Arbeitsagentur. Kontakte deinen Arbeitgeber, mach es drängelig. Wird er pampig, hetzt ihm einen Anwalt auf den hals. Mit dem kannst du auch eventuelle Schadensersatzforderungen besprechen.

Wenn du einen Abgabetermin hast, musst du auf jeden Fall dort hin. Auch wenn du die Unterlagen noch nicht vollständig hast. Die Arbeitsagentur kann den säumigen Arbeitgeber auch unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Abgabe zwingen.