BAB Unterhaltspflicht bei einem 30 jährigem Sohn?
Grüße, der Sohn meines Mannes ist 30 und fängt nur eine Ausbildung an. Dafür will er BAB beantragen für das wir vom Arbeitsamt berechnet werden. Müssen wir tatsächlich auch noch bei einem 30 jährigen zahlen? Das wäre ganz schön arg zumal er schon seit Jahren einen eigenen Hausstand hat und natürlich entsprechende Kosten. Gibt es da eine Altersgrenze? Es ist seine erste Ausbildung. Danke für Eure Antworten.
7 Antworten
Die Anrechnung des Elterneinkommens ist an keine Altersgrenze des Azubi gekoppelt, sondern an den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. § 67 Abs. 5 SGB III.
Das wird aber nicht automatisch seitens der Arbeitsagentur geprüft!
Statt der ausgefüllten "Einkommenserklärung dedes Vaters" sollte es reichen eine schriftliche Erklärung des Vaters einzureichen, daß die Einkommensnachweise nicht eingereicht werden, da ein Unterhaltsanspruch des Azubi gegen seinen Vater nicht mehr besteht bzw. verwirkt ist.
LG BABär
Hier geht es um Schweizer Recht, erkennbar an der Endung .ch!
Danke:-)
Was hat er denn bis jetzt gemacht?
"Nur wenn eine Beschäftigung verantwortungsvoll ohne Ausbildung ausgeübt werden kann (weil bereits 3 Jahre ohne Ausbildung in diesem Beruf gearbeitet wurde), besteht kein Anspruch auf BAB."
@beangato, auf der Seite unterhalt.net wird die Sache mit Unterhalt bei Ausbildung von volljährigen Kindern genau beschrieben:
Unterhaltspflicht - Pflichten der Eltern
(Link ist in meiner Antwort. - Du weißt ja, dass es hier aus technischen Gründen nicht ratsam ist, unter einer Frage denselben Link mehrmals reinzugeben.)
Dann müsstet ihr im Normalfall raus sein.
Danke für Deine Mühe und den Link, hab ein wenig schlaflose Nacht deshalb.
Gern geschehen.
Meiner Meinung nach müsst Ihr nichts mehr zahlen. Er kann ja einen Nebenjob machen.
ich bin zwar noch keine 30 aber ich habe das so aufgeschnappt das man bis zu 25 jahren oder vllt auch 27 jahren noch zahlen muss für sein kind und so lange bekäme man dann auch kinder geld aber genau kann ich das jetzt nicht sagen ansonsten mal auf dieser website gucken vllt steht da was www.g i d f .de bitte zusamen schreibendie einzelnen buchstaben. lg ice
@icetea231, bei Rechtsfragen wie dieser ist es wichtig, verlässliche Antworten zu geben, belegt mit einem zielgerichteten Link. Auf korrekte Antworten von uns sind die Fragenden angewiesen.
Mit "aufgeschnappt" und "vielleicht" wird den Fragenden ja nicht geholfen, sondern sie werden eher noch mehr verwirrt.
Danke für Deine Antwort, aber ich habe auf google gesucht und einfach keine passende Antwort gefunden da die meisten Angaben nur für den BAB Empfänger gedacht sind und nicht für die zahlenden Eltern.
Guten Abend
Nein . Die maximale Altersgrenze beträgt 27 Jahre und die Unterhaltspflicht gilt nur für eine Ausbildung jeglicher Art
Lg Tobi
@MeineKrim, Du schreibst:
"Die maximale Altersgrenze beträgt 27 Jahre und die Unterhaltspflicht gilt nur für eine Ausbildung jeglicher Art"
Bitte füge für diese Behauptung einen verlässlichen Link bei. - Nur so eine Behauptung "ins Blaue hinein" hilft den verzweifelten Eltern ja nicht.
Nein eine Altergrenze existiert nicht. Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich mit Ende der ersten Ausbildung, auch wenn das 27. Lebensjahr überschritten ist. Ausnahmen gibt es natürlich wie in diesem Fall, wenn das Kind nach der Schulausbildung bereits mehrere Jahre ohne Ausbildung gearbeitet hat.
Kannst Du mir zufällig auch sagen warum das Arbeitsamt uns dann trotzdem berechnet?
Was berechnet dir den das Arbeitsamt? Könnten vielleicht vorangegangene Unterhaltsverpflichtungen seitens der Eltern nicht erfüllt worden sein , welche durch die Familienkasse abgedeckt wurde?In diesem Fall musst du den Betrag zurückzahlen.
Lg Tobi
Alte Unterhaltsschulden/Verpflichtungen etc. gibt es nicht, es ist der ganz normale Antrag auf Berechnung des BAB wo Eltern ihre finanzielle Situation offen legen müssen. Musste ich bei meinem Sohn auch, Jahresgehalt, kosten für Mietwohnung etc. daraus wurde berechnet in welcher Höhe ich die BAB selber zu tragen habe oder auch nicht.
Das ist merkwürdig, ich bin mir ziemlich sicher das jegliche Unterhaltsverpflichtung mit 27 ausläuft... allerdings habe ich auch kein Jura studiert...tut mir leid Ich würde mir vielleichst juristische Unterstützung beantragen, je nach ihrem Einkommen halten sich dabei die Kosten relativ gering(Armenrecht)
Lg Tobi
Gilt diese Grenze auch wenn er bislang keine Ausbildung gemacht hat sondern nur ungelernt gearbeitet hat?
ja unabhängig von dem Ausbildungsstand gilt die Pflicht nur bis zur Vollendung des 26.Lebensjahres und endet mit 27
Er hat einige Jahre in einem Callcenter gearbeitet, wenn mich nicht alles täuscht fast 8 Jahre, und hat jetzt die Ausbildungsstelle zu seinem Traumjob bekommen. Aber die Ausbildungsvergütung ist natürlich bei weitem nicht so hoch wie er es bräuchte.