Unterhaltspflichtig, wenn man 2 Ausbildungen abgebrochen hat und die 3. anfängt?
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und bräuchte dringend Hilfe. Im August letzten Jahres hatte ich eine Ausbildung zur Hotelfachfrau begonnen, die mir im Oktober gekündigt wurde. Dieses Jahr habe ich meine 2. Ausbildung begonnen zur Erzieherin und bin im 1. schulischen Lehrjahr. Da ich jedoch auf persönlichen Gründen umziehe, muss ich hier die Ausbildung ja wieder beenden. Entweder kann ich sofort da einspringen und die Ausbildung weiterführen oder ich muss nächstes Jahr dort die Ausbildung nochmals neu beginnen.
Ich habe eine eigene Wohnung und verdiene 4 Jahre lang nichts, da diese Ausbildung rein schulisch ist.
Müssen mir meine Eltern dann noch Unterhalt zahlen?
(Mutter und Vater sind getrennt und beide müssen zahlen)
5 Antworten
Ein "Kind" hat während der ersten Ausbildung einen Unterhaltsanspruch an die Eltern, wenn es seinen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken kann (z. B. vom Ausbildungsentgelt + Kindergeld).
Im Gegenzug ist das "Kind" verpflichtet, seine Ausbildung best- und schnellstmöglich zu beenden. Tut es dies - aus eigenem Verschulden - nicht, so "verwirkt" es seinen Unterhaltsanspruch.
Wenn Du Deine bereits zweite Ausbildung aus "persönlichen Gründen" abbrechen würdest, so wäre Dein Unterhaltsanspruch an die Eltern verwirkt.
Als Volljährige darfst Du wohnen, wo Du möchtest. Falls Du für Deine gerade erst begonnene zweite Ausbildung Unterhalt erhältst, so wirst Du ihn weiterhin bekommen, wenn Du genau diesen Ausbildungsvertrag erfüllst. Unterbrichst Du die Ausbildung und schließt einen neuen Vertrag ab, ist der Unterhalt verwirkt.
warum sollte man unterhalt verlangen wenn man seine lehre nicht zielstrebig betreibt, die aber aus >Da ich jedoch auf persönlichen Gründen umziehe, muss ich hier die Ausbildung ja wieder beenden< es zählen bei einer Lehre keine "keine persönliche gründe" dies ist keine Lehre >da diese Ausbildung rein schulisch ist.<
Ich werde die Ausbildung ja im anderen Bundesland weiterführen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied,dass ein Volljähriger,der nicht in der Ausbildung ist ,keinen Anspruch auf Unterhalt von seinen Eltern hat.
Das gleiche gilt für einen Volljährigen nach dem Richterspruch auch,wenn er seine Ausbildung nicht zielstrebig durchführt.(OLG Frankfurt Az.: 5 UF 46/08)
Es gibt allerdings inzwischen auch anderslautende Urteile.Lass dich deshalb von einem Anwalt beraten.
Die Eltern müssen dir normalerweise nur eine Ausbildung bezahlen. Sonst könntest du bis Ultimo von einer Ausbildung zur nächsten hüpfen und die Eltern sollen immer schön zahlen. Ganz so einfach geht es nicht. Du könntest BAB beantragen. Das steht dir meines Wissens nach auch bei einer dritten Ausbildung zu, vorausgesetzt du erfüllst bestimmte Kriterien.
Hier ein Link für dich, der besagt, das man bei Abbruch einer Ausbildung, keinen Unterhalt mehr von seinen Eltern bekommt. Allerdings, weiss ich nicht, wie sowas bei einer rein Schulischen Ausbildung aussieht, wenn man da keine Ausbildungsvergütung bekommt. Aber schaue selbst.
Die Richter machten deutlich, dass volljährige Kinder grundsätzlich auch Unterhaltsansprüche gegen ihre Eltern hätten, wenn sie bedürftig seien. Eine solche Bedürftigkeit liege in dem Zeitraum vor, in dem das Kind wegen der Ausbildung seinen Unterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen könne. Werde jedoch die Ausbildung abgebrochen, müsse das Kind seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst sicherstellen. Ein Volljähriger müsse dabei jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und auch Arbeiten annehmen, die unter seiner gewohnten Lebensstellung lägen. Unterlasse er das, bestehe kein weiterer Unterhaltsanspruch. OLG Frankfurt a. M., 5 UF 46/08
Also müssen die mir dann kein Unterhalt zahlen. Ok, aber was wäre, wenn ich in den Ferien umziehe und nach den Ferien dort dann die Ausbildung weiterführen würde?