KFZ-Versicherung km-Leistung massiv überschritten?

7 Antworten

Der Kilometerstand an sich ist zweitrangig. Wichtiger ist, welche jährliche Fahrleistung Du beim Abschluß des Versicherungsvertrags angegeben hast.

Hast Du z. B. 10.000 km jährlich angegeben und bist aber mehr als doppelt soviel gefahren, können von der Versicherung die Beiträge nachberechnet werden.

Glasschäden werden von der Teilkasko übernommen - ohne, dass man in der SF steigt. Aber auch hier wird - sofern ein Gutachter der Versicherung sich den Schaden ansieht - natürlich der Kilometerstand erfasst.

Meiner Meinung nach, dürfte bei einer geringfügigen Übersteigung der jährlichen Kilometer eine Nachzahlung günstiger sein, als das Erneuern einer Glasscheibe. Das kannst Du aber online in diversen Versicherungsrechnern ausrechnen lassen.

Die Jahresfahrleistung wird beitragsmässig sehr unterschiedlich bewertet, z. B.  kommt es schon mal darauf an, ob sich die "20.000 km mehr" auf eine vereinbarte Fahrleistung von 35.000 oder 6.000 km p. a. beziehen.

Bei ersterem ist gar keine Nachzahlung zu erwarten, bei letzterem wird es SF-Klassenabhängig durchaus happig.

Aufgrund deiner Angaben und vor allem meiner hellseherischen Fähigkeiten kann ich dir aber eine Nachzahlung von exakt 291,30 EUR für das laufende Kalenderjahr benennen ;-)

Nee, Spaß beiseite. Bei Reparatur über die Versicherung wird der Kilometerstand an die se gemeldet. Dann kommen die auf dich zu. Je nach Umständen, Tarif und Anbieter sogar zzgl. einer Vertragsstrafe von bis zu einem Extrajahresbeitrag.

hyfi01  24.08.2017, 10:37

Achso. Neue Scheibe. Kostenpunkt Frontscheibentausch selbst bezahlen ca. 500 bis 1000 EUR je nach Modell. Heckscheibe kann bei Heckscheibenheizung ähnlich teurer werden. Seitenscheiben sind wegen des hohen Ein-/Ausbauaufwands (elektrische Fensterheber?) auch nicht wesentlich billiger.

marie1982 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 10:50
@hyfi01

In der Police steht, dass ich nachzahlen muss und eine Vertragsstrafe von 50 %. Eben habe ich angerufen bei der Versicherung, die sagte ncihts von einer Vertragsstrafe. Allerdings gehe ich auch davon aus, dass einiges schief gelaufen ist...

Die haben keinen Kilometerstand seit Okt. 14. Seit 2015 bin ich dort. Als ich angerufen habe, sagte man mir, dass sie mich angeschrieben haben, um den Kilometerstand zu erfahren und noch keine Meldung haben.


Das war allerdings der Fehler /das Versäumnis von unserem Versicherungsmakler, der den neuen Namen und die Adresse nicht an die Versicherung weitergeleitet hat....


DerHans  24.08.2017, 11:11
@marie1982

In JEDEM Versicherungsantrag steht, dass der Antragsteller für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich ist. Unabhängig davon, wer diesen Antrag aufgenommen hat. Auch ein Makler geht ja nicht mit dir ans Auto und überprüft den km-Stand.

Außerdem bist du verpflichtet, Änderungen UNAUFGEFORDERT nachzumelden. Dazu gehört selbstverständlich der überhöhte km-Stand.

Es wird ja niemand gezwungen, einen Rabatt für "Wenigfahrer" in Anspruch zu nehmen.

hyfi01  24.08.2017, 13:19

DerHans hat Recht, grundsätzlich ist der VN dafür verantwortlich, Post komplett zu lesen. Die Frage nach dem aktuellen Kilometerstand versteckt sich oft in der Beitragsrechnung.

Ob du nun den Schaden selbst bezahlst oder nicht, ändert nichts daran, dass auch durch einen Versicherungswechsel du um die Nachzahlung nicht herumkommst. Denn bei der Abfrage der Altdaten durch den neuen VR wird der alte VR automatisch über den KM-Stand informiert. Außerdem ist das versuchter Versicherungsbetrug (das nur am Rande).

Du hast einen Vertrag mit x KM Fahrleistung abgeschlossen, und der ist auch zu erfüllen. Schließlich hast du ja auch von der günstigeren Prämie profitiert (mal abgesehen davon, dass eine Überschreitung von über 20 TKM kaum als "übersehen" durchgeht).

NamenSindSchwer  24.08.2017, 10:08

 Denn bei der Abfrage der Altdaten durch den neuen VR wird der alte VR automatisch über den KM-Stand informiert.

Bitte? Wo passiert sowas denn?

Woher sollen wir wissen was du 

A) für ein Auto fährst

B) welchen sfr du hast

C) welche Versicherung du hast

D) wieviel Rabatt die auf die geringere Fahrleistung geben.

Mein tip: fahr da vorbei und korrigiere deine Fahrleistung

Das wird dich (geschätzt) 10-15% mehr kosten, im schlimmsten Fall zahlst du ab Vers.begin anteilig nach ... rede doch mal mit denen!

hyfi01  24.08.2017, 10:47

Die Vetragsstrafe wäre idR nur bei vorsätzlichem Nichtmelden. Dafür müsste man aber schon jahrelang ständig zuviel fahren und auch bei den Nachmeldungen schummeln.

Wenn man einfach nur das Nachmelden vergisst (was die Regel ist, da sich der Normalkunde mit solchen Sachen ja nicht tagtäglich befasst), wird das in der Regel als fahrlässig gewertet und es bleibt bei einer Nachberechnung im aktuellen Jahr.

Außer vielleicht wirklich bei Basis-Billig-Internet-Tarifen. Da dort sowieso eine hohe Kundenfluktuation herrscht, muss man weniger Rücksicht auf Kundenbindung nehmen.

marie1982 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 10:53
@hyfi01

Nein, es ist kein Billig-Internet-Anbieter..... Glaub in der Werbung war mal Dieter Bohlen dabei :-)

marie1982 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 08:57

ICh habe es in der Versicherungspolice gefunden.......Beitrag wird rückwirkend ab Beginn neu berechnet und eine Vertragsstrafe von 50% eines Versicherungsbeitrages...

kim294  24.08.2017, 09:07
@marie1982

Hast du einen persönlichen Berater?

Bei uns steht die Option der Vertragsstrafe zwar auch in den Bedingungen, aber in der Praxis machen wir das nicht, sondern stellen den Vertrag einfach rückwirkend zum 01.01. des aktuellen Jahres (also auch nicht ab Vertragsbeginn) auf die höhere Kilometerleistung um.

FordPrefect  24.08.2017, 09:21
@kim294

Das ist mit Sicherheit ein gaanz toll billiger Internettarif gewesen...

Vampire321  24.08.2017, 09:40
@marie1982

... wenn du eines Betruges überführt wirst

Wenn du die mehr-Kilometer aber selber meldest, weil sich dein Fahrverhalten (z.b. neuer Job seit.... 10-12 Monaten ... klingelst?) geändert hat, dann wirst du nur für diesen Zeitraum nachberechnet ... warum du jetzt erst kommst? Du wolltest erstmal die Probezeit überstehen und dann sehen wie sich das Kilometer technisch überhaupt auswirkt... sei doch mal kreativ!

Hast du denn überhaupt eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung? Hochgestuft wirst du in dem Bereich nicht.

Trotzdem ist die falsche km-Leistung eine Obliegenheitsverletzung. Diese musst du UNAUFGEFORDERT nachmelden.

Damit entgehst du zwar nicht der Nachzahlung, vermeidest aber, dass die Gesellschaft dir kündigt. 

Dann hättest du wirklich ein Problem.