Autoverkauf: Anstehende Reparaturen?
Wir wollen unser Auto verkaufen. In Zukunft muss irgendwann die Kupplung erneuert werden. Bin ich verpflichtet das dem Käufer mitzuteilen? Es ist ja ein Verschleißteil und noch ist kein Schaden vorhanden?
Danke
9 Antworten
Hallo!
- Wenn du als seriöser Verkaufer auftreten willst, dann gib alles wahrheitsgemäss an.
Ansonsten bist du der gleiche Blender, wie die Fähnchenhändler. Und am Ende kannst auch als Privater endlose Zores mit dem Verkauf haben.
LG Bern
Es ist davon auszugehen, dass dir nicht im Traum ein Engel erschienen ist, der dir zugeflüstert hat "irgendwann muss deine Kupplung erneuert werden".
Sehr viel wahrscheinlicher hast du den Hinweis erhalten, dass deine Kupplung sehr bald das Ende ihrer Lebensdauer erreichen wird.
Eine Kupplung, die bekanntermaßen kurz vor dem Ende ihrer Lebensdauer steht, ist ganz sicher ein Mangel am Fahrzeug. Solche Mängel müssen deklariert werden, wenn man nicht später dafür haftbar gemacht werden will.
Das ist eine Frage der Fairness , wenn du damit rechnen mußt dann solltet Ihr das dem möglichen Käufer mitteilen. Eventeull kennt der mögliche Käufer den Werkstattmeister sogar und dann habt Ihr ein richtiges Problem.
Ich würde die Preise so festlegen und dem Käufer dann mitteilen das aufgrund der möglichen verschlissenen Kupplung schonmal ein gewisser Betrag abgezogen wurde bzw der preis wegen der kupplung bereits berücksichtigt ist..
Wenn Ihr euch korrekt verhalten wollt dann sogar eine Wertermittlung beim Offiziellen Schätzer machen lassen was so ca 150 Euo kostet dürfte.. Ihr würdet auch auf die Barikaden gehen wenn ihr Käufer wärt und man Euch das nicht gesagt hätte. dann kann Euch keiner an den karren fahren.. und ihr habt einen Fairen Preis der erzielbar ist.
Bei einer karre unter tausend euros ist das jedoch nicht erorderlich. Die verkauft man eh als Bastelfahrzeug.. Joachim
Ob eine Sache "Verschleißteil" ist oder nicht, spielt für die Gewährleistung keine Rolle. Die Frage ist viel mehr, ob es sich bei gewissen Defekten um Erscheinungen handelt, die man bei so einem Auto im konkreten Fall erwarten kann - das kann also Verschleiß als solcher sein. Und diesem unterliegen sämtliche Teile an einem Auto; nicht nur die typischen Verschleißteile.
Such für eine Übersicht mal nach "ADAC Mängel Verschleiß Liste".
Wenn du das Risiko nicht eingehen möchtest, dich bei der Einschätzung, ob ein potenziell demnächst auftretender Defekt erwartet werden kann, sprich das doch einfach im Kaufvertrag an? Noch gravierender wird es, wenn du aufgrund von besonderen Umständen im Einzelfall ausgeht, dass gerade die Kupplung demnächst fällig sein wird; dann läufst du mit deinem Schweigen sogar grob in Richtung arglistiger Täuschung und Betrug.
Keine Frage.
Im Übrigen impliziert der obligatorische Hinweis auf den (längst nicht immer wirksamen) Gewährleistungsausschluss die übliche Intention: Sich schön um Verantwortung drücken wollen, obwohl einem im vorliegenden Fall sogar schon bekannt ist, dass da etwas im Busch ist.
"In Zukunft muss irgendwann die Kupplung erneuert werden." Dieser Satz des Fragestellers sagt nicht einen bestehenden Defekt aus. Es kann sein, dass die Kupplung irgendwann erneuert werden muss, muss aber aber auch nicht sein. Welchen Zeitraum umfasst "irgendwann" ?
Der Fragende impliziert um die Kupplung herum einen besonderen Umstand, hier, wie sich inzwischen zeigt, die Aussage des Werkstattleiters. Wird sich ja dann herausstellen, ob an der Prognose was dran war. Wenn nicht, ist ja gut. Und wenn doch, liegt ein Zusammenhang wohl kaum fern.
"Dieser Satz des Fragestellers sagt nicht einen bestehenden Defekt aus."
- Er sagt schon etwas aus; abgesehen davon, dass er schlicht lügen könnte, sagt er freilich, dass die Kupplung schon Verschleiß erkennen lässt. Ein solcher ist nicht grundsätzlich unbeachtlich, wie oben gesagt.
Im Übrigen bleibt es bei allem oben gesagten: was allgemein zu erwarten ist, ist zu erwarten; dafür muss man auch nicht extra versuchen, die Gewährleistung auszuschließen. Und auch mit Überraschungen muss man schon mal rechnen. Bei konkreten Anlässen wie der Aussage der Werkstatt kann man dagegen nicht mal mehr von einer Überraschung sprechen, es sei denn, man entlarvt es wirklich als eine Nullaussage - was der Fragende aber offensichtlich nicht tut ..bisher.
Richtig ein Schaden ist noch nicht vorhanden.
Allerdings weißt Du, wie Du ja hier schreibst, das die Kupplung so langsam hinüber ist. Teilst Du das dem Käufer nicht mit handelt es sich hierbei möglicherweise um einen "arglistig verschwiegenen Mangel".
Wobei wenn der Käufer es bei einer Probefahrt selbst nicht merkt....
Danke für die Antwort.
Dass die Kupplung dann mal demnächst gemacht werden muss, hat uns der Werkstattleiter mitgeteilt. Merken tuen aber weder mein Mann noch ich etwas davon.
naja auch Werkstattleiter sind Verkäufer wollen möglichst was verdienen. Also reden sie den Leuten gerne mal was ein, was angeblich demnächst fällig werden könnte.
Könnte bedeutet nicht müsste!
Wieso sagte mir keine Werkstatt meine Kupplung am Auto müsste demnächst gewechselt werden? Und das, obwohl bei meinem Diesel die echte Kilometeranzeige bei über 286000 km liegt.
Also hat die Kupplung meines Diesels bereits 286000 km Laufleistung hinter sich und muss noch nicht getuscht werden.
Okay, ich kenne Leute deren Kupplung noch nichtmal 50000 km gehalten hat, also getauscht werden musste.
Bei jedem Auto muss die Kupplung irgendwann mal erneuert werden.