Autounfall, Zettel hinterlassen

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Soviel ich weiss, brauchst du nichts zu befürchten, wenn dur dir mit dem anderen wegen der Haftung einig bist.

Aber bevor die Polizei dich dranbekommt. muss dich ja irgendjemand angezeigt haben. Wenn das der Besitzer des Fahrzeug war, dann hast du schlechte Karten.

premme  09.03.2014, 16:24

Ach was,

saß der im Auto, oder was ?.

Gruß

maddiboy 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 16:57

danke für deine hilfe, sobald die 24 stunden vorrüber sind wird das die hilfrechste antwort, von manchen anderen kommen leider nur beleidigungen oder zuschuldigungen

Crack  09.03.2014, 17:05
@maddiboy

Es bleibt natürlich Dir überlassen wem Du den Stern gibst.

Wenn Du aber eine Antwort kürst die Du gern hören möchtest, die aber in keiner Weise der Rechtsauffassung und den bestehenden Gesetzen entspricht und somit auch nicht hilfreich sein kann dann wirst Du wohl erst durch das Strafverfahren begreifen welche Antwort tatsächlich richtig war.

janfred1401  09.03.2014, 17:16
@Crack

er kann sich ja nochmal melden, Herr Staatsanwalt :-)

Josefiene  09.03.2014, 17:18
@Crack

Hallo Crack, super Antwort ! Es gibt Menschen die begreifen, manche Sachen erst später.

janfred1401  08.06.2014, 18:05
@Josefiene

So, ihr Klugsche*isser ! Verfahren eingestellt. Meine Antwort, dass es gut geht beruht auf sehr langer Lebenserfahrung mit vielen Sachen die sich regeln lassen, ohne stur nach Schema "F" -

Im Übrigen wurden bei mir auch schon Verahren eingestellt. Eine gemachte Anzeige führt noch lange nicht zu einer Verurteilung.

@maddyboy, Danke für den Stern.

Crack  08.06.2014, 18:37
@janfred1401

Was möchtest Du mir mit Deinen primitiven Worten sagen? Hast Du keinen Anstand, fehlt die Bildung und Erziehung?

Und nebenbei bemerkt: Nur weil der Fragesteller Deiner Antwort einen Stern gibt sagt das rein gar nichts über deren Inhalt aus. Wenn deine Antwort so Top wäre dann hättest Du doch sicher auch den Einen oder Anderen DH erhalten, oder nicht? Da ist aber - nichts...

Arbeite doch bitte erst einmal an Deiner Ausdrucksform bevor Du mich wieder belästigst.

janfred1401  09.06.2014, 10:19
@Crack

Mit meinen Worten möchte ich sagen, dass es oft sehr ätzend ist, wie Ratgeberhelden sich für so wichtig und allwissend halten, dass sie keine andere Antwort gelten lassen.

janfred1401  09.06.2014, 10:33
@janfred1401

Und zu meinen primitiven Antworten: Da du ja dein halbes Leben mit GF verbringst, kannst du dir ein paar Stündchen Zeit nehmen und meine wenigen hilfreichsten Antworten begutachten. Du wirst dann wahrscheinlich feststellen, dass über 50% meiner D.h unberechtigt sind :-)

Crack  09.06.2014, 12:16
@janfred1401

Bitte keine Worte verdrehen und bei den Fakten bleiben.

Ich habe nicht von primitiven Antworten geschrieben sondern von primitiven Worten. Damit meine ich Ausdrücke wie Klugsch...

Man darf sich auch im anonymen Internet benehmen ohne ausfällig zu werden...

lachs4709  25.12.2015, 18:29
@Crack

Völliger Schwachsinn. Er hat sich korrekt verhalten und den Zettel an die Windschutzscheibe gemacht. Außerdem hat sich der Geschädigte sich mit ihm geeinigt. Deine Antwort ist völlig konfus und daneben. Zuerst überlegen und dann schreiben.

maddiboy 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 16:25

mit dem fahrer war ich nach dem telefonat einig.

Josefiene  09.03.2014, 16:31
@maddiboy

Wer hat dich dann bei der Polizei angezeigt ?

janfred1401  09.03.2014, 16:31
@maddiboy

Vielleicht hat dich ja ein Passant beobachtet...

Wenn du eine Vorladung von der Polizei bekommst, wegen Fahrerflucht, dann ruf dort an oder geh hin und sage du bist dir mit dem Fahrer einig geworden auf Grund des hinterlegten Zettels.

Die Polizei stellt dann das Verfahren ein. Vielleicht werden sie dich noch so Sachen fragen, wie: "war Alkohol im Spiel". Das darf es natürlich nicht gewesen sein und du musst sowas rigoros verneinen.

maddiboy 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 16:37
@Josefiene

ich hab mich so mit dem opfer geeinigt, dass ich den vollen preis für die reparatur zahle, bei der polizei hat mich ein passant angezeigt

Josefiene  09.03.2014, 16:46
@maddiboy

Wie kannst du mit 16 Jahren ein Auto fahren ? Bist du ein " schwarz Fahrer " ?

Crack  09.03.2014, 16:48
@janfred1401
Die Polizei stellt dann das Verfahren ein

Unsinn, das kann sie nicht.

maddiboy 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 16:48
@Josefiene

ich habe dir weiter oben bereits auf deine frage geantwortet

maddiboy 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 16:53
@Crack
Unsinn, das kann sie nicht.

was kann die denn nicht?

Crack  09.03.2014, 16:56
@maddiboy

Das Verfahren einstellen.

janfred1401  09.03.2014, 16:59
@maddiboy

@Maddiboy, merkst du nicht, dass hier die meisten regelrecht darauf hoffen, dass du richtig fett verdonnert wirst. Überzeuge dich selber davon, dass die Sache gut ausgehen wird und klär das mit der Polizei. Sonst wirst du hier noch standrechtlich erschos....

Crack  09.03.2014, 17:02
@janfred1401
Sonst wirst du hier noch standrechtlich erschos....

Das wohl nicht.

Man sollte aber nicht wie Du hier falsche Hoffnungen verbreiten.

maddiboy 
Beitragsersteller
 08.06.2014, 14:14
@janfred1401

das verfahren ist jetzt vor 2 wochen rum gewesen.

Zum Urteil: Unschuldig, da ich mir mit dem Opfer über den Schaden einig gewesen bin.

Eigentlich nicht, da du ja was hinterlassen hast, anders siehts aus wenn der Zettel verloren gegangen wäre und dich jmd anders beim unfall beobachtet hat, dann kannst du ja leider nicht beweisen dass du einen zettel hinterlassen hast.. tipp für die zukunft, wenn sowas passiert hinterlass einen zettel & ruf zusätzlich die polizei an (nicht die 110, sondern die örtliche dienststelle, da du sonst nur unnötig den notruf blockierst) dort gibst du deinen namen und alles an, und das kennzeichen deines unfallgegners, dann kann das später geklärt werden und dich kann keiner mehr dran kriegen

Crack  09.03.2014, 16:29

Zettel reicht in keinem Fall aus.

janfred1401  09.03.2014, 16:35
@Crack

wenn man sich einig geworden ist, schon. Die Polizei möchte auch nicht unnötig Anzeigen verteilen. Ich habe es jedenfalls einige Male erlebt, dass die Polizei bestimmte Sachen auf sich beruhen lässt, wenn sich eine Sache erledigt hat.

Crack  09.03.2014, 16:42
@janfred1401

Offenbar kam die Einigung aber erst später zu Stande, sonst wären ja keine Ermittlungen wegen UEvU aufgenommen worden.

lachs4709  25.12.2015, 18:31
@Crack

Zettel reicht auf jeden Fall aus. Allerdings könnte der Zettel auch jemand mitnehmen und dann liegt die Gefahr beim Verursacher. Ansonsten reicht er aus.

Du haettest dich bei der Polizei melden muessen und den Unfall dort selbst anzeigen koennen mit der Angabe des Kennzeichens des Unfallgegners. Ein Zettel kann verloren gehen.

Ich hatte auch mal dieses Problem und zwar hatte ich fruehmorgens die Zeitungen ausgetragen. An der Ablagestelle stiess ich mit meinem Wagen an ein anderes dort parkendes Fahrzeug. Weil es sehr frueh morgens war, habe ich das Kennzeichen aufgeschrieben und bin direkt zur Polizeri gefahren.

Diese ist dann mit einem Streifenwagen dorthin gefahren und haben eine Nachricht an das Fenster geklebt, das der Besitzer sich bei der Polizei melden solle.

Dies hat dann der Besitzer des Fhrzeuges auch gemacht und von der Polizei meinen Namen und meine Anschrift und Telefonnummer erhalten. Die Polizei fragte den Besitzer ob er eine Anzeige erstatten wolle. Aber er hat darauf verzichtet, weil ich mich ja bei der Polizei gemeldet hatte.

Ich gab ihm dann meine Versicherungsdaten und ich meldete den Unfall auch der Versicherung und dann war fuer mich alles erledigt.

Wenn Du Dich vom Unfallort entfernt hast, ohne vorher alles zu klären, hast Du Dich der Fahrerflucht schuldig gemacht.

Einfach einen Zettel hinterlassen reicht nicht aus.

Meines Wissens hättest du dich nach dem Unfall bei der Polizei melden müssen, damit es eben nicht als Fahrerflucht gilt. Ein Zettel reicht nicht.