Autounfall, 1,5 Promille, Probezeit

7 Antworten

ich würde mal sagen mit 1,5 eine ziemlich saftige busse und ich denke deine Prüfungen kannst du nochmals von vorne beginnen. evt gibt's da noch eine anzeige.

gruss

adk710  01.05.2015, 20:12

evt gibt's da noch eine anzeige.

Äh, ohne die Anzeige gibt es keine Strafe, und beides wird es sicher geben. Bei dir liest sich das so, als wäre die Anzeige das Schlimmste...

Nachdem bei Dir ja eine ganze Menge zusammenkommt (wie megaLord schon schrieb, Sachbeschädigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr dazu noch evtl. Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer) wird wohl eine MPU angeordnet. Deinen Führerschein (da er Dir ja auch gleich abgenommen wurde steht keine Ordungswidrigkeit im Raum sondern eine Straftat) wirst Du wohl längere Zeit nicht mehr zu Gesicht bekommen. Du musst mit Kosten (nur für die MPU) von 1500.- bis 2000.- EUR rechnen, und vorher bei 1,5 Promille wohl 12 Monate Abstinenz nachweisen. Dazu kommt dann noch: 

Beim 1.Verstoß mit mehr als 0,5 Promille in der Probezeit am Steuer kontrolliert worden mit Gefährdung

Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben: Punkte 3variables BußgeldvariablesFahrverbot

Hinweis: Entziehung der Fahrererlaubnis, Freiheitsstrafe, Geldstrafe

https://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html


Evtl. will die Versicherung auch noch Geld von Dir (bis zu 5000.- EUR)

ginatilan  01.05.2015, 23:13

Punkte 3

die aber niemanden interessiert, siehe meine Antwort

und vorher bei 1,5 Promille wohl 12 Monate Abstinenz nachweisen.

Abstinenz ist keine Pflicht bei der MPU, bei dieser Promille wird normalerweise GAR keine MPU angeordnet, und sollte doch eine angeordnet werden kann die Fragestellerin mit kontrollierten Trinken und OHNE Abstinenznachweise die MPU angehen

Du musst mit Kosten (nur für die MPU) von 1500.- bis 2000.- EUR rechnen

nö, nur die MPU kostet genau 412,22€ (incl Zweitschrift für die eigene Unterlagen)

Spot1978  02.05.2015, 11:38
@ginatilan

Gut, die Punkt interessieren in dem Fall vielleicht nicht. Da ich in Bayern wohne geh ich ab 1.1 Promille von einer MPU aus. Ja nur die MPU kostet 412,22€, habe wohl nicht klar genug deutlich gemacht dass in den 1500.- bis 2000.- EUR auch Abstinenznachweise, MPU-Vorbereitung und die Kosten der eigentlichen MPU gemeint waren.

ginatilan  02.05.2015, 12:07
@Spot1978

Da ich in Bayern wohne geh ich ab 1.1 Promille von einer MPU aus.

ich gehe ja auch von einer MPU aus, aber nicht unbedingt wegen den Promille sondern wegen § 315 StGB

es wird nicht in ganz Bayern die MPU ab 1,1 Promille gefordert, nur in gewissen Teilen von Bayern

Spot1978  01.05.2015, 20:00

edit: Körperverletzung steht wohl nicht im Raum, da Du ja schreibst Du bist ausgewichen

Bambina749 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 20:03
@Spot1978

ja dem ist nichts passiert. "nur" sachschäden.

das mit den 5000€ für die versicherung haben die mir auch erzählt.. okay. danke für die antwort. biin noch auszubildende.. tolle nummer.

Spot1978  01.05.2015, 20:06
@Bambina749

Ja gerne. Da musst Du wohl jetzt durch. Alkohol-MPU ist die schwierigste. Viel Erfolg!

adk710  01.05.2015, 21:57
@Spot1978

Auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) ist nicht einschlägig, denn da kommt die Gefahr in aller Regel von außerhalb, z.B. durch Entfernen von Gullydeckeln, Steinewerfen von Brücken usw.

Du meinst sicher Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB, wo die Gefahr immer vom Fahrer ausgeht. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist hier wegen Subsidiarität nicht anwendbar, weil der Alkohol schon im Tatbestand des schwereren Vergehens nach § 315c enthalten ist.

Sachbeschädigung kommt ebenfalls nicht in Frage, weil eine Strafbarkeit nach § 303 StGB nur bei Vorsatz gegeben ist und man ihr nur Fahrlässigkeit vorwerfen kann.

Was bleibt, ist "nur" die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB.

ginatilan  01.05.2015, 23:14
@Spot1978

Ja gerne. Da musst Du wohl jetzt durch. Alkohol-MPU ist die schwierigste. Viel Erfolg!

Alkohol-MPU ist einer der leichtesten

Ab 1,1 Promille bist du nicht mehr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Auf dich kommt nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB zu, ggf. in Verbindung mit Abs. 3:

(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach der Rechtsprechung wird ein bedeutender Wert ab etwa 750 Euro angenommen, du liegst mit drei Autos locker darüber. Dich erwartet nun ein Strafbefehl mit etwa 30 bis 90 Tagessätzen Geldstrafe (30 Tagessätze = Monatsnettoeinkommen).

Weiterhin wird dir nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen:

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. [...]

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), [...] so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

Außerdem wird eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis für die Zeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach § 69a StGB ausgesprochen. Für diese Straftat werden auch drei Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen, die zehn Jahre gespeichert bleiben.

Eine neue Fahrerlaubnis kannst du frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen. Wohnst du in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern, wird die Fahrerlaubnisbehörde vor der Erteilung der Fahrerlaubnis eine MPU anordnen, die 402,22 Euro kosten wird. In allen anderen Bundesländern wird die MPU meines Wissens erst ab 1,6 Promille angeordnet.

adk710  01.05.2015, 21:40

Was ich noch hinzufügen wollte: Es kann sein, dass du vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis erneut eine Fahrprüfung ablegen musst. Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 2 FeV:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 [Theorie] und § 17 Absatz 1 [Praxis] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Normalerweise wird von dieser Vorschrift zurückhaltend Gebrauch gemacht, weil die meisten vor der Entziehung schon ein paar Jahre ihre Fahrerlaubnis hatten und man davon ausgeht, dass sie auch nach einigen Jahren ohne Führerschein noch fahren können (teilweise sogar nach 15 bis 20 Jahren). Da du deine Fahrerlaubnis erst eine Woche hattest, wird die Behörde bei deinem Neuantrag annehmen, dass du nicht genug Fahrpraxis hattest und eine zweite Prüfung anordnen.

Bambina749 
Beitragsersteller
 04.05.2015, 19:54
@adk710

Oh wei.. Nur die Prüfung oder Fahrstunden Theorie und das ganze Programm? Danke für die Antwort 

adk710  04.05.2015, 20:27
@Bambina749

Es wird "nur" eine erneute theoretische und praktische Prüfung verlangt. Wie du dich darauf vorbereitest, bleibt dir überlassen.

Am besten nimmst du zuvor ein paar Fahrstunden, dann wird dir der Fahrlehrer sagen, ob du schon geprüft werden kannst. Auf gut Glück solltest du jedenfalls nicht in die Prüfung starten.

Beim ersten Mal sieht die StVO eine Mindeststrafe von 500 € plus 1 Jahr Fahrverbot vor. Bei Führerschein auf Probe wird der Richter da wohl noch was draufpacken und das wie Du ja selbst einsiehst mit Recht. Natürlich musst Du auch die allseits beliebte MPU machen, die ist auch nicht ganz ohne.

Alles in Allem hast Du da wohl echt ganze Arbeit geleistet. Und was die Versicherung zu den entstandenen Schäden sagt bleibt auch erstmal abzuwarten.

adk710  01.05.2015, 19:49

Beim ersten Mal sieht die StVO eine Mindeststrafe von 500 € plus 1 Jahr Fahrverbot vor.

Das steht zwar in der BKatV (mit Fahrverbot von einem Monat!), aber geschenkt. Ab 1,1 Promille ist das keinesfalls mehr eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat!

Bei Führerschein auf Probe wird der Richter da wohl noch was draufpacken und das wie Du ja selbst einsiehst mit Recht.

Nö, mehr als Entziehung der Fahrerlaubnis geht nicht und die Geldstrafe orientiert sich sowieso am Einkommen.

Nur mit der MPU hast du vielleicht Recht, abhängig vom Bundesland.

goennns  01.05.2015, 20:39
@adk710

Ich lasse mich ja gern verbessern, aber zum Einen habe ich nichts über Straftat erwähnt und zum Anderen kann der Richter sehr wohl den Führerscheinentzug verlängern. Das bleibt dann zwar ein Fahrverbot, aber eben ein längeres und vermutlich kann die Gute ihren Schein sowieso nochmal komplett neu machen. Von einem Monat bei 1,5 Promille und FS auf Probe träumst Du aber wohl nur. Die Geldstrafe orientiert sich sicherlich am Einkommen, Mindeststrafe sind aber 500 € unabhängig vom Gehalt.

adk710  01.05.2015, 21:22
@goennns

Es kann sein, dass ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe, aber du bringst da etwas gewaltig durcheinander: Wer mit 0,5 bis unter 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen fahren kann und keinen Unfall verursacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach Nr. 241 des Bußgeldkatalogs mit einer Geldbuße von 500 Euro geahndet wird, das ist mehr oder weniger ein Festbetrag, unabhängig vom Gehalt.

Ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig, sodass mindestens die Straftat der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) oder wie hier Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) vorliegt. Das wird bei Ersttätern üblicherweise mit einer Geldstrafe geahndet, die sich aus Tagessätzen errechnet: Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel des Monatsnettoeinkommens. Die gesetzliche Untergrenze eines Tagessatzes liegt bei 5 Euro, praktisch wird selbst für ALG-II-Empfänger ein Tagessatz von mindestens 10 Euro verhängt. Für Trunkenheit im Verkehr gibt es beim ersten Mal meistens 20 bis 40 Tagessätze. Ein Sozialleistungsempfänger kommt damit also auf höchstens 400 Euro. Ja, ich weiß, das klingt widersprüchlich, ist aber die Realität.

Die eigentliche "Strafe" liegt aber in den unterschiedlichen Nebenfolgen. Du bringst hier Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis durcheinander.

Für die Ordnungswidrigkeit der 0,5-Promille-Grenze gibt es beim Erstverstoß ein Monat Fahrverbot, d.h. man gibt seinen Führerschein ab und bekommt ihn automatisch nach einem Monat zurück, bei Wiederholungstätern nach drei Monaten (Obergrenze für ein Fahrverbot nach § 25 StVG).

Es gibt zwar auch bei Straftaten die Möglichkeit eines Fahrverbots von ein bis drei Monaten (§ 44 StGB), aber bei Trunkenheit im Verkehr wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen (§ 69 StGB). Der Führerschein wird im Urteil eingezogen und vernichtet, man bekommt ihn also nicht wieder und muss ihn neu beantragen. Gleichzeitig mit der Entziehung wird eine Sperre für die Neuerteilung von mindestens sechs Monaten angeordnet (§ 69a StGB). Dabei wird aber kein Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis auf Probe und langjährigen Fahrerlaubnisinhabern gemacht.

ginatilan  01.05.2015, 23:19
@adk710

die Fragestellerin hätte auch ab 0,3 Promille schon eine Straftat begangen da der Unfall als Ausfallerscheinung angesehen wird

Das bleibt dann zwar ein Fahrverbot, aber eben ein längeres

ein Fahrverbot geht nur bis zu 3 Monate, da kann kein Richter verlängern

lerne mal den Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Das ist echt mies gelaufen...

Naja der Führerschein ist erstmal weg. Du darfst ein Aufbauseminar machen, vielleicht auch den "Idioten-Test". Das gibt mehrere Anzeigen: Sachbeschädigung, Gefährlicher eingriff in den Straßen Verkehr...

Ein Bußgeld wird auch kommen und das ist nicht knapp.

Mein Tipp: Zum Arzt und dem erzählen was in dir vorgeht. Der Grund ist einfach, das ganze kann vor Gericht gehen.

Solltest nächstes mal das Auto stehen lassen.

Alles gute und sei Froh das es nur ein Sachschaden ist.

adk710  01.05.2015, 20:16

Solltest nächstes mal das Auto stehen lassen.

Ein nächstes Mal wird es nicht so schnell geben, da der Führerschein nach § 94 StPO schon vorläufig beschlagnahmt wurde.