Probezeit + 1,2 Promille = Unfall

10 Antworten

Hallo FZaberfertiger

hier wird mal wieder Mist geschrieben, einfach ignorieren

zuerst einmal muss dein Blutalkoholwert bekannt sein, sollte er über 1,1‰ sein gilt folgendes:

1.) Strafe ca. 40 -60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12-15 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

Kann man mit dem Richter reden?

bei Alkohol hat du keine Chance den Richter milder zu stimmen, sorry

und ein paar rum hampel Tests gemacht, die laut Arzt garnicht schlecht waren.

das ist schlecht, das sagt aus dass du Alkohol gewohnt bist. Bei einer evtl geforderten MPU wäre das dann ein Nachteil für dich

der seitens @electrician eingestellten Antwort kann ich mich nur anschließen.

Statt die ärztlichen Turnübungen mit brafur zu meistern, hättest du lieber beim Öffnen der PKW Fahrertür durch einen Polizeibeamten, dich aus dem Auto fallen lassen und angefangen zu lallen. So unter dem Motto; Herr Wachmeister, wo bin ich hier ich glaube in der Cola war was drin, die schmeckte so komisch.

Den Lappen bist du los und kannst in einigen Jahren – wenn überhaupt - versuchen noch einmal einen Neuanfang zu starten. Bleibt für dich zu hoffen, dass es nicht bei den 1,2 Promille bleibt, denn dann wäre ja sogar die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben.

Da außer Führerscheinentzug und den Folgen auch noch ein strafrechtliches Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs auf dich zurollt, solltest du schleunigst einen Rechtsanwalt Verkehrsrecht aufsuchen.

ginatilan  10.12.2012, 17:51

– wenn überhaupt -

nanana, nicht mal so übertreiben, gelle?

Also ich weiß leider nicht, wie es in der Probezeit ist, aber in meinem Bekanntenkreis gab es letztens den Fall, dass jemand beruflich auf den Schein angewiesen war und das tatsächlich mit einer höheren Zahlung kompensiert werden konnte. Zeig dich einsichtig, es war dir ja eine Lehre... drück dir die Daumen.

Hallo,

ich vermute mal das dein Lappen ganz weg sein wird o du nach einer gewissen "Frist" ihn neu machen darfst.

  • du bist unter 21, somit darfst du 0,0 im Blut haben
  • da deine Promile über 1,1 war, wird es nicht als Ordnungswiderigkeit sondern als Straftat geahndet (normalerweise).

Und ich gehe in der Annahme, dass du alle Kosten allein tragen darfst.

LG

Bine70  10.12.2012, 04:58

kleiner Tipp:

Mache Heute noch einen Termin beim Fachanwalt u versuche so zu retten, was noch zu retten ist.

Zeige dich einsichtig u lerne daraus! :)

Fangen wir mal von vorne an: 1,2 ‰ war der Atemalkoholwert, entscheidend ist aber der Blutalkoholwert - die beiden Werte können um einige Zehntel abweichen.

Wenn Du viel Glück hast, kommst Du unter 1,1‰ davon. Dann ist das nur ein Verstoß gegen §24a StVG und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Konsequenzen:

  • 500,- € Geldbuße + 23,50 Gebühren und Auslagen
  • 4 Flens(...burger Punkte, nicht das Bier!)
  • 1 Monat Fahrverbot

Zusätzlich wird in der Probezeit der Besuch eines "Aufbauseminars für alkoholauffällige Fahranfänger" angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

In Ausnahmefällen kann auf das Fahrverbot gegen Verdoppelung der Geldbuße verzichtet werden, dann mußt Du aber schlüssig nachweisen können, daß Du deinen Job nicht ohne Führerschein ausüben kannst. Diese Regelung wird aber zunehmend restriktiver behandelt, meistens argmumentiert der Richter, daß Du dann eben einen Fahrer anstellen musst.

Über 1,1‰ wird das zur Straftat: Dann greift §316 StGB iVm §69 StGB.

Konsequenzen:

  • Geldstrafe iHv 30-60 Tagessätze (also 1-2 Monatsnettogehälter)
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Führerscheinsperre von 6-12 Monaten
  • Evtl. MPU vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

laut Arzt garnicht schlecht waren

Damit hast Du Dir ein Ei gelegt, dann wenn Du bei diesen Tests "gut" abschneidest, dann wird das als "Proband ist an regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt" ausgelegt. Die Wahrscheinlichkeit einer MPU hat sich damit deutlich erhöht.

Ich empfehle erst einmal das offizielle Testergebnis abzuwarten und dann ggfs. einen Anwalt einzuschalten.

ginatilan  10.12.2012, 14:16

wieder einmal die einzigste vernünftige Antwort, DH

ginatilan  10.12.2012, 17:54
@ginatilan

ups, noch was übersehen

In Ausnahmefällen kann auf das Fahrverbot gegen Verdoppelung der Geldbuße verzichtet werden, dann mußt Du aber schlüssig nachweisen können, daß Du deinen Job nicht ohne Führerschein ausüben kannst.

bei Alkoholdelikten wird es keine Verdoppelung der Geldbuße geben, da spielt der Richter nicht mit.

außerdem wusste man schon vorher, dass der Führerschein wichtig für den Job ist und 1 Monat kann man locker mit dem Urlaub abdecken.