Autokratzer, was passiert?

9 Antworten

Wenn Lackfarben nachzuweisen sein sollten, dann kann man das eindeutig deinem Auto zuweisen.

Ich selbst habe schon einmal ein Auto touchiert und es nicht mal gemerkt. Aber es wurde eindeutig nachgewiesen.

RedBull101 
Beitragsersteller
 05.02.2018, 19:31

Müsstest du/ deine Versicherung dann in dem Fall auch die Kosten des Sachverständigers übernehmen ?

Wenn du wirklich Schuld sein solltest, hätte er dich auch gleich an Ort und Stelle mit dem Schaden Hergang konfrontieren müssen. Man hätte also ganz leicht feststellen können, dass die Tür beim Öffnen genau in die Beule passt oder ob in der Höhe ein Versatz da ist. Usw. Und ein gottverdammter Kratzer kann auch 1 Stunde vorher passiert sein. Oder einen Tag. Oder eine Woche....

Vergiss die Angelegenheit. Da kommt nichts.

Hallo RedBull101,es wird immer Menschen geben ,die versuchen einen Schaden durch andere bezahlen zu lassen ,in Deinem Fall hat er die Beweißpflicht.die heutigen Gutachter sind in der Lage anhand von geringsten Farbpartikeln den Schädiger zu überführen.selbst wenn Du es gewesen wärst ,mußt Du es ja nicht gemerkt haben und eine Unfallflucht scheidet aus ,ich gehe mal davon aus ,dass Du ,wenn Du schon so dicht parken musstest ,Deine Tür nicht mit Schwung und voller Kraft geöffnet hast ,schon um Schäden an Deinem Fahrzeug zu vermeiden.mach Dir keine Gedanken ,er wird schon aus Kostengründen ,die er erstmal bezahlen muß nichts machen er hoffte ;wohl er hat jemanden gefunden ,der "doof" genug ist und sich für den Schaden entschuldigt und gutgläubig seiner Versicherung meldet

Es gibt bei der Versicherung Spezialisten die weisen nach woher eine Beschädigung kommt. Schadenhöhe? Warum hat er nicht die Polizei gerufen? Hat er seine Daten hinterlassen? Dann alles fauler Zauber. Warte ab was kommt. Allein fotografieren reicht nicht. Aussage gegen Aussage.

Mit dem Kennzeichen kann er erfahren wo du versichert bist und sich an deine Versicherung wenden. Die Verscherung wird sich dann bei dir melden. Denen sagst du dann, was du denkst, was passiert ist oder eben nicht passiert ist. Das dürfte es gewsen sein, unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung ab.

Falls er sich direkt an dich wendet, redest du mit deiner Versicherung, bevor du irgendwas mit dem vermeintlichen Geschädigten vereinbarst.