Autokennzeichen an anderes Auto was jedoch das selbe Modell ist?


19.05.2021, 10:24

Möchte noch dazu sagen das es nur für ein kurzes Stück wäre. Nicht das hier jemand denkt das ich Tag täglich so rumfahren möchte..

12 Antworten

Ich weiß ja nicht was die alles prüfen wenn die meine Daten und mein Kennzeichen durch geben.

.

Grundsätzlich ist es wie mit Autofahrer.

  • man geht davon aus, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt
  • man geht davon aus, dass das Kfz zugelassen und versichert ist
  • usw.

... trifft es nicht zu und wird z.B. bei einer Kontrolle festgestellt, wirst Du Probleme berkommen.

Also wer schon ein Auto fahren kann, wird auch ein Nummernschild antackern können, fürchte auch ich.

Und wenn die Geldbörse prall gefüllt ist, kann bestimmt auch in der Praxis so ein Plan getestet werden. Jedes Ding zwischen den Ohren kennt eigentlich die Folgen von Straftaten, und hier sollen ja sogar mehrere ausgeführt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein normales Kennzeichen darfst du nicht an 2 Autos verwenden. Du machst dich sonst strafbar. Es gibt aber seit längerem sogenannte Wechselkennzeichen, die du beantragen mußt und für zwei Autos verwenden kannst. Dabei darf natürlich immer nur ein Fahrzeug benutzt werden. Du brauchst also gar nicht zu "schwindeln" und kannst legal dein Vorhaben verwirklichen ohne dich strafbar zu machen.

abgefragt werden deine Personalien u. Führerschein.

wenn nur oberflächlich geprüft wird, könnte es sein, dass es nicht auffällt. Darauf verlassen kannst dich jedoch nicht.

in der Zulassungsbescheinigung stehen mehr Daten über das Fahrzeug, DAS wird dich überführen, das ist ein Kennzeichenmissbrauch; eine Straftat.

rbnhmn 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 10:21

Die Zulassung hätte ich in diesem Fall jedoch nicht mit und dann könnten sie ja wahrscheinlich gar nicht viel mehr Sachen prüfen..

Ich weiß ja nicht.. Wenn die mein Kennzeichen durchgeben was kommt dann für eine Antwort? Kommt da nur einfach was es für ein Auto ist? Oder wird da auch Fahrzeugfarbe etc. durchgegeben?

peterobm  19.05.2021, 10:24
@rbnhmn
Die Zulassung hätte ich in diesem Fall jedoch nicht mit

eine OWI, das kostet dich ne Kleinigkeit

wenn du aufgefordert wirst, den Schein auf der nächsten Wache vorzuzeigen,

wenn beide Fahrzeuge die gleiche Farbe haben, könntest durchkommen.

CansOTW  19.05.2021, 10:33
@rbnhmn

Wenn du die Zulassung nicht dabei hast, wird meist die Fahrgestellnummer abgefragt, um auszuschließen dass es ein gestohlenes Auto oder ähnliches ist, da würde dann auffallen dass es nicht zugelassen ist, dann würde dein Kennzeichen gegengeprüft werden und dann würden sie sehen dass das Kennzeichen nicht an das Fahrzeug gehört. Damit ist es Kennzeichenmissbrauch, ggf. je nach Sachlage auch Urkundenfälschung und Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ohne Zulassung und Versicherung. Also kommt wohl § 22 StVG zum greifen was eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorsieht. Im Falle einer Urkundenfälschung drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Es würde vermutlich lange Zeit keiner merken - selbst bei einer Polizeikontrolle kommt normal keiner auf die Idee, die Fahrgestell-Nummer zu prüfen. Erst beim TÜV würde der Schwindel auffliegen.

Natürlich ist das nicht zulässig, aber das sollte ja bekannt sein.