Autofahrer fährt rückwärts gegen mich
Guten Morgen,
am Freitag Abend befuhr ich eine Einbahnstraße. Vor mir ein VW Passat der plötzlich anhielt, um in eine Parklücke auf der linken Seite rückwärts einzuparken. Ich hielt ebenfalls an und bemerkte was sein vorhaben war. Doch ehe ich überhaupt nach hinten ausweichen konnte fuhr er gegen mich. Hinter mir standen ebenfalls Autos. Ich warnte ihn durch Hupen, um ein Auffahren zu verhindern und legte gleichzeitig den rückwärtsgang ein, doch er fuhr trotzdem schnell auf. Schaden schätze ich bei meinem Auto auf 1500€.
Er wollte zuerst die Polizei rufen und meinte ich sei Schuld. Passanten und seine eigene Frau verneinten dies und meinten er sei Schuld. Dies bemerkte man dann auch an seiner Stimmung die sich plötzlich änderte und er es anscheind einsiehte das er schuld war. Wir tauschten Personalien und Versicherung aus. Ich meldete es sofort meiner und seiner Versicherung online.
Jetzt die Frage, wie ist das weitere Prozedere ? Muss ich jetzt erstmal in die Werkstatt ? Einen Sachverständigen aufsuchen und den Schaden regulieren lassen ?
Gruß Sebastian
6 Antworten
Den Sachverhalt persönlich ausführlich aufschreiben - jetzt weißt du noch genau, was passiert ist.
Die Versicherung des Unfallgegners informieren. Der der Unfallverursacher könnte dir ja erzählen, was er will. Wenn du diese nicht kennt,kann man das über die Zentralstelle der Versicherer erfahren.
Einen Kostenvoranschlag (kostenlos!) erstellen lassen und dem Unfallgegner zukommen lassen.
Keine Reparatur ohne schriftliche (!) Zusage der anderen Versicherung oder des Unfallgegners vornehmen lassen!
der wohl einfachste und beste Weg wäre, sofern die Schuldfrage abschließend geklärt ist, du also eine Übernahmebestätigung seiner versicherung hast, das Fahrzeug in eine Werkstatt deines vertrauens zur zeitwertgerechten Instandsetzung zu bringen.
gut wäre es, wenn die schäden am Fahrzeug dokumentiert worden sind. also am besten noch mal einige fotos von den Schäden machen, bevor reperaturarbeiten erfolgen...
damit dass du (das wäre dein gutes recht) nicht vorher noch zu einem unabhäniggen gutachter gehst, trägst du übrigens maßgeblich zu deiner schadensminderungspflicht bei. wichtig ist, dass das vorgehen mit der versicehrung des unfallgegners abgestimmt wird...
für die Zukunft rate ich dir, dass du dir einen so genannten EU Unfallbericht ins Handschuhfach legst, wo deteliert alles eingetragen werden kann, was zu so einem unfall gehört. außerdem wäre es im falle einer strittigen schuldfrage bei größeren schäden, und deiner ist so einer, immer die Polizei hinzuzuziehen.
angesichts der tatsache, dass offenbar genügend Zeugen zugegen waren, würde ich aber sagen, die sache sollte problemlos durchgehen...
also: geh zur werkstatt deines vertrauens, lass dir ein Angebot für die Reperatur machen, reich dieses bei der gegenerischen versicehrung ein, und wenn du grünes licht von denen bekommst, dann lass die fuhre reparieren. damit sollte der Käse dann gegessen sein.
lg, Anna
Von der Versicherung wirst du erfahren was weiter zu tun ist. Wenn nach dem Unfall keine Polizei geholt wird, dann würde ich zumindest Namen und Kontaktdaten von Zeugen aufschreiben und am besten einen Unfallhergang (Schuldeingeständnis) vom Verursacher unterschreiben lassen. Sonst ändert der auf einmal noch seine Meinung und schiebt die Schuld wieder auf dich.
zuerst einmal ist es ein großer fehler die polizei nicht zu rufen.
auch wenn er schon die schuld auf sich nimmt, sollte der unfallort immer einmal von der polizzei aufgenommen werden. die nehmen zwar 35€ dafür, aber das ist die sicherheit allemal wert.
weiterhin meldet sich nun seine versicherung bei dir und wird dir entweder vorschlagen selbst zu einem gutachter zu gehen, oder sie schicken dir einen vorbei bzw. nennen dir die adresse, wo du hinzugehen hast.
für die zeit des ausfalls müssen sie dir ebenfalls ein leihwagen zur verfügung stellen bzw bezahlen. du brauchst das fahrzeug da mit sicherheit auch dafür, um zur arbeit zu kommen.
und wenn dann der schaden eingeschtzt, behoben und bezahlt ist, ist alles wieder im lot
Hoffentlich hast du die Namen einiger Passanten notiert. Dein Unfallgegener kann sehr schnell wieder seine Meinung ändern und seiner Frau sagen, sie solle keine Aussage machen. Wenn sie das um des lieben Freidens willen tut, kann er dir immer noch die Schuld in die Schuhe schieben. Versuch - wenn du sie noch nicht hast - Namen und Adressen der Zeugen ausfindig zu machen (Kleinanzeige in der Regionalzeitung).