Schaden an meinem Auto, verursacht durch Bekannten, zahlt die Versicherung? wenn ja, welche?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ein guter Bekannter von mir ist mit meinem Auto gefahren und beim Rückwärts fahren an eine Mauer gekracht, der Schaden müsste so ca. 500 Euro ausmachen.
Jetzt wollte ich fragen, welche Versicherung für den Schaden aufkommt oder ob es überhaupt eine Versicherung tut...
Liebe Grüße und schon mal vielen Dank !
8 Antworten
hallo
wie schon geschrieben , die mauer zahlt die haftpflicht , den kfz schaden nur die vollkasko , oder die leuchten die tk . sonst bleibt der schaden an dir hängen und zivielrechtlich kannst du dann einklagen !!
die privathaftpflicht übernimmt nur , wenn schäden am fahrzeug verusacht werden , die nichts mit dem führen zu tun haben , zb zerkratzen mit kinderwagen , einkaufawagen , metallgegenstände , allerdings nur im ruhenden verkehr .
gruss
Der vom Fahrzeug verursachte Schaden bezahlt Deine Haftpflichtversicherung. Versichert ist nämlich nicht der Führer sondern das Fahrzeug. Deinen Schaden am Fahrzeug zahlt die Vollkasko, soweit vorhanden. Beachte, je nach Schadentarif, kann eine Aufstockung von 2 bis 5 Jahre erfolgen. Prüfe genau ob sich die regulierung nicht Privat besser zahlen läst.,
Den Schaden an der Mauer übernimmt deine Kfz.Haftpflichtversicherung.
Den Schaden am Fahrzeug kannst du bei deinem Bekannten einfordern, oder wenn vorhanden deiner Vollkasko melden, dann sollte dein Bekannter die Schlechterstellung in der Kasko übernehmen.
Die Privathaftpflicht von deinem Bekannten kommt für ein mit einem Fahrzeug verursachten Schaden nicht auf (Benzinklausel(
Das spielt doch hier absolut keine Rolle, der Bekannte ist GEFAHREN und verursachte einen Unfall da zahlt keine einzige private Haftpflichtversicherung,
du kennst wohl alle privaten haftpflichtversicherungen, oder?
Ja, nenne mir eine private Haftpflichtversicherung welche bei NUTZUNG eines KFZ den Schaden übernimmt.
Die gibt es nicht !
Haaalllllllooooooooooooo der ist gefahren !!!!!
dein bekannter muss für den schaden an deinem fahrzeug aufkommen, er hat ihn schließlich verursacht. der schaden an der mauer wird von deiner kfz-haftpflicht übernommen. dein bekannter kann versuchen den schaden von seiner privathaftpflicht regulieren zu lassen, meist sind schäden an geliehenen sachen aber ausgenommen.
@flirtheaven,
man Du hast ja so gar keine Ahnung geschweige denn Wissen von einer Haftpflichtversicherung.
Falsch ... Schäden die durch Kfz entstehen sind über Privat-Haftpflicht nicht abgedeckt.
steht in meiner police so nicht drin. es steht aber drin, dass sie für schäden an geliehenen sachen nicht haften.
Da lese dir deine Police nochmal genau durch, die deckt keine Schäden die durch den Gebrauch einen KFZ geschehen.
Wenn Du eine Vollkasko hast übernimmt diese den Schaden, aber dann wirst Du zurückgestuft. Andernfalls muß die Haftpflichtversicherung Deines Bekannten den Schaden übernehmen.
Andernfalls muß die Haftpflichtversicherung Deines Bekannten den Schaden übernehmen.
Die übernimmt keinen einzigen Cent von dem verursachten Schaden mit einem Fahrzeug.
das kommt auf den fall und die versicherung an. schau mal dieses urteil:
"Der Beifahrer wollte Radio hören und drehte dabei am Fahrzeugschlüssel, der Motor startete und der PKW fuhr gegen ein in der Nähe geparktes Fahrzeug. Ein Fall für die Privathaftpflicht! (OLG Celle, Az: 8 W 9/05) "
Was hat dies hier mit dem Fall zu tun wo ein Unfall durch Gebrauch des Fahrzeuges geschah, und nicht mit der Absicht ein Fahrzeug NICHT zu gebrauchen, sondern vom Beifahrersitz den Zündschlüssel umdrehte um Radio zu hören, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Hier in dem Fall ist der Bekannte gefahren, hat also das Kfz benutzt..
du hast es aber kategorisch ausgeschlossen:> Die übernimmt keinen einzigen Cent von dem verursachten Schaden mit einem Fahrzeug.
deine aussage war so allgemein, dass sie sich nicht nur auf diesen fall bezog
du hast es aber kategorisch ausgeschlossen
Dem ist nun mal so wenn ein Fahrzeug genutzt wird.
@flirtheaven,,
alle hier reden nur von diesem einen geschilderten Fall, nur Du nicht.
In China hat auch mal ein wildgewordenes Hausschwein dem Taxifahrer in den Auspuff gebissen, das zahlte dann die Tierhalterhaftpflicht vom Schweinehalter.
Urteil vom Kantonsgericht tschang tschong URI vom 18.8.1866
Anschließend wurde das Schwein dann aber doch geschlachtet.
Hat jetzt auch nix damit zu tun, aber der eine oder andere wird wohl darüber lachen.
die benzinklausel greift nicht immer: