Autounfall beim Ausparken - Verursacher streitet Hauptschuld ab?
Hallo, war vorgestern einkaufen. Ich habe auf dem Supermarktparkplatz vorwärts eingeparkt, hatte Oma und Freundin dabei. Als ich rückwärts aus der Parklücke herausfahren wollte, sah ich im Rückspiegel, dass ein anderes Auto auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls rückwärts rausfährt. Ich habe also angehalten, das andere Auto hat mich aber nicht gesehen und RUMMS! Meine Heckstoßstange hat nun eine ordentliche Delle, das Auto der Verursachern lediglich eine kleine Beule am linken hinteren Kotflügel. Die Verursacherin bestreitet nun aber im Nachhinein , Schuld gewesen zu sein da es laut ihrer Aussage gar nicht möglich sei, dass sie mit ihrem Kotflügel meine Heckstoßstange derart beschädigen kann. Für mich ist ein Schaden von 840€ entstanden. Die beiden Zeugen in meinem Auto haben mir gesagt, dass ich auf jeden Fall gestanden habe und sie mir hineingefahren ist. Wer hat nun Schuld? Die Verursacherin hat es ihrer Versicherung gemeldet und die will wohl einen Gutachter vorbeischicken. Wenn diesee nun sagt, dass die Dame recht hat, sind dann die Zeugenaussagen nichtig? Liebe Grüße
8 Antworten
Hallo,
der Gutachter stellt in der Regel nur fest, ob der Schaden übereinstimmt mit dem geschilderten Vorgang und wie hoch der Schaden ist.
Es kann natürlich durchaus sein, dass sich die gegnerische Versicherung auf eine Teilschuld beruft und somit nur einen Teil des Schadens übernimmt.
Wenn du Zweifel an der Regelung der Versicherung hast, kannst du dir immer noch selbst einen Anwalt nehmen, der dann deine Interessen vertritt.
Also wenn du gestanden hast und der andere weiter gefahren ist, hat dieser Schuld. Ich hätte bei einen solchen fall die Polizei hinzugezogen. Bilder gemacht?
Ja, hab Bilder vom Unfallhergang.
Merkwürdig daran ist wohl dass diese Dame ein schaden an einem seitlichen Teil hat während Du einen Schaden an einem Heckteil hast. Da kommt nun wahrscheinlich die Frage auf wie dies gehen soll wenn Du doch gestanden bist.
Ich nehme an derer Versicherung möchte eine Gegenüberstellung machen um den Unfallhergang nachzustellen. Dabei wollen die herausfinden ob es wirklich möglich war dass Du nicht gefahren bist.
Du hast aber zwei Zeugen die Beide bestätigen dass Du gestanden bist, daher müsste es schon als unmöglich eingestuft werden dass die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen würde. Kann aber gut möglich sein dass nur zum Teil bezahlt werden möchte und Du den Rest einklagen müsstest.
Hallo, ich denke, dass den Gutachtern eher geglaubt wird. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren oder ähnlichem kommen würde, dann sind die Zeugenaussagen zwar nicht nichtig, aber es ich denke, dass sie nicht den Fall entscheiden würden. Allerdings könnte durch sie ein neues Gutachten stattfinden. Ob das wirklich so abläuft kann ich dir aber nicht sagen.
MfG
Deine zeugen haben auf jeden Fall "Gewicht"
Wenn es zur Verhandlung kommen sollte, kann es sein, das das Gericht aber sagt, das jeder seinen Schaden selber tragen muss.
Vielleicht kannst du ja versuchen weitere Zeugen zu finden. Anschlag im Supermarkt machen z.B.