Unser Nachbarn hat aus Versehen über Nacht unsere Katze in sein Auto gesperrt, dort hat sie die Verkleidung zerkratzt. Wer haftet?
13 Antworten
ein unglückliches Geschehen. Ich denke, beide sollten sich in der Mitte treffen. Hat dein Nachbar das Tier nicht bemerkt, davon gehe ich aus, musste sich das tier in Panik versuchen zu befreien und hat alle Mittel eingesetzt, die eine Katze hat, ihre Krallen und sie hat dadurch den Schaden verursacht. Hast du eine versicherung für sie? dann rufe dort an. ansonsten besprich mit dem Nachbarn, was das ausbessern kostet und teilt euch die anfallenden Beträge. wenn er stur ist, kann das auch an dir hängen bleiben. Du hältst eine Katze, du bist für die Folgen verantwortlich. Das wäre auch eine Logik. aber ich wünsche dir, dass er einsichtig ist und erkennt, dass er nicht ganz unschuldig daran ist.
Eure Katze. In diesem Fall Ihr.
Deine Privathaftpflicht, denn der Nachbar muss nicht sein Auto nach Getier durchsuchen, wenn er die Wagentür kurzzeitig offen lässt.
Nein, Privathaftpflichtversicherungen haften nicht für Tiere. Dazu ist eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen (die für Katzen allerdings deutlich günstiger ist als für Hunde und Pferde).
Vielleicht beantwortet das deine Frage:
Danke aber typisch deutsches Recht sehr schwammig: "...Wenn das Tier unberechenbar reagiert..." - das eine eingesperrte Katze versucht sich zu befreien ist doch nicht unberechenbar...
Ich merk schon, schwieriger Fall.
1. Wie sperrt man eine Katze "aus versehen" in ein Auto Ein?
2. Bin ich der Meinung, dass ihr für die Schäden einer Katze nicht haftet. Im Gegensatz zu einem Hund, zählen Katzen nicht als erziehbar.
Spricht dies mit deiner Haftpflichtversicherung ab, oder noch besser, frag bei deiner Rechtsschutzversicherung nach, insofern du eine hast.
Ich korrigiere mich, ihr könnt doch haftbar für eure Katze gemacht werde.
Ich Zitiere:
Für Schäden, die eine Katze an Sachen oder Menschen verursacht, ist grundsätzlich der Tierhalter haftbar zu machen (§ 833 BGB-Gefährdungshaftung), das heißt der Tierhalter haftet unabhängig davon, daß ihm selbst kein persönlicher Verschuldensvorwurf gemacht werden kann. Voraussetzung ist aber der konkrete und schlüssige, kausale Nachweis, dass diese Katze, welche dem Eigentümer gehört auch den konkreten Schaden verursacht hat.
Quelle: http://www.kanzlei-graser.de/fachgebiete/rechtsgebiete/rechtsgebiete-urteile/510-hafte-ich-fuer-meine-katze-katzenhaftung-bei-schadensfaellen.html