Kann ich mein eigenes KFZ (unrepariert) vom Gelände der KFZ Werkstatt jeder Zeit abholen?
Mein Auto war liegengeblieben und wurde vom Abschleppdienst zu einer Werkstatt gebacht. Ich setzte mich am nächsten Tag mit der Werkstatt in Verbindung und bat um Überprüfung und die Kosten der Reparatur. Nach ein paar Tagen bekam ich von der Werkstatt einen Rückruf, die Kosten würden sich auf 1.700,00 EUR belaufen. Ich wollte mir das Ganze noch überlegen. Nach 2 Tagen Bedenkzeit entschloss ich mich, die Reparatur nicht machen zu lassen und wollte mich bei der Werkstatt, die auch Neuwagen verkauft informieren, was mich ein neues Auto kosten würde. Für mein altes Auto wollten sie mir nichts mehr geben, das sei Schrottplatzreif! Ich sollte mich wegen dem Kostenvorschlag für einen Neuwagen nochmals zurück melden. Ich entschied mich aber gegen den Neuwagen. Telefonisch teile ich das mit. Man sagte mir, ich sollte dann mein defektes Fahrzeug die Tage abholen kommen, pro Tag an dem mein KFZ auf dem Werkstattgelände steht, würde mir eine Gebühr von 15 EUR berechnet. Ich musste spät arbeiten und hatte erst die Möglichkeit mein Fahrzeug nach Werksschluss abzuholen. Ich wollte mein Fahrzeug mit 2 Freunden vom Werksgelände runter schieben, auf einen angrenzenden öffentlichen Parkplatz. Dazu musste ich den Ersatzschlüssel benutzen. Dabei merkte ich, dass mein Auto wieder ansprang. Natürlich habe ich mein Auto dann mitgenommen nach hause. Am nächsten Tag rief mich die Werkstatt entsetzt an und wollte wissen wo das Fahrzeug ist. Ich habe gesagt, dass ich es schon mitgenommen habe und dass ich noch vorbei komme, um meine Papiere und meinen Schlüssel abzuholen, sowie die Rechnung für die Defektanalyse und die Parkgebühr zu zahlen. Die meinten, das Fahrzeug sei schon repariert worden und ich sollte 600 EUR mitbringen. Ich habe die Reparatur doch gar nicht in Auftrag gegeben? Außerdem sollte die Reparatur doch 1.700,-- EUR kosten, was ich nicht wollte. Wie kommt nun dieser Betrag zustande? Ich habe mein eigenes Auto vom Gelände entfernt, das war vllt. gesetzlich nicht ganz korrekt, doch im Gegensatz zu deren Verhalten wohl eine Lapalie.