Auto von Garage des Nachbars beschädigt, was tun?

8 Antworten

Nur weil du widerrechtlich geparkt hast , heißt dies noch lange nicht das der Verursacher den Schaden nicht begleichen muss .

Dies ist ein normaler Fall für die private Haftpflichtversicherung deines Nachbarn...

Michael2008 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 17:04

Danke für die Antwort. Ich habe mich soeben bei der Polizei erkundigt und diese meinte das Selbe wie du.

MoechteAWissen  03.07.2016, 12:37
@Michael2008

Da hier widersprüchliche Aussagen getroffen wurden,
möchte ich meine Antwort ergänzen und untermauern

Fasse mal kurz zusammen was passiert ist:

Ausgangsituation:
Der Fragesteller (Geschädigte), parkte sein Fahrzeug widerrechtlich auf dem Grundstück des Verursachers (Nachbarn), vor einem Garagentor.

Der Verursacher kam mit seinem Fahrzeug angefahren und betätigte die Funkfernbedienung OHNE sich im Vorfeld davon zu überzeugen, das kein Hindernis vor dem Garagentor ist.  Beim Auffahren des Garagentors kam es zur Beschädigung des Fahrzeuges, des Geschädigten.

weiter…

Fragen die geklärt werden müssen:

- 1. Frage:
Wird der Verursacher haftungsfrei, aufgrund des Fehlverhalten (widerrechtliches Parken) des Geschädigten?


Antwort:

Der BGH sagte dazu NEIN.

Ob ein Fahrzeug im Halteverbot steht oder widerrechtlich auf einem
Privatgrundstück geparkt ist, entbindet den Verursacher nicht von der Haftung.Weiter geht der BGH davon aus, dass ein Autofahrer immer damit rechnen muss, dass ein Hindernis unverhofft auf einen Autofahrer „wartet“… (BGH ZR VI 76/58)   (natürlich ist das Mitverschulden zu berücksichtigen)

-2. Frage:
Welche Versicherung kommt für den Schaden auf, den der Verursacher mit seiner Funkfernbedienung angerichtet hat?
Die KH (Kraftfahrzeughaftpflicht)  oder PHV (private Haftpflicht) ?


Nun ist es naheliegend, die KH des Verursachers in der Verantwortung zu sehen, immerhin wurde die Funkfernbedienung während des Betriebes des Fahrzeuges betätigt.

Auch mit dieser Frage musste sich ein Gericht beschäftigen (AG München -> 17.8.2006, Az: 244 C 19970/06)

Das Gericht vertrat die Meinung, dass eine PHV für den Schaden aufkommen muss. Nach Auffassung des Gerichts, ist es egal ob man eine Funkfernbedienung aus den Räumlichkeiten ohne Sichtkontakt zur Garage öffnet oder aus dem Auto. In beiden Fällen wäre es zum Schaden gekommen…  

Aufgrund dieses Basiswissen, bleibe ich bei meiner 1. Aussage.
Der Nachbar soll den Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung melden.    

 Das würde ja heißen ,dass ich alle Autos beschädigen könnte die auf meinem Privatgrundstück parken.

Mit Absicht ja nicht.

Aber woher sollte er wissen, dass dein Auto vor seiner Garage parkt ?

Du hast kein Recht auf einem Grundstück dein Auto abzustellen, das dir nicht gehört.

Sei froh, dass dein Nachbar so ein Menschenfreund ist, denn jeder andere hätte das falsch geparkte Auto abschleppen lassen und diese Kosten hättest du dann auch noch bezahlt.

Vorsorglich solltest du den Schaden an dem Garagentor deines Nachbarn deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden, denn für den Schaden an seinem Garagentor bist du auch verantwortlich.

Gruß N.U.

Michael2008 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 17:03

Naja dann fällt es aber schwer zu differenzieren was Absicht ist und was nicht. 

Trotzdem danke für die Antwort, aber das Garagentor hat keinen Schaden genommen. 

Ich habe mich vorhin auch bei der Polzei erkundigt und diese meinte, dass die Haftpflichtversicherung meines Nachbarn dafür aufkommen wird.

Apolon  02.07.2016, 17:46
@Michael2008

Eigenartig, dass sich die Polizei mit Versicherungsrecht auskennt.

Was haben denn die damit überhaupt zu tun  ?

Hättest du dort nicht geparkt oder wenigstens den notwendigen Sicherheitsabstand gehalten, wäre nichts passiert.

Ist also alleine deine Schuld.

Die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung wird hier den Nachbarn (auch vor Gericht) gegen die unberechtigten Ansprüche verteidigen.

Ja denke auch dass die Haftpflichtversicherung deines Nachbarn dafür aufkommen muss.. also nicht die Auto Haftpflichtversicherung sondern die private

Apolon  02.07.2016, 14:33

 Ja denke auch dass die Haftpflichtversicherung deines Nachbarn dafür aufkommen muss..

Auf welches Gesetz beziehst du dich hier ?

Michael2008 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 13:54

der Meinung bin ich auch danke ! 

Er wird haften müssen, wenn er haftbar ist, dies sehe ich noch nicht. Viel Glück.