Auto verkauft, muss Unterschrift direkt vom Käufer sein?
Hallo Community,
habe mein altes Auto verkauft. Der Käufer hat mir per Telefon gesagt, er schcíckt mir an besagtem Tag seinen Abschleppwagen vorbei, da mein Auto abgemeldet ist. Er selbst kann nicht vorbeikommen, da er weiter weg wohnt. Nun hätte ich aber doch gerne einen Kaufvertrag, damit ich nicht ganz ohne was da steh, falls es Ärger geben sollte. Bezahlt werden soll bei der Übergabe in bar.
Was kann ich da tun? Nützt es etwas, wenn ich nur etwas zur Übergabe schreibe, dass dann der Fahrer des Abschleppwagens unterschreibt? Oder lieber gar nicht auf sowas einlassen?
11 Antworten
Dann schreibe ein Übergabeprotokoll und lass denjenigen unterschreiben, der dein Auto abholt. In dem Protokoll steht ein Vermerk, dass der Käufer sich verpflichtet, den Vertrag zu unterschreiben und eine Kopie davon an dich zurückzuschicken. Dieses Protokoll solltest du zweimal verfassen, eines für dich und eines für den Abholer. Auf beiden muss er unterschreiben. Am besten wäre noch ein Zusatz, dass der Abholer dein Auto auch besichtigt hat, damit dir nicht noch Mängel, die gar nicht da sind unterstellt werden können. ZB. Der Pkw wurde im fahrbereiten Zustand und ohne auffällige Mängel an den Abholer xxx am xxx übergeben.
Na aber sicher. Er hat etwas in der Hand, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug sich noch in seinem Besitz befindet. ich hätte vllt. noch erwähnen sollen, dass der Fahrzeugbrief erst bei Unterzeichnung des Vertrages durch den Käufer, zugeschickt wird. So ist der Verkäufer bis dahin noch der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs und kann, wenn der Kaufvertrag nicht unterzeichnet wird, sein Fahrzeug wiederverlangen.
Würde ich nicht machen. Bei einem Kaufvertrag muss immer der Käufer unterschreiben. Sonst kann es allerhöchste Probleme geben. Zum Beispiel in dem er sagt er hätte die Ware nie bekommen.
P.S. Das Fax ist schon erfunden. Wobei du auch hier nicht weist ob wirklich "er" uneterschrieben hat.
Bei einem Kaufvertrag muss immer der Käufer unterschreiben.
Das hat der Gesetzgeber mit der Vertretungsregelung in §§ 164 ff. BGB aber anders geregelt ;-)
Wenn der Abschlepper die Knete ., wie abgemacht dabei hat, wird der auch einen Quittungsbeleg dabei haben. Das reicht doch. = Auto gegen Geld = Unterschrieben vom Verkäufer und vom Beauftragten des Käufers.
Zunächst braucht es aus deiner Sicht nur eine Empfangsquittung über KFZ und Schlüssel mit Datum und Uhrzeit (Haftungsübergang), die du der dem StV-Amt und Versicherer vorlegen kannst. Notiere dir den Namen des Anholers durch Lichtbildausweis (Führerschein).
Allein für die Beweissicherung bei Sachmängeln würde ich aber vorher auf einem unterschriebenen und im Original zugeschicktem Kaufvertrag bestehen und mir die Identität des Käufers durch Personalausweiskopie bestätigen lassen :-O
Als Verkäufer bestimmst du die Regeln und wer danach kauft :-O
G imager761
Hallo!
Was kann ich da tun? Nützt es etwas, wenn ich nur etwas zur Übergabe schreibe, dass dann der Fahrer des Abschleppwagens unterschreibt? Oder lieber gar nicht auf sowas einlassen?
Nicht du solltest etwas aufschreiben, sondern der Käufer! Soll er doch einfach seinen "Fahrer" bevollmächtigen für ihn das Auto bei dir zu kaufen. Formulare für eine schriftliche Vollmacht gibts im Internet zu Hauf.
Und wenn er das vergessen sollte, dann reicht es auch aus, wenn du ihn anrufst und er dir sagt, dass der Fahrer das darf. Vollmachten müssen nämlich nicht zwingend schriftlich erteilt werden (ist aber besser wegen der Beweisbarkeit).
Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)
Diese Verpflichtung würde aber erst Gültigkeit haben, wenn der Käufer sie genehmigt. Und wenn er das nicht will, dann hat der Verkäufer nix in der Hand außer ein Übergabeprotokoll mit einer unwirksamen Vereinbarung... Und die hilft ihm dann auch nicht weiter...