Auto verkauft, Käufer meint jetzt, dass Motor ruckelt
Guten Abend, Wir haben gestern unser 11 Jahre altes Auto aus erster Hand verkauft. Es lief alles top und wir hatten keine Probleme. Verkauft wurde es nur, wegen Anschaffung eines kleineren Fahrzeuges. Käufer machte eine Probefahrt und meinte, die Kupplung sei nicht mehr die beste, aber hat das Auto trotzdem gekauft und sofort mitgenommen. Jetzt, 24h später meldet er sich und meint, dass der Motor komisch ruckelt im 3. und 4. Gang und er am Montag zur Werkstatt geht. Wenn es was größeres wird, will er das Auto zurückgeben. Ich weiß wirklich nicht, was auf einmal los ist mit dem Auto. In 11 Jahren ist uns so ein Fehler nie passiert. Wie sieht es rechtlich aus? Muss ich das Auto zurücknehmen? Ich habe nichts verschwiegen und kann mir den Fehler nicht erklären. Haben heute auch schon das neue Auto gekauft und kein Geld mehr um ihm es zurückzuzahlen. Er meint, dass er zum Anwalt gehen würde, falls wir es nicht zurücknehmen. Bei einem 11 Jahre alten Auto kann jederzeit was passieren, aber muss dann sofort der Verkäufer dafür aufkommen? Um Tipps wäre ich dankbar. P.S. Die Frage wird für jemanden aus der Familie gestellt. Er hat auch keine Rechtsschutz.
4 Antworten
Was habt ihr vertraglich vereinbart? Diese überaus wichtige Information enthälts Du uns vor!
Hast Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, kann der Käufer wenn überhaupt nur noch mit " arglistiger Täuschung" argumentieren, ist aber voll in der Beweispflicht! Ein so gut wie unmögliches Unterfangen.
Hast Du Gewährleistung nicht ausgeschlossen, was bei einem 11 Jahre altem Fahrzeug blöd wäre, kann der Käufer selbstverständlich Mängel anzeigen (sofern diese bei Übergang bereits vorhanden waren) und deren Behebung verlangen.
Das Fahrzeug sofort zurück geben darf er hingegen nicht.
Dann lasse den mal kommen, sollte positiv für dich ausgehen
Alles klar danke
Alles klar. Danke für deine Hilfe. Falls er mich am Montag wieder mit der Diagnose der Werkstatt anruft, sag ich ihm, dass ich nichts von einem Mangel wusste und im Vertrag die Sachmängelhaftung, sowie Gewährleistung ausgeschlossen wurde?
Korrekt!
Soll ich ihn mir den Fehler zeigen lassen ? Wenn es sogar ruckeln würde, ich habe keine Ahnung von wo das kommt. In 11 Jahren nur 142.000km aus einer Hand gefahren
Du brauchst erst mal gar nichts machen, soll der seine Ansprüche anmelden. Die Rücknahme und die Mängelbeseitigung lehnst Du ab. Dann muss er den angedrohten Anwalt aktivieren, den er vermutlich aber nur angedroht hat, um Dich einzuschüchtern. Und selbst wenn er einen nimmt, dieser wird den Käufer schon darüber aufklären, das seine Chancen schlecht stehen. Vermutlich wird der Anwalt ebenfalls versuchen, durch ein Anschreiben Druck aufzubauen, in der Hoffnung das Du einknickst.
Hallo Meterstab97, was steht den im Kaufvertrag? Es gab immer diesen Satz "Gekauft wie gesehen und Probe gefahren." Aber das der Käufer auch gleich mit dem Anwalt droht, wo noch nicht mal klar ist, was es ist :-(
Viel Glück
Habe in den Vertrag folgendes geschrieben: Keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme! Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Na, da dürfte er schlechte Karten haben und das Drohen mit dem Anwalt ist nur einschüchterungs Versuch.
Alles Gute
Habt ihr im Kaufvertrag Haftung für Schäden ausgeschlossen - also keine Gewährleistung zugesagt? Dann kann er jetzt keine Folgekosten geltend machen oder vom Kauf zurück treten.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass auf einmal der Motor ruckelt. Bei der Probefahrt war ich dabei und es war nichts. Anwalt wird halt teuer, da keine Rechtsschutz.
Habe in den Vertrag folgendes geschrieben: Keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme! Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Sollte er doch wieder mit dieser Forderung nach Rückabwicklung des Kaufs kommen, dann kannst du ihm diesen Passus aus dem Vertrag vorhalten. Sollte er euch dann auf Rückabwicklung verklagen - dann such dir einen Anwalt. Nach meiner Einschätzung aht er aber keine Chance.
Vielleicht hatte er vorher ein Auto mit größerem Hubraum und schaltet zu früh; könnte ja sein.
Habe in den Vertrag folgendes geschrieben: Keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme! Sachmängelhaftung ausgeschlossen.