Auto verkaufen welcher Name gehört in den Kaufvertrag?
Hallo, habe eine Frage. Ich möchte mein Auto verkaufen, was aber im Brief und im Schein über meine Mutter läuft. Wenn ich das Auto jetzt verkaufe, muss ich in dem Kaufvertrag meinen Namen und Personalausweisnummer etc. angeben oder den von meiner Mutter? Sie ist beim Verkauf nicht dabei und ist auch sonst nie mit dem Auto gefahren, da es meins ist. Sie lediglich auf den Papieren steht.
Danke für eure Hilfe
6 Antworten
Wenn das Auto dein Eigentum ist, du es also selbst gekauft hast, muss / sollte auch dein Name im Kaufvertrag stehen. Deine Mutter ist nur Halter. Dort könnte auch mein Name stehen, trotzdem dürfte ich ihn nicht ohne deine Zustimmung verkaufen.
Ein Vertrag wird immer mit dem Besitzer / in gemacht und das ist deine Mutter.
Wer der Besitzer ist, ist völlig egal. Der Eigentümer darf verkaufen.
Mach das nicht so kompliziert, schreib den Namen deiner Mutter ein, sie steht doch auch im Fahrzeugbrief. Laß dir von deiner Mutter eine Vollmacht unterschreiben. Mein Sohn... darf das Fahrzeug mit dem Kennzeichen.... für mich verkaufen. Fertig ist.
das auto ist nicht "deins", wenn in den papieren der name deiner mutti steht.. wenn die mutti dem verkauf zustimmt, dann muss auch die mutti im KV stehen und unterschreiben, bspw. dass es kein unfallwagen ist etc.pp..............
wenn er denn den nachweis des eigentums führen kann, was in diesem falle schwierig werden dürfe, jbinfo.......
Eigentümer ist der, der das Eigentum erworben hat. Der Name in den Papieren ist kein Eigentumsnachweis. Wenn Du das Auto gekauft hast, ist es Deines und Du darfst es verkaufen und Deinen Namen angeben.
Äham, grundsätzlich richtig, aber hast Du mal versucht, ein Auto zu verkaufen, wenn Dein Name noch nicht im Brief steht, obwohl Du Eigentümer bist ? Das wird Dir nicht gelingen, wenn Du nicht vorher den Namen in den Brief eintragn lässt. Der Brief ist ein Deutschland ein Inhaberpapier.
aber hast Du mal versucht, ein Auto zu verkaufen, wenn Dein Name noch nicht im Brief steht, obwohl Du Eigentümer bist ?
Ja, geht doch völlig problemlos. Wenn man eines beim Händler kauft, steht der Händler ja auch nicht als Eigentümer drin und kaufen kann man es trotzdem. Habe schon zwei Fahrzeuge privat gekauft, wo Eigentümer nicht derjenige war, der im Brief stand und auch eines verkauft, in dem ich nicht im Brief stand.
Der Brief ist ein Deutschland ein Inhaberpapier.
Ist es nicht. Steht sogar drin, dass es kein Eigentumsnachweis ist.
Er ist der Eigentümer, also kann er es auch verkaufen.