Baustelle kommt nachdem ich geparkt hab, darf ich abgeschleppt werden?
Hallöchen! Ich bin momentan im Urlaub und mein Auto steht jetzt quasi in einer Baustelle. Es wurde mir nicht durch einen Brief oder anderes angekündigt, nur meine Nachbarn haben es gesehen und die haben gehört, wie die Bauarbeiter mein Auto anschauten und übers Abschleppen sprachen.
10 Antworten
Hallöchen! Ich bin momentan im Urlaub und mein Auto steht jetzt quasi in einer Baustelle.
Dann solltest du es dort umgehend wegfahren (lassen).
Es wurde mir nicht durch einen Brief oder anderes angekündigt,
Wie soll das auch gehen? Das Abstellen von KFZ im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Duldung; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Und genau deswegen muss der Halter sicherstellen, dass sein Fahrzeug nicht durch in seiner Abwesenheit eingeleitete Maßnahmen oder durch Änderungen der örtlichen Regelungen gegen die StVO verstößt.
nur meine Nachbarn haben es gesehen und die haben gehört, wie die Bauarbeiter mein Auto anschauten und übers Abschleppen sprachen.
Sofern die Maßnahme korrekt angekündigt wurde bzw. es sich um eine Maßnahme mit "Gefahr in Verzug" handelt, ist das jederzeit möglich. Du solltest daher umgehend Maßnahmen ergreifen, die das Umparken deines Fahrzeugs ermöglichen.
es darf abgeschleppt werden. eine Baustelle und Beschilderung wird vorher angekündigt - per Schild/Mitteilungsblatt.
auch wenn du dich im Urlaub befindest - hast du die Verpflichtung, dich etwa so alle 3 Tage nach deinem Auto zu sehen, dann sollte das nämlich auffallen. oder eine Vertrauensperson zu beauftragen, der auch den Schlüssel hat.
du hast im öffentlichen Verkehrsraum geparkt.
Ja, dein Wagen darf abgeschleppt werden. Du musst dafür Sorge tragen, dass alle 2-3 Tage jemand nach dem Fahrzeug schaut.
Hat jemand einen Zweitschlüssel, der Dein Auto weg fahren könnte? Unter normalen Umständen werden solche Baustellen im Vorfeld angekündigt, sodass Du es hättest wissen müssen...
die Gefahr ist halt jetzt nicht gering, dass das Auto abgeschleppt wird...
Einen etwas spezielleren Fall stellt ein nachträgliches Halteverbot dar. Stellen Sie sich vor, Sie sind für ein paar Tage ohne Ihr Auto unterwegs und stellen es korrekt an einem freien Platz ab. Nun kommen Sie zurück und plötzlich ist da, wo mal Ihr Auto stand, eine Baustelle. In diesem Fall kann Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn Sie rechtzeitig darüber informiert wurden, dass der Parkplatz, auf den Sie sich stellen, demnächst nicht mehr nutzbar ist. Mindestens 4 Tage vor Beginn eines kurzfristigen Halteverbotes muss dieses ausgeschildert sein. Wenn Sie Ihr Auto also für längere Zeit auf einem öffentlichen bzw. nicht Ihnen gehörenden Parkplatz abstellen, sollten Sie regelmäßig kontrollieren, ob es dort noch stehen darf.
Also wenn 5 Tage davor parkiert hast, dürfen sie es abschleppen ;)
Hier in HH sind das 72 Stunden. Die reichen. Ansonsten völlig richtige Antwort.
Vielen Dank für deine Antwort! :)
Bin halt schon eine Woche weg 😅, ich werde das mit dem Zweitschlüssel in Zukunft machen. Danke!