Abmelden nach selbstverschuldeten Unfall?

8 Antworten

Wenn deine Versicherung über den Unfall informiert ist, kannst du das Fahrzeug abmelden, solltest es aber nicht entsorgen, falls die Versichrung noch Fragen zu dem Schaden bzw. Unfall hat. Kurze Rücksprache mit der Versicherung würde ich empfehlen.

Jederzeit.

Von der Versicherung wirst du Post bekommen, weil die Stilllegung sich natürlich auf den Vertrag auswirkt. Mit der Regulierung des Schadens hat das aber nichts zu tun.

Ich denke nicht. Warum sollte man ein Auto angemeldet lassen, mit dem man nicht mehr fahren kann? Zum Unfallzeitpunkt hat die Versicherung ja bestanden. Ansonsten ruf an und frag, ob es da ein Problem geben könnte. Die Daten sind ja nicht weg, die Zulassungsstelle hat ja nach wie vor die Info vorliegen, dass du zu diesem Zeitpunkt Halter des Fahrzeugs warst.

Zaubermanni 
Beitragsersteller
 07.02.2017, 07:32

Weil ich ja in dem Moment indem ich mein Auto abmelde keine Beiträge mehr zahle und höchstwahrscheinlich fiel Versicherung den Schaden übernimmt den ich an dem fremden Auto verursacht habe 

Nach einem Schaden kann man immer kündigen und bei einem Totalschaden ist es ein "Wegfall des versicherten Risikos". Ob Du aber weiter Post von der Versicherung bekommst, hängt davon ab, ob Du ein hohes Verschulden (z.B. Alkohol) am Unfall hattest. Dann bezahlt die Versicherung an die Gegenseite, nimmt aber bei Dir Regreß.

Abmelden geht ohne weiters nur wen man dann wieder anmeldet wird die Schadensfreiheitsrabatte durch den Unfall angehoben man steigt also in den Beiträgen Abmeldung hin oder her 

auch beim Wechsel zu einer anderen muss der Unfall angegeben werden und somit wird auch da der Beitrag höher als in der alten Versicherung weil meist schon der Wechsel eine Stufe kostet und der Unfall kommt dann dazu und verschweigen darf man das nicht den sonst wird das sehr teuer falls eine Versicherung  dich noch nimmt  . 

Du zahlst auf jeden Fall für den Unfall später auch höhere Beiträge dem kannst Du nicht entgehen da alle Versicherungen sich beim Wechel informieren was der Kunde für Schäden hatte   .