Auto mit Kredit geerbt, kann ich das Fahrzeug zurueckgeben oder muss ich zahlen?
Nun in meinem Erbe, ist auch ein Fahrzeug enthalten, das noch mit einem Kredit abzuzahlen ist. Da ich jedoch im Ausland lebe und auch kein weiteres Fahrzeug brauche, muss ich das Fahrzeug zurueckgeben. Was muss ich dabei beachten?
2 Antworten
Grundsätzlich werden Sie als Erblasser Rechtsnachfolger mit nahezu allen Rechten und Pflichten. Der Kreditvertrag und das Auto gehen also auf Sie über.
Was muss ich dabei beachten?
Zunächstmal wäre zu prüfen, ob sich das Erbe überhaupt lohnt. Ein finanziertes Auto spricht ja nicht gerade für einen barlasitgen Nachlass.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Nachlassverwaltungt. Der Nachteil dabei ist aber, das der Nachlassverwalter Geld kostet, das er aus dem Nachlass entnimmt. Der Vorteil ist, das die Haftung auf den Nachlass beschränkt wird und sie sich nicht selbst um den Nachlass kümmern müssen.
Mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und um Rücknahme bitten. Allerdings wird er Ihnen sicher noch einen Restbetrag abnehmen, um das Auto mit Gewinn veräußern zu können. Muss er aber nicht, dann bleibt nur, verkaufen und Kredit tilgen. Rest drauflegen.
Kreditgeber wird eine Bank sein!! Eine Bank nimmt kein Auto zurück :-))